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Mittwoch, 25 Januar 2012 00:00

Vom Schuldturm zum Privatkonkurs

Vinschgau - AUS DEM GERICHTSSAAL

Bis in die Neuzeit konnten Personen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen waren, in Schuldhaft genommen werden. Sie diente als Mittel zur Erzwingung einer urteilsmäßigen Leistung und galt als besondere Schande. Mit der Zeit wurden die Sitten humaner. Außerdem setzte sich die Überzeugung durch, dass aus dem Arrest des Schuldners auch dem Gläubiger kein besonderer Nutzen erwuchs, weshalb im Laufe des 19. Jahrhunderts die Schuldhaft in Europa abgeschafft wurde. Übrig blieb der Grundsatz von der lebenslangen Haftung des Schuldners mit seinem gesamten Vermögen. Im Konkursrecht wurde auch diese Regel dadurch abgemildert, dass einerseits Verfahren zur Vermeidung der Insolvenz entwickelt wurden, wie der außergerichtliche oder der gerichtliche Ausgleich. Seit dem Jahre 2006 gibt es zudem die Möglichkeit, auch nach Abschluss eines Konkursverfahrens durch eine sog. Entschuldung wieder in den Genuss der vollen unternehmerischen Handlungsfreiheit zu gelangen und von den verbliebenen Restschulden befreit zu werden.
Für Kleinunternehmer und Privatpersonen bestand diese Möglichkeit bislang nicht. Seit Dezember 2011 haben auch sie die Möglichkeit, durch eine teilweise Befriedigung ihrer Gläubiger zu einer Restschuldbefreiung zu gelangen. Das geschieht über ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren. Der private Schuldner unterbreitet seinen Gläubigern einen Schuldentilgungsplan. Wenn 50 % der einfachen Gläubiger (70% im Falle von Kleinunternehmen) diesem Vorschlag zustimmen, kann das Gericht die Schuldenregulierung vornehmen lassen. Während dieses Verfahren läuft, sind alle Zwangsvollstreckungen ausgesetzt. Wird der „Fahrplan“ eingehalten und die Gläubigerbefriedigung im vorgeschlagenen Sinne abgewickelt, bekommt der Schuldner am Ende einen „Persilschein“, der ihn von den restlichen Schulden ein für allemal befreit.
Diese Schuldenregulierung auch für Privathaushalte war überfällig. Der Schuldturm ist zwar abgeschafft, doch mit dem Mühlstein der Altlasten am Hals ist es für viele Betroffene unmöglich, einen Neuanfang zu wagen und sich endgültig aus der Schuldenfalle zu befreien.

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt

Zeitung Vinschgerwind Bezirk Vinschgau

Publiziert in Ausgabe 2/2012

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