Wirtschafts-Info
Die im Vergleich zu anderen EU Ländern überaus schlechte konjunkturelle Lage Italiens und die maroden Staatsfinanzen in Einklang zu bringen, ist mit Sicherheit alles andere als einfach. Da also kein öffentliches Geld für die Ankurbelung der Wirtschaft vorhanden ist, behilft sich die Regierung mit dem Abbau der Bürokratie, in der Hoffnung damit dasselbe zu erreichen. Nachfolgend eine Aufstellung der wichtigsten steuerlichen Neuerungen, die vor kurzem mit dem Dekret zur Wirtschaftsförderung (Gesetzesdekret 70/2011 – ital. decreto sviluppo) in Kraft getreten sind:
• Die Schwelle für die Anwendung der vereinfachten Buchhaltung wird auf 400.000 (Dienstleistungen) und 700.000 (andere Tätigkeiten) angehoben;
• Unternehmen mit vereinfachter Buchführung können bei Liefer- und Dienstleistungsverträgen (Telefon, Strom, Wasser etc.) die über das Jahr gehen, die Kosten bis max. 1.000 Euro jetzt nach dem Kassaprinzip steuerlich geltend machen;
• Bei Vernichtung von veralteter Ware ist nun erst ab Euro 10.000 die Mitteilung an das Finanz- und Steueramt erforderlich – bis zu dieser Schwelle genügt eine Eigenerklärung;
• Vereinfachungen im Bereich Datenschutz (Privacy) – Abschaffung der Zustimmung über die Verwendung der Daten im Geschäftsverkehr - Einführung einer Eigenerklärung an Stelle des „documento programmatico sulla sicurezza, kurz DPS, bei Verarbeitung von Daten nur der eigenen Mitarbeiter;
• Wiedereinführung der Möglichkeit Grundstücke und Beteiligungen steuerlich aufzuwerten, um bei einem Verkauf die hohen Mehrerlöse zu vermeiden; in diesem Zusammenhang besteht nun auch die Möglichkeit bereits bezahlte Steuern für frühere Aufwertungen zu verrechnen;
• Abschaffung der Meldung über den Tätigkeitsbeginn für die Inanspruchnahme der 36% auf Wiedergewinnungsarbeiten und Abschaffung der Notwendigkeit die Lohnkosten auf den entsprechenden Rechnungen separat anzuführen;
• Anhebung der Schwelle, ab der an Stelle der einzelnen Rechnungen, ein Sammelbeleg verbucht werden kann auf nunmehr Euro 300,00;
• Abschaffung der Meldepflicht von Seiten der Betriebe für Geschäfte mit Privatpersonen über Euro 3.000 bei Zahlung mit Bancomat- oder Kreditkarte.
Lorin Wallnöfer, Wirtschaftsberater
Zeitung Vinschgerwind - Bezirk Vinschgau