Was macht der Sanitätsbetrieb mit den Corona-Zahlen aus dem Gastgewerbe?

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Vinschgau/Südtirol - Wir haben im letzten Vinschgerwind dem Sanitätsbetrieb unter anderem jenes Gerücht zur Kenntnis gebracht, nach dem zwei in einen Unfall im Vinschgau verwickelte Motorradfahrer Covid-19-positiv gewesen seien. Der Sanitätsbetrieb hat - nach unserer Drucklegung und desahlb der Kommentar - zurückgeschrieben, dass man dieses Gerücht nach Rücksprachen im KH Schlanders nicht bestätigen könne. Lukas Raffl, der Leiter der Pressestelle im Sanitätsbetrieb mailte in den Vinschgau: „Infolge unserer Nachforschungen bei der Notaufnahme, beim Dienst für Hygiene sowie beim Rettungsdienst können wir die Gerüchte nicht bestätigen.“
Weil sich darüberhinaus Bürger in Tourismusgemeinden Fragen über mögliche Infektionen in gastgewerblichen Betrieben stellen und diese auch an den Vinschgerwind herangetragen werden, haben wir diese Fragen an den Sanitätsbetrieb weitergeleitet. Mit Absprache von Primaria Dagmar Regele sind uns die Antworten zu unseren Fragen geschickt worden. Wir haben unsere Fragen so formuliert: Im für das Gastgewerbe vorgesehenen Protokoll ist die Rede davon, dass die Tests vom Sanitätspersonals des Covid-Überwachungsdienstes erfolgen.
Frage 1: Werden positiv getestete Personen im Gastgewerbe in den Listen der Gemeinden, die veröffentlicht werden, aufgenommen?
Antwort: Die Prozedur sieht vor, dass, wenn der Gast Symptome aufweist der Hygienedienst einen PCR-Test („Abstrich“) durchführt. Er wird dann ganz regulär wie alle anderen Fälle gezählt und scheint in den Listen auf (in der Sektion, für jene, die ihren Wohnsitz nicht in Südtirol haben („Vuoti“) oder italienischen Gemeinden zugeordnet (siehe Gemeindenlisten).
Frage 2: Werden in diese Listen auch positiv getestete Gäste aufgenommen oder bleibt ein positiv getesteter Gast öffentlich unerkannt?
Antwort: Gäste, die positiv getestet werden, müssen sich in Quarantäne begeben, solange, bis 2 Testergebnisse negativ ausfallen. Es wird immer versucht eine individuelle Lösung zu finden; der Gast und alle Angehörigen, die einen engen Kontakt hatten, können sich im Hotelzimmer in Quarantäne begeben oder auch in eine andere Einrichtung gebracht werden. Von Seiten des Sanitätsbetriebes wird die Identität der Person nicht bekannt gegeben, allerdings scheint er in den offiziellen Berichten auf.
Frage 3: Was ist mit den Personen im Gastgewerbe, die von einem privaten Arzt und eben nicht vom Sanitätspersonals des Covid-Überwachungsdienstes, positiv getestet worden sind? Scheinen diese Personen, seien es Mitarbeiter als auch Gäste, bzw. die nackten Testergebnisse dann nirgends auf?
Antwort: Hier muss man unterscheiden, welche Art von Test gemeint ist. Der Schnelltest hat eine zu geringe Validität, da er auch bei Kontakt mit einem anderen Coronavirus positiv ausfallen kann. Mit privaten Einrichtungen, die auch serologische Test durchführen, wurden Protokolle vereinbart, dass sie positive Testergebnisse melden und der Hygienedienst den Abstrich (PCR-Test) vornehmen kann. Allein der PCR-Test besitzt die Aussagekraft, ob effektiv eine Infektion vorliegt aufgrund der dann die Quarantäne verfügt wird.

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