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Dienstag, 16 Oktober 2018 00:00

„Heiße Magister, heiße Doktor gar …“

Aus dem Gerichtssaal - Ich weiß nicht, ob der Vertreter der Bürgerliste, welcher im Juni dieses Jahres im Gemeinderat von Eppan einen Beschlussantrag eingebracht hat, mit dem er die Verwaltung darauf einstimmen wollte, im Umgang mit den Bürgern und untereinander auf die Verwendung von akademischen Titeln zu verzichten, diese schmerzliche Erkenntnis aus Goethe’s Faust im Hinterkopf hatte. Denn der Faust fährt in seinem Monolog fort: „Da steh ich nun ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor.“ Tatsächlich bestehen berechtigte Zweifel, ob in einer demokratischen Gesellschaft die Notwendigkeit besteht, im Umgang zwischen Verwaltung und Bürgern künstliche Barrieren in Form von akademischen Titeln aufzubauen. Um nicht missverstanden zu werden: gegen Berufsbezeichnungen, den Hinweis auf Qualifikationen und etwaige Spezialisierungen ist natürlich nichts einzuwenden. Ein Arzt soll immer noch ein Doktor und ein Techniker ein Ingenieur sein! Wohl aber gegen die Verwendung von akademischen Graden zum Zwecke der Einschüchterung, der Distanzierung und der Selbsterhöhung vor dem „gemeinen Volke“. Denn so ein Geniestreich ist die Erlangung eines akademischen Grades in der Regel dann auch wieder nicht! Und schon gar nicht, wenn dessen Inhaber etwa meint, er könnte sich dann für den Rest seines Lebens auf den einmal erworbenen akademischen Lorbeeren ausruhen und auf die ständige Weiterbildung verzichten.
Aber eng verknüpft mit der politischen ist dabei natürlich die menschliche Ebene. Denn mit der Überbewertung des Doktorgrades einher geht die Tendenz, diesen als Statussymbol, als Verzierung des Namens und zur Befriedigung persönlicher Eitelkeiten zu verwenden. Ich weiß zwar nicht, ob die Südtiroler ähnlich titelsüchtig sind wie manche Österreicher, speziell die Wiener, wo schon eine höchst respektierte Autoritätsperson wie der Hausmeister zum „Hausmasta“ promoviert und jeder Kaffeehausbesucher, der zur Melange den „Standard“ und die „Presse“ bestellt, vom Kellner automatisch mit „Herr Professor“ angeredet wird. Aber die noch aus den Zeiten der Donaumonarchie stammende österreichische Titelverliebtheit wird auch an uns nicht spurlos vorübergegangen sein, denn sonst hätte die Landesverwaltung nicht ein eigenes Akademikerreglement für unsere Beamten genehmigen und die Eppaner nicht die Titel in die Rumpelkammer verbannen müssen!
Peter Tappeiner
Rechtsanwalt 

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Publiziert in Ausgabe 21/2018

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