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Dienstag, 30 Mai 2017 12:00

Der Flüchtlingsgarten

Aus dem Gerichtssaal - Vor kurzem war im Lokalteil einer heimischen Tageszeitung eine interessante Neuigkeit zu lesen. Eine Frau aus Auer hatte der dortigen Gemeinde leihweise und unentgeltlich ein ca. 1.000 m² großes Grundstück zur Verfügung gestellt. Die einzige Bedingung, die sie an die kostenlose Überlassung knüpfte, war die, dass der Grund Flüchtlingen und Jugendlichen zur Bearbeitung als Garten zur Verfügung gestellt werden musste. In meinen Augen stellt die Initiative der alten Dame, welche im Übrigen nicht genannt werden wollte, ein schönes Beispiel von Bürgersinn und praktischem Hausverstand dar, wie man mit einfachen juristischen Mitteln (einem Leihvertrag zwischen Privatem und Öffentlicher Hand) ein Maximum an positiver Wirkung erzielen kann. Da ist einerseits die absurde Situation, dass Flüchtlinge, die in der Regel jung sind, bis zur Erledigung ihres Asylantrages zum Daumendrehen verurteilt sind, weil ihnen während dieser Zeit jede Tätigkeit, und zwar auch die Verrichtung der simpelsten gemeinnützigen Arbeiten, untersagt ist. Andererseits werden sie auch wegen dieser von oben verordneten Untätigkeit als Schmarotzer und arbeitsscheues Gesindel dargestellt, welche den Einheimischen die Sozialleistungen wegnehmen, auf die sie Anspruch hätten. Solche Scheinargumente eignen sich dann wunderbar für Stimmungsmache am Stammtisch und zum Prägen von politischem Kleingeld durch Demagogen aller Schattierungen. Die Ursachen für die massenhaften Flüchtlingsbewegungen können wir von hier aus nicht beseitigen. Auch müssen wir deswegen noch lange nicht als Ausdruck einer missverständlichen Willkommenskultur mit ausgebreiteten Armen unten an der Salurner Klause stehen. Wohl aber haben wir mit etwas Phantasie und ohne großen finanziellen Aufwand jede Menge Möglichkeiten, dem Auerer Beispiel folgend den Flüchtlingen die Chance zu geben, sich einen Teil ihres Unterhalts in Würde selbst zu erarbeiten, denn ungenutzte Freiflächen, die für diesen Zweck geeignet wären, gibt es in jeder Gemeinde.

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt

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Publiziert in Ausgabe 11/2017

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