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Dienstag, 06 Januar 2015 00:00

Schuss ins Gebüsch?

s5 8057Schluderns - Geht es nach der Gemeinde Schluderns, so gilt ein Jagdverbot auf der Upia-Alm. Jedenfalls hat BM Erwin Wegmann ein solches Jagdverbot erlassen. Auch weil die Gegend um die Upia-Alm im Besitz der Schludernser ist. Hintergrund des Jagdverbotes ist es, das Jagdrecht des Reviers Matsch einzuschränken, um die Matscher Jäger an den Verhandlungstisch zu zwingen. Denn die Schludernser Jäger wollen die Jagd im Eller-Wald, der ebefalls im Besitz der Gemeinde Schluderns ist, haben. Auch dort jagen derzeit die Matscher.
Das bürgermeisterliche Jagdverbot hat allerdings einen Haken. Denn vom Amt für Jagd und Fischerei kam eine süffisante Antwort in die Ratsstube von Schluderns. Erst wenn, so sinngemäß im Schreiben vom geschäftsführenden Amtsdirektor Andreas Agreiter, die Upia-Alm mit einem 1,2 Meter hohen Zaun oder einer ebenso hohen Mauer eingezäunt sei, könne ein Jagdverbot gelten. Solange diese Voraussetzung einer „Abgeschlossenheit“ nicht gegeben sei, können die Matscher weiterhin auf der Upia-Alm jagen. Dass die Gemeinde Schluderns eine Einzäunung auf dem Gebiet der Upia-Alm vornehmen wird, ist eher ausgeschlossen. Derweil können die Matscher Jäger ob der Posse lachen. (eb)

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Publiziert in Ausgabe 1/2015

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