Covid-Zuschüsse für den Dritten Sektor: Ansuchen bis 11. Dezember

Noch bis zum 11. Dezember können Organisationen des Dritten Sektors um finanzielle Unterstützung vom Staat ansuchen, wenn sie aufgrund der Pandemie ihre Tätigkeit verringern oder einstellen mussten.

Die sogenannten "ristori del terzo settore" sind Unterstützungsgelder für den Dritten Sektor, und zwar für Organisationen mit bestimmten Tätigkeiten, die 2020 aufgrund der Corona-Pandemie ihre Tätigkeiten verringern oder einstellen mussten. Die Gelder stammen aus einem staatlichen Fonds, der mit Gesetzesverordnung Nr. 137/2020 eigens dafür vorgesehen wurde. Noch bis zum 11. Dezember läuft die Ausschreibung für die Zuschüsse.

Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Organisationen bereits vor dem 25. Dezember 2020 in die Register der ehrenamtlichen Organisationen, der Vereine zur Förderung des Gemeinwesens oder als Onlus eingetragen gewesen sein und auch noch zum Zeitpunkt des Ansuchens in diesen Registern eingetragen sein. So steht es in der entsprechenden Durchführungsbestimmung.

Vorgesehen ist außerdem, dass die Gelder aus dem Fonds, gleichmäßig unter den antragstellenden Organisationen aufgeteilt werden. Nur für Organisationen, die laut ihrer letzten genehmigten Jahresabschlussrechnung über Einkünfte von mehr als 100.000 Euro verfügt haben, wird der Zuschuss um 30 Prozent erhöht. Das Höchstausmaß der gewährten Beiträge beträgt 5000 Euro.

Das Gesuch muss über die Plattform des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik gestellt werden. Der Zugang zu dieser Seite ist mittels aktiviertem SPID oder elektronischer Identitätskarte des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin möglich.

Informationen zu den Ansuchen gibt es auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik.

san

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