Offener Brief

Sehr geehrter Herr Landesrat Schuler,
Sehr geehrte Herren Obleute Kössler und Oberhofer,


nachdem Sie zum Gerichtstermin im Prozess gegen mich Ihre Nebenklägerschaft zurückgenommen haben, möchte ich Ihnen erneut einen öffentlichen Brief schreiben und unser Angebot aus dem Herbst erneuern.
Zur Erinnerung: In meinem Brief vom 18.11.2020 hatten wir zugesagt,
• unsere Untersuchung über die Daten aus den Betriebsheften, wenn sie fertig ist, der Provinz und dem Apfelkonsortium im Vorfeld zukommen zu lassen,
• die Erstveröffentlichung der Untersuchung auf einer gemeinsamen Veranstaltung unter Moderation des österreichischen Nachhaltigkeitsberaters Alfred Strigl in Südtirol vorzunehmen,
• auf jede Form der Veröffentlichung vorab zu verzichten, so auch die Provinz und die Obstwirtschaft dazu nicht vorher an die Öffentlichkeit kommuniziert,
• so es von der Provinz und der Obstwirtschaft gewünscht ist, zwischen der Fertigstellung und der Veröffentlichung der Untersuchung an einem nicht-öffentlichen Runden Tisch unter Beteiligung von Expert:innen von beiden Seiten zu diskutieren und
• in unserer Untersuchung auf eine eventuell vorhandene Antwort der Provinz und Obstwirtschaft zu verweisen, so in dieser Antwort auch auf unsere Untersuchung verwiesen wird,
wenn bis zur vom Gericht gesetzten Frist alle Strafanträge gegen mich zurückgezogen werden. Mit dem Verhandlungstag am 28. Mai 2021 ist diese Frist nun endgültig abgelaufen.
Wir haben in den letzten Wochen im Umweltinstitut München intensiv diskutiert, wie wir mit der aktuellen Situation umgehen wollen. Bei uns ist nach fast einem Jahr Verschiebungen und Unklarheiten das Bedürfnis groß, voranzukommen. Wir wollen in der Sache diskutieren.
Ich werde eine Rücknahme der Strafanträge auch dann akzeptieren, wenn zwei davon aufrechterhalten werden und das Verfahren gegen mich weitergeht. Und wir sind als Umweltinstitut auch in diesem Fall bereit, die Veröffentlichung unter den oben genannten Bedingungen im Dialog durchzuführen.
Um zügig Klarheit zu bekommen, setzen wir für die Rücknahme der Anzeigen eine Frist bis zum 9. Juli 2021. Wir planen die Auswertung der Daten aus den Betriebsheften Ende des Jahres zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Karl Bär
Referent für Agrar- und Handelspolitik

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