Gesetz Raum und Landschaft: Änderungen führen zu mehr Präzision

Mit den Änderungen wird unter anderem der Kubaturbonus für energetische Sanierungen beibehalten. (Foto: pixabay) Mit den Änderungen wird unter anderem der Kubaturbonus für energetische Sanierungen beibehalten. (Foto: pixabay)

Die Landesregierung hat den 37 Abänderungen des neuen Gesetzes Raum und Landschaft zugestimmt: Einvernehmlich gutgeheißen wurde u.a. die Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes auf Juli 2020.

Auf Antrag von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat sich die Landesregierung heute (22. Oktober) ausführlich mit dem neuen Raumordnungsgesetz (LG 9/2018) beschäftigt. "Dieses Gesetz ist für Südtirols Handhabung von Raumordnung und Landschaftsplanung von weitreichender Bedeutung, sodass wir gut daran tun, uns mehr Zeit für die Umsetzung zu nehmen", betont die Landesrätin. Darum trete das Gesetz sechs Monate später als geplant, nämlich mit 1. Juli 2020 in Kraft. Die von der Landesregierung genehmigten Änderungen lassen sich thematisch gruppieren: Es gehe dabei um sprachliche Korrekturen, um Anpassungen an gesamtstaatliche Bestimmungen sowie um Anpassungen an die Rechtssprechung.

Sprachliche Änderungen schaffen Rechtssicherheit

Der deutsche und der italienische Gesetzestext weisen im technischen Vergleich einige Unschärfen auf, die mit den heute (22. Oktober) genehmigten Änderungen präzisiert werden. In Art. 23 heißt es etwa in der deutschen Version "Wohnung", in der italienischen Version wird dies zur "abitazione" (anstelle von "residenza"). Im selben Artikel wird "Beherbergungstätigkeit" mit "attività ricettiva" (anstatt "alberghiera") übersetzt. "Diese Präzisierungen geben auch Rechtssicherheit", sagte Landesrätin Hochgruber Kuenzer vor dem Hintergrund der Erfahrung, dass mit sprachlichen Unterschieden allzu oft auch juridische Rechtsstreitigkeiten ausgetragen werden.

Anpassungen an staatliche Bestimmungen ausgemacht 

Die Anpassungen sind teilweise technischer Natur, mussten aber nach der Verabschiedung genau analysiert werden. Ursprünglich wurden 26 Durchführungsverordnungen (DVO) erhoben, sechs davon sind bereits genehmigt. Für den Großteil davon hat die Landesabteilung Raumordnung Vorschläge ausgearbeitet: Fünf davon liegen beim Rat der Gemeinden zur Genehmigung, drei beim Ressort Wirtschaft, andere drei beim Ressort Tourismus. Alle Durchführungsverordnungen müssen von der Landesregierung genehmigt werden.

Einbindung weiterer Rechtsquellen zugunsten der Bevölkerung

Für unterschiedliche Zielgruppen soll das Gesetz mithilfe der Änderungen vereinfacht werden. So wird beispielsweise Ansässigen das Recht eingeräumt, ihre Wohnung auch mit einer Bindung zu wechseln oder zu tauschen. Erfolgt der Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde, nimmt der Ansässige die Bindung mit.

Ein Artikel wird im Gesetz für Raum und Land eingeführt, der im alten – noch geltenden – Gesetz bereits enthalten ist, jedoch ursprünglich nicht übernommen wurde: Für Bestandswohnungen wird die Möglichkeit wieder eingeführt, Parkplätze zu errichten, auch in Abweichung der Planungsinstrumente. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um unterirdische Parkplätze handelt. "Diese Regelung hat sich bewährt, ist bürgernah und soll für die Bevölkerung auch in Zukunft gelten", erklärt Landesrätin Hochgruber Kuenzer.

„Bei energetischen Sanierungen sollen Bauherren weiterhin mit einem Kubaturbonus belohnt werden“, betont Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Das Reglement im Hinblick auf die Voraussetzungen bleibt aufrecht. Details dazu werden erst verhandelt, nur eines steht fest: Sollte es für den Neubau eine Bindung geben, bleibt diese Bindung auch für den Bonus aufrecht.

"Mit den genehmigten Änderungen gewinnt das Gesetz an Genauigkeit und alle sind dann besser auf die Umsetzung vorbereitet", zeigt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer ihre Genugtuung für die Genehmigung des Beschlusses.

LPA/ck

Gelesen 653 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.