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Dienstag, 11 Dezember 2018 00:00

Mit Patientenverfügung eigenen Willen kundtun

s24sp34 000Prad am Stilfserjoch - Im Rahmen der Prader Bildungstage wurde vom KVW und Südtiroler Krebshilfe am 20.11.2018, um 1930 Uhr, der Vortrag „Patientenverfügung“ angesetzt. In Prad und umliegenden Gemeinden fand man überall Plakate, die auf diese Veranstaltung hinwiesen. Primar Dr. Heidegger am Krankenhaus Meran und Präsident des Landesethikkomitees konnte als Referent gewonnen werden. Doch leider musste er aus familiären Gründen absagen. Der Prader Gemeinde- und Amtsarzt Dr. Wallnöfer Wunibald übernahm dann die Aufgabe von Dr. Heidegger.
Über 100 Personen konnte Erich Saurer, der stellvertretende Vorsitzende der KVW Ortsgruppe Prad, im Bürgersaal der Gemeinde Prad begrüßen. Für die Südtiroler Krebshilfe Bezirk Vinschgau wurden die Vorsitzende Frau Helga Schönthaler und deren Stellvertreterin Frau Margareth Telser begrüßt. Weiteres galt dem Referenten Dr. Wallnöfer ein Grußwort. Anschließend zum Vortrag gab es einen Umtrunk, den der Bildungsausschuss der Gemeinde, unter der Ägide von Gemeinde-referentin für Kultur Frau Dr. Annegret Rück, organisierte und spendierte. Allen sei herzlich gedankt.  
Beim Instrument Patientenverfügung (PV) geht es grundsätzlich um Mitentscheidung über medizinische Maßnahmen, wenn der Betreffende keine Kommunikations- und Urteilsfähigkeit mehr besitzt. Solange jeder selber bestimmen kann, gilt die Entscheidung des Betreffenden. Ist man im Koma oder im Sterben und kann den eigenen Willen nicht mehr äußern, dann greift die Patientenverfügung, Diese kann jeder Volljährige unterzeichnen und zu jeder Zeit ändern. Vor einem zu viel oder zu wenig an Behandlungen ängstigen sich die Menschen zunehmend. Prinzipiell gibt es keine Eingriffe ohne Einwilligung des Patienten. Auch die wichtigsten Punkte der Art. 2, 13 und 32 der ital. Verfassung und Gesetz Nr. 219/2017 über die Patientenverfügung streifte Dr. Wallnöfer, denn bei der Patientenverfügung geht es um sehr heikle und persönliche Fragen. Neben der gesetzlichen Regelung bräuchte es auf jeden Fall eine intensive Auseinandersetzung und Diskussion in der Familie und mit dem Hausarzt über eigene Wertvorstellungen und medizinischen Möglichkeiten. Der Meinungsbildungsprozess sollte wahrlich genau genommen werden. Die Diagnose und Therapeutik der modernen Medizin unterliegen einer Entwicklung, die einerseits für Zuversicht und Hoffnung sorgen und anderseits auch Angst vor Übertherapie erzeugen.
Die Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Bluttransfusionen, Organspenden, hochwirksame Schmerzmedikamente und Wiederbelebung usw. waren weitere Punkte, die Dr. Wallnöfer zur Sprache brachte. Ablehnen kann man in der PV einzelne Maßnahmen, das will aber nicht heißen, dass der Patient vernachlässigt wird. Die Pflege wird weiterhin garantiert. Der Tod muss als Teil des Lebens begriffen werden. Dazu konsultiert man einen Theologen oder den Ortspfarrer, um wichtigen Fragen der Religion zu beantworten. Die Patientenverfügungen können in den Gemeinden hinterlegt werden.
Erich Saurer

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Publiziert in Ausgabe 25/2018

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