Landespersonal: Neuer Bereichsvertrag veröffentlicht

Die öffentliche Delegation und die Landesgewerkschaften haben gestern (21. Dezember 2021) den Bereichsvertrag für das Personal der Landesverwaltung unterzeichnet, der Mensadienst, Arbeitszeit und Referententätigkeit betrifft. (Foto: LPA - Archiv aus Vor-Corona-Zeiten) Die öffentliche Delegation und die Landesgewerkschaften haben gestern (21. Dezember 2021) den Bereichsvertrag für das Personal der Landesverwaltung unterzeichnet, der Mensadienst, Arbeitszeit und Referententätigkeit betrifft. (Foto: LPA - Archiv aus Vor-Corona-Zeiten)

Mensadienst, Arbeitszeit, Weiterbildung und Referententätigkeit regelt der Bereichsvertrag für die Bediensteten der Landesverwaltung neu, der nach der Unterzeichnung im Amtsblatt veröffentlicht ist. 

Die öffentliche Delegation und die Landesgewerkschaften haben gestern (21. Dezember 2021) den Bereichsvertrag für das Personal der Landesverwaltung unterzeichnet, der Mensadienst, Arbeitszeit, Weiterbildung und Referententätigkeit betrifft. Der Unterzeichnung waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Landesregierung hatte am gestrigen Vormittag dem Vertrag zugestimmt und grünes Licht für die Unterzeichnung gegeben. Der neue Bereichsvertrag wurde heute (22. Dezember) in der Sondernummer Nr. 6 zum Amtsblatt der Region Nr. 50 veröffentlicht.

Mit dem neuen Bereichsvertrag werden der Wert des Essensgutescheins angehoben und das Anrechts auf den Gutschein auf alle Bediensteten in Bozen ausgedehnt. Demnach steht den Bediensteten der Landesverwaltung ab dem 1. Januar 2022 ein Essensgutschein in Höhe von sieben Euro zu, der in den vertragsgebundenen Betrieben eingelöst werden kann. Bisher betrug der Essensgutschein für das Personal mit Dienstsitz in der Landeshauptstadt 4,45 Euro und außerhalb der Landeshauptstadt fünf Euro. Erstmals haben nun alle Bediensteten in Bozen Anrecht auf den Essensgutschein.

Für das Personal in Teilzeit wurde mit dem Bereichsvertrag zudem die Möglichkeit geschaffen, eine geringfügige Anzahl an Mehrstunden zu leisten, die als Überstunden bezahlt werden können. Ausgebaut wurde die Möglichkeit für die Landesbediensteten, sich im Interesse der Verwaltung fortzubilden. Demnach können für diesen Zweck nun jährlich bis zu 20 Arbeitstage an bezahltem Sonderurlaub beansprucht werden.

jw

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