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Dienstag, 29 Mai 2018 00:00

Durchgang (vorerst) verboten!

s16 Unknown 3Aus dem Gerichtssaal - Wer kennt ihn nicht, den Latschanderwaal, der auf der linken Talseite vom Tisser Graben bis nach Tschars führt und die Gründe an der Sonnenseite mit Wasser versorgt? Dem Waal entlang verläuft ein bei Einheimischen und Gästen sehr beliebter Wanderweg. Oberhalb von Kastelbell hat vor ca. 2 Jahren der Bauer Linser Stefan ein Eisengitter angebracht und dadurch den Fußsteig unbegehbar gemacht. Der „Verkehr“ wird seither am Schloss vorbei über den Hauptplatz von Kastelbell „umgeleitet“. Der Waalweg ist ein Kleinod, ein schönes und erhaltenswertes bäuerliches Kulturgut. Deswegen ist es verwunderlich, dass der Turismusverein und die Gemeinde bisher eher zögerlich auf den Willkürakt des Bauern reagiert haben. Dabei hätte die Möglichkeit bestanden, gleich nach Anbringung des Gitters, aber jedenfalls innerhalb Jahresfrist mit Besitzstörungsklage zu reagieren und in einem relativ einfachen Verfahren die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes und die Beseitigung des Hindernisses zu erwirken. Nun scheint auf Betreiben des Alpenvereins doch etwas Leben in die Sache zu kommen, denn für die nächste Zeit ist ein Augenschein mit der Schlichtungskommission beim Amt für Landwirtschaft angesagt. Bei dieser Gelegenheit wird auch nach einer alternativen Trasse für den Wanderweg gesucht. Dabei scheint die Gemeinde sich ihrer rechtlichen Möglichkeiten gar nicht bewusst zu sein, denn als wirksames Druckmittel s16 1455könnte sie immer noch durch das Gericht feststellen lassen, dass die von ihr repräsentierte Allgemeinheit durch Ersitzung eine sog. öffentlich-rechtliche Dienstbarkeit des Durchgangs längs der Trasse des alten Waalweges erworben hat und in der Folge die Beseitigung des Gitters verlangen, das die Ausübung der Servitut behindert. Einen ähnlichen Fall hat die Gemeinde Mals kürzlich vor Gericht gebracht und in erster Instanz gewonnen. In der Berufung ging der Prozess nur deswegen verloren, weil der Wandersteig an einem Bunker vorbeiführte, der bis 1998 dem Staat gehörte und als Verteidigungsanlage „zweckgebunden“ war. Die Gemeinde Kastelbell sollte also daran denken und nicht darauf verzichten, zur Rettung dieses Kulturdenkmals als „ultima ratio“ notfalls vor den Kadi zu gehen, auch um einem gefährlichen Präzedenzfall mit Dominoeffekt vorzubeugen!

Peter Tappeiner
Rechtsanwalt

 

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Publiziert in Ausgabe 11/2018

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