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Donnerstag, 02 Mai 2019 08:10

BM Ulrich Veith freigesprochen

Mals - Der Malser BM Ulrich Veith ist vor dem Rechnungshof mit Urteil am 14. März 2019 freigesprochen worden. Veith war von der Staatsanwaltschaft angeklagt, rund 24.000 Euro zahlen zu müssen, weil er die Volksbefragung hätte verhindern müssen und für die Volksbefragung in Mals Geld aus der Gemeindekasse unrechtmäßig verwendet haben soll. Laut Klageschrift hätte Veith die Volksabstimmung nicht zulassen dürfen, da die Frage nicht in die die Zuständigkeit der Gemeinde fällt.
Mit prominenter Verteidigung von SVP-Vizeobmann, Ex-SVP-Senator und Rechtsanwalt Karl Zeller ist Veith von allen Anschuldigungen kürzlich freigesprochen worden. Bereits im Vorfeld der Verhandlung hat Veith gesagt, dass er sich nichts vorzuwerfen habe und bereits die Verteidigungslinie, laut RAI, so skizziert: Bevor es zur Volksabstimmung gekommen war, habe ein Promotorenkomitee den Antrag dafür eingereicht und danach die notwendigen Unterschriften gesammelt, so Veith, das habe den gesetzlichen Vorgaben entsprochen.
RaiNews: „Nach Angaben von Rechtsanwalt Karl Zeller bestätigte das Urteil ausdrücklich, dass es kein Element für eine Verantwortlichkeit von Bürgermeister Veith gibt. Die Entscheidung der Expertenkommission, die die Volksabstimmung für zulässig erklärt hat, war für den Bürgermeister bindend und es hat kein schuldhaftes Verhalten des Bürgermeisters gegeben.
Beachtlich ist, dass der Rechnungshof sogar hinzufügt, dass die Expertenkommission der Gemeinde mit ausgewiesenen Experten in der Materie besetzt ist und ihre Entscheidung für die Zulässigkeit des Referendums gut begründet hat (Schutz der Gesundheit, Gemeindeautonomie, Berücksichtigung der negativen Gutachten der Staatsadvokatur, von Regierungskommissar und Ministerien).
„Ich bin sehr erleichtert über diese Entscheidung des Rechnungshofs und es ist für mich eine große Genugtuung, dass im Urteil anerkannt wird, dass ich mich vollkommen korrekt verhalten habe. Das Thema Pestizide ist sehr komplex und sehr wichtig nicht nur für Mals, sondern auch für Südtirol und darüber hinaus. Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Demokratie und eine Ermutigung auch in Zukunft die Bürger bei Themen, wo es um unsere Zukunft und jene unserer Kinder geht, verstärkt einzubinden“, erklärt Ulrich Veith.“ (eb)

Publiziert in Ausgabe 9/2019

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