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Haushaltsvoranschlag: Land lässt sich auf Verfassungsgerichtsklage ein

Auf ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht lässt sich die Landesregierung ein, um die von der Regierung in Rom beanstandeten Corona-Sondermaßnahmen in der öffentlichen Auftragsvergabe zu verteidigen. (Foto: Unsplash) Auf ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht lässt sich die Landesregierung ein, um die von der Regierung in Rom beanstandeten Corona-Sondermaßnahmen in der öffentlichen Auftragsvergabe zu verteidigen. (Foto: Unsplash)

Die Landesregierung hat beschlossen, die im Haushaltsvoranschlag 2020 enthaltenen Corona-Sonderbestimmungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe vor dem Verfassungsgericht zu verteidigen.

Um auch in Corona-Zeiten die öffentliche Vertragstätigkeit zu gewährleisten, sind auf Initiative der Landesregierung im Nachtragshaushalt Erleichterungen festgeschrieben worden. Diese sollen sowohl den Wirtschaftsteilnehmenden und den öffentlichen Auftraggebenden entgegenkommen. So soll in der Corona-Zeit von nicht unabdinglichen Verpflichtungen abgesehen werden. Den Auftragnehmenden soll während der Durchführung des Bauauftrags ein höherer Preisvorschuss zugestanden werden. Diese Bestimmungen im Landesgesetz Nr. 3 vom 16. April 2020 „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2020, 2021 und 2022 und andere Bestimmungen“ hat nun der Ministerrat in Rom beanstandet. Er zweifelt die Verfassungsmäßigkeit der diesbezüglichen Absätze 1, 14, 16, 17, 18, 19, 22 und 23 im Artikel 13 an.

Heute (7. Juli) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher beschlossen, sich in das Verfahren vor dem Verfassungsgericht einzulassen und die Gesetzesbestimmung zu verteidigen. "Bei der beanstandeten Bestimmung handelt es sich um eine Sondermaßnahme zur Bewältigung des Notstandes, den die Covid-19-Pandemie im Gesundheitswesen und in der Wirtschaft ausgelöst hat", betont in diesem Zusammenhang Landeshauptmann Kompatscher. Der Landeshauptmann erinnert daran, dass das Land Südtirol bei der Gesetzgebung zur öffentlichen Auftragsvergabe EU-Recht direkt umgesetzt habe. Diesen Weg habe man nun fortgesetzt. Außerdem verfüge das Land über eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut, welche ihm spezifische Gesetzgebungsbefugnisse in dem Bereich übertrage. Zudem verfolge auch das neue staatliche Vereinfachungsdekret (Decreto semplificazione) ähnliche Ziele. "Wir sind der Überzeugung, mit dieser Bestimmung im Rahmen unserer autonomen Zuständigkeiten gehandelt und gleichzeitig der Wirtschaft Sauerstoff zugeführt zu haben", erklärt der Landeshauptmann. Daher werde die Landesregierung diese Bestimmungen vor dem Verfassungsgericht verteidigen, sofern Rom nicht doch noch entscheidet, die Anfechtung zurückzuziehen.

LPA/jw

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