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Coronavirus: Zu den Inhalten der Sammelverordnung

Coronavirus: LH Kompatscher hat gestern Abend die zehnte Verordnung mit Maßnahmen und Verhaltensregeln unterzeichnet. (Foto: LPA/Ivo Corra) Coronavirus: LH Kompatscher hat gestern Abend die zehnte Verordnung mit Maßnahmen und Verhaltensregeln unterzeichnet. (Foto: LPA/Ivo Corra)

Mit weiteren Schutzmaßnahmen soll die Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus eingedämmt werden. Eine neue Verordnung des Landeshauptmanns stoppt unter anderem die Arbeit auf Baustellen.

Bei der heutigen virtuellen Medienkonferenz hat Landeshauptmann Arno Kompatscherauch zu den Inhalten  Sammelverordnung mit Präventions- und Verhaltensmaßnahmen zur Eindämmung von Coronavirus- Infektionen Stellung genommen, die er gestern Abend (16. März) unterzeichnet hat. Die neue Verordnung ersetzt alle bisherigen, baut auf die staatlichen Vorgaben auf und berücksichtigt alle Sektoren, vom Gastgewerbe über den Handel bis hin zu Mobilität, Bildung, Kultur und Sport. Sie beinhaltet auch Empfehlungen und Klarstellungen sowie einige einschränkendere Maßnahmen, beispielsweise für das Bauwesen.  

Gastlokale bleiben geschlossen

Im Gegensatz zu anderslautenden Medienberichten müssen Gastbetriebe weiterhin geschlossen bleiben. In diesem Zusammenhang war es zu einem Verständnisfehler gekommen, da die Verordnung zum einen Maßnahmen, zum anderen Zeiträume vorgibt. Für eine Reihe von Maßnahmen gilt eine Frist bis zum 25. März (A), die verlängerbar ist. Die restlichen Maßnahmen (B, C und D, darunter die Aussetzung öffentlicher Veranstaltungen und die Schulsschließungen) gelten bis zum 3. April, sofern der Geltungszeitraum nicht von der Regierung in Rom verlängert wird. Bezüglich der Maßnahmen zur Öffnung von Gastlokalen (B), wird in der Verordnung ausdrücklich festgeschrieben, dass "die dringenden Maßnahmen B und C im Falle eines Widerspruchs keine Anwendung finden".   

Baustellenarbeit wird auf das Dringliche beschränkt

Neu in der Verordnung sind die Bestimmungen und Empfehlungen zur Arbeit auf den Baustellen. Wie der Landeshauptmann bereits in der gestrigen virtuellen Pressekonferenz ankündigt hatte, wird die Arbeit auf allen Baustellen sofort ausgesetzt. Ausgenommen sind jene Bauarbeiten, die für die Gewährleistung grundlegender öffentlicher Dienste oder zur Schadensbehebung notwendig sind, sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Ebenso zulässig sind geringfügige Eingriffe, bei denen es keinen Kontakt mit Personen gibt. Das am Bau beschäftigte Personal kann in der Zwischenzeit in geschlossenen Beherbergungsbetrieben untergebracht werden. 

Im Bereich der Mobilität wird neben der Aussetzung des Fahrkartenverkaufs die Verringerung des öffentlichen Verkehrsdienstes auf das Notwendigste vorgeschrieben. 

Urlaubern wird Rückkehr an Heimatort empfohlen

Der Text beinhaltet weiterhin die Empfehlung des Landeshauptmanns, dass "Touristen, Feriengäste und Urlaubsreisenden, die in Südtirol nicht ihren Wohnsitz haben, an ihren Wohnsitz zurückkehren, damit ihre Versorgung durch den eigenen Hausarzt sichergestellt ist. Dazu sagte der Landeshauptmann gestern: "Südtirol verjagt niemanden: Wir müssen aber an das Verantwortungsbewusstsein aller appellieren, um dieser Ausnahmesituation bestmöglich zu entsprechen." Von der Empfehlung ausgenommen sind Personen, die sich aus beruflichen Gründen in Südtirol aufhalten. 

Was das produzierende Gewerbe angeht, so sind die Betriebe aufgefordert, ihre Tätigkeit bei Anwendung der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen auf das Notwendigste einzuschränken und Arbeiten auszusetzen, die nicht unbedingt erforderlich sind, um die Produktionskette aufrecht zu erhalten.    

Für alle: Bewegung ja, Kontakte nein

Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, "Bewegungstätigkeiten in Gruppen zu vermeiden und nicht mit Personen in Kontakt zu treten, die nicht zur eigenen Familiengemeinschaft gehören".  

Im abschließende Absatz der Sammelverordnung werden Bürgerinnen und Bürger dazu aufgefordert, "den Kontakt mit anderen Menschen weitmöglichst zu vermeiden, und - falls ein direkter sprachlicher Kontakt unumgänglich ist, z.B. beim Kauf von Nahrungsmitteln -, Nase und Mund zu bedecken, um das Risiko einer Ansteckung so weit wie möglich zu begrenzen".

LPA/jw

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