Dienstag, 24 Oktober 2017 12:00

Rom-Info ins Tal

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s8 017von Albrecht Plangger - Das neue Wahlgesetz ist nun hoffentlich endlich über die Bühne. In der Abgeordnetenkammer wurde die Abstimmung mit der Vertrauensfrage geknüpft und das neue Gesetz hat eine satte Mehrheit erhalten. Durch die Vertrauensfrage wurde das Spiel der „Heckenschützen“ auf eine einzige Geheim-Abstimmung und zwar auf die Endabstimmung reduziert. Statt wie befürchtet 120 Heckenschützen hat es dann aber nur mehr 50 – 60 gegeben. Der Weg war steinig, das Südtiroler Wahlmodell mit vielen Einer-Wahlkreisen (in denen der Bestgewählte gewinnt – und zwar ohne Wahlhürden) stand dauernd in der Kritik, das Resultat ist aber letztendlich mehr als gut. Nun wird noch der Senat – voraussichtlich auch über den Weg der Vertrauensfrage – noch vor Allerheiligen das neue Wahlgesetz beschließen und somit den „Sack zu machen“. Über Weihnachten ist die Auflösung der Kammer geplant und gewählt soll am 4. – 11. oder 18. März werden. Während der Senat das Finanzdekret und das Stabilitätsgesetz 2018, das Gesetz zur Staatsbürgerschaft (ius soli) und zu den Naturschutzgebieten (aree protette) verabschieden soll, liegen bei uns in der Kammer keine wichtigen Gesetzesentwürfe mehr auf, die man noch vor Legislaturende beschließen müsste. Wir arbeiten in der Verfassungskommission eh nur an Gesetzesentwürfen, von denen wir genau wissen, daß sie es zeitlich nicht mehr schaffen in beiden Kammern abgestimmt zu werden. Diese Arbeit ist also umsonst. Die Gesetzesvorschläge verfallen mit der Legislatur. Sie werden in der nächsten Legislatur zwar wieder vorgelegt werden, aber das ganze „Procedere“ beginnt von Neuem, ohne Gewähr, dass dann die Abstimmung auch wirklich in den nächsten 5 Jahren erfolgen wird. Gerade auch diesbezüglich hätte es die Verfassungsreform unbedingt gebraucht, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, um effizienter arbeiten zu können.
In den Entwürfen zum Haushaltsgesetz 2018 finden sich viele positive Maßnahmen, die es nun zu prüfen und möglichst zu verbessern gilt, wenn diese für Südtiroler Verhältnisse auch gut sind. Ansonsten müssen wir über die Autonomie-Sicherungsklausel alles tun, damit diese in Südtirol nicht zur Anwendung kommen.

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