Dienstag, 06 September 2011 00:00

„Ferragosto“ - Verordnung – Neues von der Steuerfront

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Wirtschafts-Info

Wie bereits in der letzten Ausgabe erwähnt, hat die Regierung sich einiges einfallen lassen, um das Staatsdefizit zu reduzieren. Die Interessensgruppen und Parteien haben bei einigen Punkten Änderungen gefordert, sodass bestimmte Maßnahmen wieder gestrichen wurden, wie etwa der Solidaritätszuschlag für höhere Einkommen. Das ursprünglich aus dem Solidaritäts-Beitrag eingeplante Steueraufkommen soll dafür anderweitig eingetrieben werden und zwar einerseits durch die Einbindung der lokalen Behörden (z.B. Gemeinde, Landesämter usw.) in die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und andererseits durch die Reduzierung der Steuervorteile für Genossenschaften. Bis das letzte Wort bei dieser Verordnung gesprochen sein wird, könnte jedenfalls noch etwas dauern. Bis dahin ist es angebracht, sich mit weniger umstrittenen und zum Teil bereits endgültigen Neuerungen etwas genauer zu beschäftigen:
• Einschränkung bei der Verwendung von Bargeld
Bargeldzahlungen sind ab sofort nur noch bis zu einem Betrag von Euro 2.499,99 zulässig. Schecks müssen ab diesem Betrag zwingend den Namen des Begünstigten und die Anmerkung „nicht übertragbar“ enthalten. Die Verwaltungsstrafe bei Missachtung dieser Vorschrift liegt bei 1% bis 40% des entsprechenden Betrages.
Überbringersparbücher sind von dieser Bestimmung ebenfalls betroffen. Bereits bestehende Sparbücher die genannten Saldo überschreiten, müssen innerhalb 30. September 2011 unter den genannten Betrag gebracht werden, bzw. das Sparbuch muss aufgelöst werden. Davon abgesehen, ist laut Absatz 14, Artikel 49 des Geldwäschegesetzes bei Übertragung von Überbringersparbüchern eine Meldung an die Bank vorzunehmen. Bei nicht erfolgter Meldung wird eine Verwaltungsstrafe von 10% bis 20% fällig.
• Neufestlegung der Kapitalertragssteuer auf 20%
Die Kapitalertragssteuer auf Zinsen, Dividenden, Spareinlagen (inklusive Kontokorrente), Derivate, Fonds und Lebensversicherungen wird ab 01.01.2012 auf 20% festgelegt und damit größtenteils angehoben. Die Kapitalertragssteuer auf in- und ausländische Staatspapiere bleibt hingegen unverändert bei 12,50%.

Lorin Wallnöfer, Wirtschaftsberater

Zeitung Vinschgerwind Bezirk Vinschgau


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