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Dienstag, 21 März 2017 12:00

Sparen am falschen Ort

Aus dem Gerichtssaal - Wohlwollende Leser dieser Rubrik haben angemerkt, dass es an der Zeit wäre, mit der „tendenziösen“ Berichterstattung aus der Gemeindestube von Schlanders endlich aufzuhören. Anstatt ständig Salz in offene Wunden zu streuen und das heimische Nest zu beschmutzen, sollten vielmehr Geschichten wie jenen vom fidelen Gefängniswächter, Jägern und Wilderern, langseckelten Schnalsern, durch „Cerini“ verursachten Unfällen beim „schwarzen“ Schnapsbrennen und ähnlichen der Vorzug gegeben werden. Nun, nachdem auch beim „Vinschgerwind“ der Leser König ist, erzählen wir heute eine wahre, aber deswegen nicht weniger skurrile Geschichte aus dem beruflichen Alltag. Deren Darsteller müssen natürlich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ungenannt bleiben. Ein Vinschger kam gegen Ende des Zweiten Weltkrieges wohlbehalten und in voller Ausrüstung „aus dem Felde“ zurück. Zu Hause angekommen, warf er sein gesamtes „Kriegswerkzeug“ (Gewehr, Munition, Handgranaten, Helm, Tornister usw.) in den hintersten Winkel des Kellers, froh, mit heiler Haut davongekommen zu sein und endlich einer friedlichen Tätigkeit nachgehen zu können. Der Mann war in der Zwischenkriegszeit in ärmlichsten Verhältnissen aufgewachsen und im Krieg auch nicht gerade auf der Butterseite zu liegen gekommen, weshalb er einen ausgeprägten, ja geradezu krankhaften Sparsinn entwickelt hatte. Er heiratete, doch nach ein paar Monaten Ehe „verschickte“ er seine Frau, weil sie ihn zu viel kostete. Er arbeitete in der Schweiz, sparte sich buchstäblich alles vom Mund ab, und als er in Rente ging, legte er auch die Pension zu den angehäuften Ersparnissen. Später kam er ins Altersheim. Er hatte eine offene Haut, weshalb er nicht schlafen konnte. Das Pflegepersonal riet ihm, sich ein Wasserbett zu kaufen. Da er diese Auslage (ca. 2.000 Euro) aus eigener Tasche hätte bestreiten müssen, versagte er sich einen derartigen „Luxus“. Als der gute Mann verstarb, hinterließ er, geparkt auf einem Kontokorrent (!) bei einer Bank, ein Barvermögen von ca. 400.000 Euro sowie ein Wohnhaus. Für die Zwecke der Erbschaftsmeldung mussten die Verwandten ausgeforscht werden. Als einzige Erbberechtigte kam dabei die schon nach ein paar Monaten Ehe wegen Verschwendungssucht verstoßene Frau in Frage, von der sich der Sparsame aus Kostengründen nie hatte scheiden lassen. Als die Begünstigte von ihrem Glück erfuhr, war sie so überrascht, dass sie ihren Blasendruck nicht mehr kontrollieren konnte und sich vor Freude in die Hosen machte!
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt

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Publiziert in Ausgabe 6/2017

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