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Dienstag, 04 Oktober 2016 12:00

Chlorpyrifos

dursbanVinschgau - Der Wirkstoff „Chlopyrifos“ ist in Deutschland verboten und er ist Gegenstand von hitzigen Debatten hierzulande. Aber der Aussage vom „PAN-Italia“-Vorsitzenden Koen Hertoge (in RAI-Südtirol), dass die Bauern bei uns „Chlorpyrifos“ bis zu 10-Mal einsetzen, treten verärgerte Bauern entschieden entgegen. Das sei ja, so ein aufgebrachter Bauer, als ob wir nur darauf warten würden, endlich spritzen zu können. Tatsächlich geht man mit „Chlorpyrifos“ äußerst vorsichtig um. „Chlorpyrifos“ ist im Mittel „Dursban“ enthalten und dessen Einsatz ist sowohl in den AGRIOS-Richtlinien als auch in jenen des Beratungsringes streng geregelt und es heißt da: „Chlorpyrifosmittel (z. B. Dursban 75 WG) sollten unmittelbar nach dem vollständigen Abblühen gegen den Sommerapfelblattsauger eingesetzt werden. Die Früchte dürfen ab dem heurigen Jahr keine Rückstände von Chlorpyrifos aufweisen (ab dem 10. August gelten beim Apfel 0,01 mg/kg als Rückstandshöchstgehalt). Deshalb muss bei diesem Mittel eine Wartefrist bis zur Ernte von 90 Tagen eingehalten werden bzw.darf es nur bis zum 15. Juni eingesetzt werden. Es ist nur noch eine Behandlung pro Jahr erlaubt.“
Die Bauern sagen, dass man, bei aller Polemik schon bei den Fakten bleiben solle. (eb)

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Publiziert in Ausgabe 20/2016

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