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Dienstag, 10 Januar 2012 00:00

Montis Rettungsplan

Mit Gesetz 214/2011 sind die von Italiens Interims Ministerpräsident Mario Monti vorgeschlagenen Rettungs-maßnahmen kürzlich in Gesetz umgewandelt worden.
Das Paket zielt darauf ab, bestehendes Vermögen (Kapital und Grund) mehr als bisher zu besteuern und die Steuerhinterziehung weiter einzudämmen.
Nachfolgend nun ein kurze Auflistung der wichtigsten Neuerungen:
• Bargeldzahlungen sind nur noch bis zu einem Betrag von höchstens 999,99 Euro erlaubt. Damit ändert sich auch das höchstzulässige Saldo für Überspringersparbücher und der Betrag, auf welchem auf einem Scheck die Angabe „nicht übertragbar“ angebracht sein muss.
• Einführung der neuen Gemeindesteuer „IMU“ als Ersatz der ICI, neuerdings auch mit Einbeziehung landwirtschaftlicher Gebäude. Es gilt noch abzuwarten, wie die Gemeinden die vom Gesetzgeber vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Alles in Allem ist jedenfalls mit einer deutlich höheren Abgabe zu rechnen.
• Der Steuerabzug von 36% auf Wiedergewinnungsmaßnahmen ist jetzt als ordentliche und unbefristete Begünstigung im Steuergesetz verankert worden.
• Verlängerung des Steuerbonus von 55% für bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung bis 31.12.2012;
• Einführung von Steuerbegünstigungen im Unternehmens-bereich:
- Steuerabzug von 3% auf die Erhöhung des Eigenkapitals;
- Anhebung der Steuerabsetzbeträge für die reg. Wertschöpfungssteuer IRAP in Bezug auf Beschäftigung von Frauen bis 35 Jahre;
- Absetzbarkeit der den Lohnkosten zuzuordnende IRAP von der Steuerbemessungsgrundlage der Einkommenssteuern.
• Sondersteuer für Pkw’s mit einer Leistung von mehr als 185 kW (20,00 Euro pro kW über 185 kW mit Abschlägen je nach Alter des Fahrzeuges).
• Anhebung der Rentenbeiträge INPS der Kaufleute und Handwerker (ital. gestione IVS) um 1,3% ab 2012 und anschließend 0,45% pro Jahr bis max. 24%.
• Anhebung des regionalen IRPEF-Basis-Zuschlags von 0,9% auf 1,23%.
• Besteuerung von im Ausland befindlichen Liegenschaften (im Eigentum natürlicher Personen) im Ausmaß von 0,76% des Kauf- oder Verkehrswertes.

Lorin Wallnöfer, Wirtschaftsberater

Zeitung Vinschgerwind Bezirk Vinschgau

Publiziert in Ausgabe 1/2012

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