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Bozen/Mals - Die Durchführungsverordnung über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Gemeindegebiet der Gemeinde Mals hat das Bozner Verwaltungsgericht einstweilig ausgesetzt. Am 9. Jänner 2019 soll der Rekurs gegen die Malser Verordnung sachverhandelt werden.