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Neuer Führungsausschuss für den Nationalpark Stilfserjoch

Auch ein Teil der Gemeinde Ulten - im Bild der Fischersee - liegt im Nationalpark Stilfserjoch. Nun hat die Landesregierung den neuen Führungsausschuss ernannt. (Foto: NP Stilfserjoch/Cinzia Zanelli) Auch ein Teil der Gemeinde Ulten - im Bild der Fischersee - liegt im Nationalpark Stilfserjoch. Nun hat die Landesregierung den neuen Führungsausschuss ernannt. (Foto: NP Stilfserjoch/Cinzia Zanelli)

Die Landesregierung hat heute (15. April) den neuen Führungsausschuss für den Nationalpark Stilfserjoch ernannt.

Die für den Nationalpark Stilfserjoch zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat der Landesregierung in der heutigen Sitzung die Mitglieder für den neuen Führungsausschuss des Nationalparks vorgeschlagen. Das 14-köpfige Gremium wird die Umsetzung des neuen Parkplans in den nächsten Jahren begleiten. Es handelt sich um ein beratendes Organ der Landesverwaltung, das die Einbindung der örtlichen Bevölkerung in das Geschehen des Nationalparks gewährleistet.

"Diese Einbindung der vor Ort lebenden Menschen stärkt die Identität mit dem Nationalpark und die Akzeptanz", sagt Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Die Gemeinden Martell und Stilfs liegen zur Gänze, die Gemeinden Glurns, Laas, Latsch, Mals, Prad, Schlanders, Taufers im Münstertal und Ulten liegen mit unterschiedlich großem Anteil im Schutzgebiet.

Als Ausschussmitglieder von der Landesregierung ernannt wurden heute die Bürgermeister Georg Altstätter (Martell), Hartwig Tschenett (Stilfs), Beatrix Mairhofer (Ulten) und Karl Bernhart(Prad), weiters Hans Peter Gunsch, Direktor des Landesamtes für den Nationalpark Stilfserjoch, Georg Pircher (Verteter der Landesabteilung Forstwirtschaft), Josef Maschler (Vertreter des Südtiroler Bauernbundes), Joachim Winkler und Simone Götsch(Alpenverein Südtirol), Silvia Simoni (Naturwissenschaftlerin), Nadja Desiree Hutter (Vertreterin der Tourismusorganisationen) und Oswald Alois Angerer (Vertreter der Separatverwaltungen).

Umsetzung des Parkplans vorbereiten

Die oder den Vorsitzenden und die oder den stellvertretenden Vorsitzenden wählt der Führungsausschuss aus seiner Mitte. Das Landesamt für den Nationalpark Stilfserjoch gewährleistet die Funktionen des Sekretariats.

"Der nächste wichtige Schritt für den neu ernannten Führungsausschuss wird die Vorbereitung für die Umsetzung des Parkplanes sein", unterstreicht Landesrätin Hochgruber Kuenzer.

Die Einrichtung des Führungsausschusses ist im Landesgesetz Nr. 4/2018 zur Autonomen Bewirtschaftung des Nationalparks Stilfserjoch vorgesehen. Darin ist auch geregelt, wer im Führungsausschuss vertreten ist und zwar: vier Vertreter der Gemeinden, der Direktor des Landesamtes für den Nationalpark Stilfserjoch, ein Vertreter der Landesabteilung Forstwirtschaft, ein Vertreter des auf Landesebene repräsentativsten Bäuerinnen- und Bauernverbandes, zwei Vertreter des auf Landesebene repräsentativsten Umweltschutzverbandes, ein Sachverständiger auf dem Gebiet der Naturwissenschaften, ein Vertreter der Tourismusorganisationen und ein Vertreter der Separatverwaltungen in den Gemeinden des Parkeinzugsgebietes.

Südtirols Weg zum neuen Parkplan

Mit dem oben genannten Landesgesetz wurde im März 2018 die Erstellung des Parkplanes und der Parkordnung für den Nationalpark Stilfserjoch festgelegt. Den Entwurf des Parkplanes und das neue Reglement hat die Landesregierung im Dezember 2018 auf den Weg gebracht – nachdem sie das Einvernehmen mit der Region Lombardei und der Provinz Trient getroffen hatte.

Der Entwurf des Parkplanes wird einer strategischen Umweltprüfung unterzogen. Die betroffenen Nationalparkgemeinden haben mittlerweile ihre Stellungnahmen zum Entwurf der Parkplanes hinterlegt. Als nächstes muss der neu ernannte Führungsausschuss Stellung zum Parkplan nehmen. Das Verfahren wird in Zusammenarbeit mit der Lombardei und dem Trentino fortgeführt, indem alle eingelangten Stellungnahmen geprüft werden.

Schließlich muss das Umweltministerium in Rom den Parkplan, der alle drei Parkanteile (Lombardei, Trentino, Südtirol) umfasst, genehmigen. Abschließend beschließt die Landesregierung den Parkplan.

LPA/LPA

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