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Dienstag, 03 April 2018 12:00

Der Wolf als Wahlkämpfer

Aus dem Gerichtssaal - Zurzeit kommt der Wolf nicht mehr aus den Schlagzeilen. Wohl auch wegen der bevorstehenden Landtagswahlen. Besonders eifrig an der Wolf-Front kämpft der Landesrat Schuler. Die von ihm aufgelegte Petition hat bereits über 20.000 Unterschriften erhalten. Wir glaubten schon, seinen Einsatz gegen den Wolf ähnlich kommentieren zu können wie jenen gegen den „Malser Weg“, als er glaubte, mit Strafantrag gegen den Buchautor Alexander Schiebl und dessen ihm nicht genehme Meinung über landwirtschaftliche Monokulturen vorgehen zu sollen. Um diese gerichtliche Initiative ist es übrigens merkwürdig still geworden; auch die angebotene Wette, dass alles wie das Hornberger Schießen enden würde, hat bis heute niemand angenommen!
Doch Schiebl beiseite, in der Wolf-Geschichte scheint mir Schuler’s Standpunkt richtig zu sein. Denn es macht wirklich keinen Sinn, die auf den Bergalmen frei weidenden Schafe, Ziegen und Kälber durch Elektrozäune, Pferche oder Hunde schützen zu wollen. Zudem wäre der Aufwand, der dafür zu treiben wäre, unverhältnismäßig, von fraglichem Erfolg und landschaftlich eine Faust auf’s Auge. Der dem Artenschutzabkommen und der EU-Richtlinie für Bär und Wolf zugrundeliegende Gedanken scheint mir Ausdruck jener „Bambi-Mentalität“ zu sein, welche bei vielen Städtern verbreitet und Ausdruck einer verklärten Sicht der Natur ist. Denn in der Wildnis herrscht nun einmal täglich Gewalt, und Naturfreunde sollten sich davor hüten, zu Naturfremden zu werden! Deshalb müssen wir nicht gleich zu einem „wolffreien“ Land werden, wohl aber muss die Möglichkeit zu einem „Monitoring“ und auch zu einer gezielten „Entnahme“ von Raubtieren gegeben sein, und zwar auch außerhalb von Wahlzeiten!
Peter Tappeiner
Rechtsanwalt

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Publiziert in Ausgabe 7/2018

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