Dienstag, 02 Mai 2017 09:26

Das neue “Conto termico 2.0”

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Die staatliche Fördermaßnahme für Privatpersonen, Firmen und Kondominien

„Das conto termico ist erfahrungsgemäß eine der beliebtesten, wenn nicht die beliebteste Fördermaßnahme“, sagt Michael Schnarf von Recuterm in Naturns. Der Grund dafür ist schnell erklärt: Im Unterschied zu mehrjährigen Steuerabzügen in der Steuererklärung erhält man beim „conto termico 2.0“die Förderung bar auf die Hand.  „Das ist ein großer Vorteil“, sagt Michael Schnarf.  


Gefördert wird bei dieser staatlichen Maßnahme der Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biomasseanlagen. Das Wärmekonto trat 2013 in Kraft und ist mit März 2016 um einige Neuerungen und Vereinfachungen ergänzt worden. Für Privatpersonen und Kondominien sieht das neue Fördersystem (Conto termico 2.0) bis zu 65% Förderung für die Nutzung erneuerbarer Energien vor. Die Förderung ist nicht mit anderen staatlichen Förderungen kumulierbar.

Geförderte Maßnahmen. In den Genuss des Wärmekontos „Conto termico 2.0“ kommen jene, die ihr alte Heizanlage mit einer Anlage ersetzen, die mit erneuerbaren Energiequellen betrieben wird. Konkret zählen zu den geförderten Maßnahmen:
 
• der Einbau einer elektrischen oder gasbetriebenen Wärmepumpe unter der Verwendung von Luft, Erdwärme oder Wasser als Energieträger
• der Einbau einer Biomasseanlage (Stückholz, Pellets, Hackgut), der Einbau von Holz- oder Pelletsöfen und Holz- oder Pellets-Heizkamine (termocamini) in einem Gewächshaus oder einem ländlichen Gebäude
• der Austausch des elektrischen Warmwasserboilers und das Ersetzen mit einer Wärmepumpe
• der Einbau einer thermischen Solaranlage (Warmwasserproduktion) auch kombiniert mit einem solaren Kühlsystem (solar cooling)
• der Einbau von hybriden Wärmepumpen (Kombinationen aus Wärmepumpen und anderen Heizwäremerzeugern)


Förderhöhe und Auszahlungsdauer. Je nach Maßnahme beträgt die Förderhöhe zwischen 40 und 65% der anerkannten Kosten. Die Förderung der nachstehenden Maßnahmen wird zu gleichen Teilen auf 2 bzw. 5 Jahre aufgeteilt.

So bekommt z.B. der Antragsteller in der Klimazone F beim Austausch einer Heizungsanlage unter 35 kW Feuerleistung und den Einbau eines Pelletskessels mit Brennwert in 2 Jahren eine Summe von 7.776,00 Euro auf sein Konto überwiesen. Hingegen bei einer Anlage derselben Situation mit einem 56 kW Pelletkessel im Heizwertbetrieb beträgt die Auszahlung in 5 Raten in 5 Jahren insgesamt 12.096,00 Euro.

Die Förderung der nachstehenden Maßnahmen wird wir folgt aufgeteilt:
• Austausch der Heizanlage mit einer Leistung bis zu 35 kW: 2 Jahre
• Austausch der Heizanlage mit einer Leistung zwischen 35 und 2.000 kW: 5 Jahre
• Austausch des elektrischen Warmwasserboilers: 2 Jahre
• Einbau einer thermischen Solaranlage mit einer Bruttofläche bis zu 50 m²: 2 Jahre
• Einbau einer thermischen Solaranlage mit einer Bruttofläche zwischen 50 und 2.500 m²: 5 Jahre“

Hinweis: Beträgt die Summe der Förderung nicht mehr als 5.000 Euro, so wird sie von der GSE in einer einmaligen Rate ausbezahlt. Gefördert werden ausschließlich neue Geräte.
 

Anerkannt werden folgende Spesen:
• Abbruch und Entsorgung der alten Anlage (komplett oder teilweise)
• Einbau der thermischen, mechanischen, elektrischen und elektronischen Anlagen
• Hydraulische Arbeiten und Maurerarbeiten, die erforderlich sind, um die Heizanlage fachgerecht auszuführen
• Erforderliche Eingriffe am Verteilungsnetz, an der Warmwasseraufbereitung, an der Steuerung und Regelung, der Brennstoffbereitstellung und der Abgabesysteme sowie die Kosten für die Wärme-Mengenzähler
• Planungsarbeiten im Zusammenhang mit der durchgeführten Maßnahme
• Energiediagnose und APE (Energieattestat)

Die Spesen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, wenn diese einen Kostenpunkt darstellt.

Gesuch stellen. Um in den Genuss des „Conto termico 2.0“ zu kommen, müssen diverse technische Richtwerte erfüllt werden. Das Gesuch sollte von einem befähigten Techniker erstellt werden. Wichtig ist, dass aus den Bank- bzw. Postbelägen der Grund für die Überweisung, die Steuernummer des Gesuchstellers und die Steuer- und Mehrwertsteuernummer des Begünstigten hervorgehen. Die Summe der Einzahlungen muss mit den Gesamtspesen, welche im Förderungsgesuch angeführt wurden übereinstimmen.  

Weitere Infos: www.gse.it/it/Conto%20Termico/Conto%20Termico%202.0/Pagine/default.aspx

Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol, Recuterm Naturns

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