Siedlungen abgegrenzt
Im Partschinser Gemeinderat am 21. Oktober v. l.: Christian Oberperfler, Vize-BM Walter Laimer, Gemeindesekretär Hubert Auer und Bauamtsleiter Andreas Tappeiner
Bei der von Vize-BM Walter Laimer geleiteten Ratssitzung am 21. Oktober stand die Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft auf dem Programm. Für die erstmals online übertragene Sitzung ließen sich gar einige krankheitsbedingt entschuldigen. Gestartet sei man mit dem Programm 2022 und seither habe man in unzähligen Diskussionen mit den Vereinen und Verbänden, mit Haushaltsbefragungen, Bürgerversammlungen und Ideenwerkstatt bis 2024 einen ersten Entwurf zur Siedlungsabgrenzung erarbeitet und diesen Entwurf im Jänner 2025 an die entsprechenden Landesämter zur Abklärung geschickt.
Trotz breitgefächerter Abklärung auf dem Gemeindegebiet mit Vereinen, Verbänden und Betroffenen sind 10 Einwände eingegangen, auf die in der Ratssitzung mit entsprechenden Formulierungen regiert worden ist. Weil es im Vorfeld eine informelle Ratssitzung vor allem zu diesen Einwänden gegeben hat, war in der offiziellen Sitzung kein Diskussionsbedarf. So hat der Bauamtsleiter Andreas Tappeiner die Beschlussvorlagen zu den einzelnen Einwänden vorlesen und erläutern können. Bei den Einwänden wurden zwei kleinräumige Erweiterungen der Siedlungsgrenzen angenommen und acht Einwände mit Begründungen abgewiesen. So etwa ein Einwand aus dem Ortsteil Töll, in dem gefordert worden ist, die Töll als Siedlungsstruktur zu berücksichtigen. Andreas Tappeiner zählte auf, dass die Töll nicht alle Kriterien einer Siedungsstruktur aufweise und deshalb der Einwand abgelehnt werde. Die Sieldungsgrenzen werden für 10 Jahre aufrecht bleiben, aber innerhalb dieser Grenzen können immerhin noch 2,4 Hektar Baugrund verbaut werden.
Dann waren noch die Stellungnahmen der Landesämter abzuarbeiten bzw. zu berücksichtigen. Die Landeskommission regte, um ein Beispiel zu nennen, an, die Gewerbezone Töll nicht als Siedlung auszuweisen. Dem wollte der Rat nicht stattgeben, denn man wolle, so Vize-BM Laimer, bei der Handwerkerzone als Gemeinde urbanistisch mitbestimmen.
Nun kommt der Beschluss des Gemeinderates Partschins in die Landesregierung und die hat das letzte Wort, bevor die Siedlungsgrenzen mit den dazugehörigen Bestimmungen bzw. das Gemeindeentwicklungsprogramm in Kraft treten werden.
Die Landesregierung hat am 31. Oktober das Gemeindeentwicklungsprogramm der Nachbargemeinde Plaus bereits genehmigt.