Dienstag, 26 September 2017 12:00

Verschobene Bauchschmerzen

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s4 2974Naturns - Der Gemeinderat von Naturns hat am 18. September einen Tagesordnungspunkt mit knapper Mehrheit auf Antrag von BM Andreas Heidegger vertagt. Die Abänderung des Bauleitplanes hatte innerhalb der SVP-Fraktion zu erheblichen Bauchschmerzen geführt. Eine Bauleitplanänderung hat es in sich. Die Bauchschmerzen sind auf den 16. Oktober verschoben worden.

von Erwin Bernhart

Es seien noch abzuklärende Fragen aufgetaucht, begründet BM Andreas Heidegger seinen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 6 „Abänderung des Bauleitplanes der Gemeinde Naturns (2. Abänderungsverfahren 2015-2017)“.

In Wirklichkeit dürfte Heidegger und die gesamte SVP-Fraktion kalte Füße bekommen haben. Denn eine der geplanten Bauleitplanänderungen hat es in sich. Allein das Gemeindeausschussprotokoll Nr. 251 vom Juli 2017 ist penibel verfasst. Es soll im Osten, in der Nähe der Gärtnerei Pozzi die Auffüllzone erweitert werden. Der Haken daran: Der Grund des erweiterungswilligen Eigentümers „grenzt nur punktuell an die Zone an“, wie es im Ausschussprotokoll heißt.  Das heißt, die Gemeinde kann eigentlich gar nicht die Bauzone erweitern, denn dafür fehlt jegliche gesetzliche Grundlage. Nun bringt die Gemeinde einen Trick ins Spiel, bei dem zwei andere Grundeigentümer gegen ihren ausdrücklichen Willen in die Affäre mit hineingezogen werden. Die zwei Grundeigentümer haben je eine Parzelle im landwirtschaftlichen Grün. Just diese Parzellen trennen aber die umzuwandelnde Parzelle von der Erweiterungszone B1. Nun beantragt der Gemeindeausschuss ganz einfach, die beiden Parzellen von landwirtschaftlichem Grün in eine Wohnbauzone  B1 umzuwandeln. Und plötzlich würde auch der Grund des erweiterungswilligen Eigentümers an die B1 Zone angrenzen und einer Umwandlung laut jenem Artikel 36/bis nichts mehr im Wege stehen.  
Die zwei zwangsbeglückten Grundeigentümer haben mit Einsprüchen gegen diese Richtung einer Bauleitplanänderung protestiert. Einer der Eigentümer in seinem Einspruch: „Der Erstantrag um Umwidmung einer Teilfläche von ca. 1.500 m2 der Grdunparzelle 494/1 von Landwirtschaftsgebiet in Wohnbauzone B1-Auffüllzone laut Art. 36/bis, Absatz 2 ist rechtswidrig, da keine gesetzliche Grundlage gegeben ist - keine Berührung mit einer bestehenden Wohnbauzone - wurde so auch im ersten negativen Gutachten der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung vom 28.02.17 vermerkt. Um diese unrechtmäßige Entwicklung voranzutreiben bzw. zu legitimieren, soll meine Parzelle Bp 702 mit einbezogen werden mit der Argumentation, dass das Gebäude nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Daraus folgend müsste bzw. müssen somit in Naturns und im restlichen Gebiet von Südtirol alle im Landwirtschaftsgebiet befindlichen Gebäude, die nicht eine solche Nutzung haben, in Baugebiet umgewandelt werden.“
Die gesamte Opposition wollte über die Bauleitplanänderungen diskutieren und stimmte gegen eine Vertagung. Auch mit den zwei Enthaltungen von Zeno Christanell und Christa Klotz gelang es nicht, die Vertagung zu verhindern.

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