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Mittwoch, 02 Oktober 2019 10:27

Nationalratskandidatin macht EMSORAMA mobil

Müstair - Magdalena Martullo Blocher, Chefin der EMS-Chemie und Kandidatin der Schweizer Volkspartei SVP für den am 20. Oktober 2019 zu wählenden Schweizer Nationalrat, tourte kürzlich mit dem Bündner Science Center Emsorama durch Graubünden. Von Bergün ging’s nach Müstair und weiter nach Zernez.
„Ich bin Unternehmerin und mit 1.000 Arbeitsplätzen größte Arbeitgeberin in Graubünden. Und ich bin auch Nationalrätin in Bern.“ So stellte sich die Tochter des langjährigen SVP-Politikers Christoph Blocher, Magdalena Martullo, in der Schulturnhalle in Val Müstair vor. Und sie möchte bei den Wahlen für den Schweizer Nationalrat am 20. Oktober 2019 wiederum ihren Sitz erobern. Für ihre Wahlkampftour durch Graubünden machte die Unternehmerin das Bündner Science Center Emsoram mobil und brachte es für zwei Tage ins Münstertal. Emsorama wurde von drei Jahren von der Ems-Chemie Holding in Domat/Ems gegründet und begeisterte bisher über 15 000 Besucher. Es handelt sich um ein modernes Wissenszentrum ihres Unternehmens, das Groß und Klein ein selbstbestimmtes, spannendes Entdecken von naturwissenschaftlichen Vorgängen und Gesetzen aus Physik, Chemie, Biologie, Mathematik, naturwissenschaftlichen Vorgängen und Technik ermöglicht. «Berühren, Erleben, Staunen», unter diesem Motto bewirken 18 gut ausgeklügelte Experimente auf spielerische Weise einen „Aha-Effekt“. Die Angebote drehen sich um Hand-Experimente, Spiegelzeichnen, Brückenbau, Galileibahn, Plasmakugel, Kugelwettbewerb und vieles mehr. „Es geht unserem Unternehmen um die Förderung des MINT-Nachwuchses in den Gemeinden. Und es geht darum, vor allem junge Menschen für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik zu begeistert“, so Martullo. Ihren Besuch zur Eröffnung der EMSORAMA in Müstair flankierten Gemeindevizepräsidentin Gabriella Binkert-Becchetti, Vertreter der Schule, des Gewerbes sowie Schülerinnen und Schüler. Diese experimentierten begeistert. Am zweiten Tag kamen auch die Erwachsenen zum Zuge, sowie auch kleine und große Besucher/innen aus dem Vinschgau. (mds)

Publiziert in Ausgabe 20/2019
Mittwoch, 02 Oktober 2019 10:26

Jetzt ansuchen: Steuerbonus auf Werbeausgaben

Vinschgau/Südtirol - Wer mehr Werbung macht, bekommt Geld. Seit 2017 belohnt der Staat zusätzliche Werbeausgaben. Zusätzlich heißt: Den Steuerbonus gibt es nur auf den Zuwachs an Werbeausgaben, sprich: auf die Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr. Hat ein Unternehmen 2018 insgesamt 5.000 Euro Werbeausgaben getätigt und im Jahr 2019 6.000 Euro, dann wird auf den Zuwachs von 1.000 Euro ein Steuerbonus von – im besten Falle – 75 Prozent gewährt. Die Erhöhung des Werbebudgets wird demnach belohnt. Ob am Ende tatsächlich 75 Prozent gefördert werden, hängt von der Summe, die von der Regierung bereit gestellt wird und von der Anzahl der Ansuchen, die gestellt werden.

Die Infos auf einen Blick zusammengefasst:
• Unternehmer und Freiberufler müssen den Antrag für das Steuerguthaben für das Jahr 2019 vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober 2019 einreichen. Entscheidend ist nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum, sondern der Erscheinungstermin der Werbung.
• Gefördert werden die reinen Werbekosten, sprich die Kosten der Flächen ohne Vermittlungskosten oder anderes.
• Der Unternehmer oder Freiberufler muss einen Antrag zur „Vormerkung des Steuerguthabens“ auf elektronischem Weg an die Abteilung Information und Presse des Präsidiums des Ministerrates (dipartimento per l’informazione e l’editoria della presidenza del consiglio die ministeri) richten – und zwar zum Beispiel über SPID, CNS, Entratel oder Fisconline. Das ist gleichzeitig eine Meldung über die voraussichtlichen Werbekosten bis Ende 2019. Zu übermitteln sind die tatsächlich getätigten Werbespesen und die geplanten Werbekosten in Zahlen und Prozenten.
• Es können nicht verschiedene Werbemittel gemischt werden. Printwerbung und Radiowerbung oder TV-Werbung sind differenziert zu betrachten und auch differenziert zu beantragen.
• Die Mittel für die Förderung sind aber begrenzt: wenn die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, um alle Ansuchen zu befriedigen, dann wird der Bonus anteilsmäßig reduziert.
• Wurden 2018 keine Ausgaben getätigt, kann kein Steuerbonus in Anspruch genommen werden. (ap)

 

Nähere Informationen zu den Anträgen unbedingt beim Steuerberater des Vertrauens einholen.

Publiziert in Ausgabe 20/2019

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