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Dienstag, 21 August 2012 00:00

Folgen für Liquidität

Schlanders/Vinschgau

s8_4592

Die Ortsobleute des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) des Gebietes Vinschgau haben sich kürzlich mit der neuen Gebäudesteuer IMU und deren Folgen auf die Liquidität der Gastbetriebe befasst. Karl Pfitscher, Obmann des HGV-Bezirkes Vinschgau, ging dabei unter anderem auf die neue Situation ein, welche eine wesentlich höhere Abgabe direkt nach Rom vorsieht. Trotzdem, so Pfitscher, müssten die Gemeinden den möglichen Spielraum für Begünstigungen bei der zweiten Rate der IMU nutzen. „Für die einzelnen Betriebe bedeutet die IMU eine immense steuerliche Zusatzbelastung. Allein wenn mit dem Regelhebesatz von 0,76 Prozent gerechnet wird, so ergeben sich Belastungen, die teilweise mehr als dreifach so hoch sind und jedenfalls in den meisten Fällen deutlich über dem Doppelten der vormaligen ICI liegen“, unterstrich Pfitscher. Weiters komme hinzu, dass in zahlreichen Fällen die Begünstigungen für die Erstwohnung der Wirtefamilie nicht angewendet werden können, weil die Erstwohnung häufig nicht im Kataster erfasst ist. Dies habe zur Folge, dass die Gastwirte auch für die Privatwohnung kräftig zur Kasse gebeten werden.
Gebietsobmann Pfitscher kritisierte zudem, dass diese Kosten betrieblich nicht abschreibbar sind und somit zur Gänze auf der Ausgabenseite der Betriebe hängen bleiben.
Die Ortsobleute des HGV-Gebietes Vinschgau rufen die Gemeinden deshalb erneut auf, den IMU-Steuersatz für die Wirtschaft zu reduzieren.
Von Seiten der Bürgermeister, welche ebenfalls zu dem Treffen eingeladen waren, hieß es, dass die IMU-Sätze noch nicht definitiv festgesetzt worden seien. Eingeräumt wurde dabei, dass in den Gemeindehaushalten nach Sparpotenzialen gesucht werde, um alle Bürger etwas zu entlasten.

Publiziert in Ausgabe 17/2012

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