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Dienstag, 17 November 2015 20:00

Weil ich ohne nicht mehr kann ...

s27 8015Schlanders - Wofür verwenden die Südtiroler Kinder und Jugendlichen ihr Smartphone? In erster Linie für WhatsApp und in weiteren Reihenfolge zum Telefonieren, zum Fotografieren und zum Filmen, für Downloads, um Videos anzusehen und SMS zu schreiben. Helmar Oberlechner, Medienpädagoge und ehemaliger Schuldirektor aus Tirol hat Mittelschüler an den Schulen Naturns, Vintl und Klausen befragt und die Antworten ausgewertet. „Whats App hat Facebook längst den Rang abgelaufen“, erklärte Oberlechner jüngst in der Mittelpunkt-Bibliothek Schlandersburg. Die Kommunikation läuft über WhatsApp.
Und was tun die Südtiroler Kinder und Jugendliche im Internet? Sie sehen sich Videos an, hören Musik, chatten und suchen – an vierter Stelle – nach Informationen. Mädchen chatten übrigens doppelt so viel wie Knaben. Knaben hingegen spielen doppelt so viel wie Mädchen. An erster Stelle stehen Kampf- und Actionspiele, Mädchen hingegen bevorzugen Spiele, die Mode oder Pferde zum Inhalt haben.
Das größte Problem im Umgang mit dem Smartphone ist der sorglose Umgang mit den eigenen Daten. „Das Privatleben wird vielfach öffentlich“, sagte Oberlechner. Profil einschränken und steuern, wer was lesen kann, lautete einer der Ratschläge.
Doch wann sind chatten, surfen oder spielen Sucht? Süchtige, sagt Oberlechner, sind 40 Stunden in der Woche und mehr im Internet. Normalsurfer verbringen vier bis zehn Stunden pro Woche im Internet. In Südtirol sind rund 2,5 Prozent abhängig und rund 10 Prozent gefährdet. Aber Achtung, warnte Oberlechner, lange Internet- und Computerspielzeiten allein sind noch keine Anzeichen von Sucht. Die Merkmale von Sucht sind hingegen: Wenn die Nacht zum Tag wird, ungewöhnliche Müdigkeit und Kopfschmerzen auftreten, das geregelte Essen vernachlässigt und Freizeitaktivitäten vernachlässigt werden oder sich ein Rückzug von der Familie und von Freunden  bemerkbar macht. Dann müssen Eltern handeln und sich fachliche Hilfe holen. (ap)

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Publiziert in Ausgabe 23/2015

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