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Dienstag, 16 September 2014 00:00

Die unmissverständliche Aufforderung

s11 scanBozen/Mals - Letzte Woche sind den Gemeinderäten von Mals mehrere Seiten ins Haus geflattert. Arnold Schuler, als Landesrat, neben Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Zivilschutz, auch für die Gemeinden zuständig, leitete ein Schreiben vom Regierungskommissariat für die Provinz Bozen an BM Ulrich Veith, an die Mitglieder des Gemeindeausschusses und an die Gemeinderatsmitglieder weiter. „Dies zu Ihrer Kenntnisnahme und als Grundlage allfälliger weiterer Maßnahmen“, schrieb Schuler. Der Inhalt, den die Regierungskommissärin Elisabetta Margiacchi auf drei Seiten dem Landeshauptmann Arno Kompatscher erläutert, ist nicht neu, aber um eine kleine Facette mit großer Sprengkraft erweitert. Margiacchi bezieht sich auf das Referendum, auf die Volksbefragung in Mals. Sie bezieht sich auf vorangegangene Schreiben an den Bürgermeister der Gemeinde Mals, in denen das Regierungskommissariat auch auf die „Unzulässigkeit/Ungesetzlichkeit“ (inammissibilitá/illegittimitá) der Fragestellung der Volksbefragung hingewiesen habe. Dann verweist die Regierungskommissärin auf ähnliche Feststellungen aus dem Innenministerium und auf die Abteilung Europäische Politik, angesiedelt beim Ministerrat. Diese Abteilung weist darauf hin, dass die Durchführung der Fragestellung ein EU-Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen könnte (sh. Vinschgerwind Nr. 15/2014).
Die Facette mit Sprengkraft ist aber im Schreiben der Hinweis darauf, dass die Landesregierung gegebenenfalls auch ihre Aufgabe zur Überwachung und zum Schutz der Gemeinden wahrnehmen wird müssen. Und diese Aufgabe beinhaltet auch die Möglichkeit, den Gemeinderat aufzulösen. Die Regierungskommissärin schließt mit einer Aufforderung an Landeshauptmann Arno Kompatscher: Sie vertraut ihm ein zielgerichtetes Tun an, bei dem er einen juristisch und faktisch einwandfreien Zustand in der Gemeinde Mals wiederherstellen soll. Eine Rückantwort wird erwartet.
Das Schreiben ist mit dem 4. September datiert, einen Tag vor dem Abstimmungsergebnis der Malser Volksbefragung. Kompatscher soll Veith am Abend des Abstimmungsergebnisses nach Bozen zitiert und ihn in Kenntnis des Schreibens gesetzt haben. Die Malser Gemeinderäte werden für ihre Entscheidungen wohl keine andere juristische Beratung brauchen, denn, nehmen sie das Schreiben ernst, ist ein wie auch immer gelagertes Pestizidverbot in der Gemeinde Mals nicht möglich. Und die Volksabstimmung? (eb)

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Publiziert in Ausgabe 19/2014

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