Wolfsentnahmen: Warten auf Urteilsspruch

Mit den Dekreten zur Entnahme der Wölfe und mit dem Thema Ausweisung von Weideschutzgebieten hat sich das Verwaltungsgericht heute (7. Februar) befasst. Das Urteil wird schriftlich hinterlegt. (Foto: pixabay) Mit den Dekreten zur Entnahme der Wölfe und mit dem Thema Ausweisung von Weideschutzgebieten hat sich das Verwaltungsgericht heute (7. Februar) befasst. Das Urteil wird schriftlich hinterlegt. (Foto: pixabay)

Das Verwaltungsgericht hat sich heute in der Sache mit den zwei Wolfsentnahmedekreten und der Rechtmäßigkeit der Einführung der Weideschutzgebiete befasst. Die Richter behalten sich das Urteil vor. 

In einer öffentlichen Verhandlung im Beisein zahlreicher Tierschützer und Tierschützerinnen sowie anderer Interessierten hat sich das Verwaltungsgerichtheute (7. Februar) mit den zwei Wolfsdekreten, die Landeshauptmann Arno Kompatscher im Herbst unterzeichnet hatte, befasst. Gleich zu Beginn wurde ein Einwand von Amts wegen erhoben: Da die Frist für die Entnahme der Wölfe in den Dekreten mit 60 Tagen festgesetzt worden war und diese aufgrund der richterlichen Aussetzung der Maßnahme verstrichen ist, wird die Erklärung der Unverfolgbarkeit der Rekurse in Betracht gezogen. Die Prozessparteien gaben ihre Stellungnahme ab, die Richter werden das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich hinterlegen.

Im Herbst 2023 hatte der Landeshauptmann nach eingehender Prüfung und Anhörung von Fachleuten die Entnahme von insgesamt vier Wölfen in den Pfunderer Bergen (9. September) und im Gemeindegebiet Kastelbell (15. September) angeordnet; per Präsidialverfügung und schließlich in kollegialer Besetzung hatte das Verwaltungsgericht beide Dekrete ausgesetzt. Sie waren heute Gegenstand der Verhandlung. Die Rekurse beinhalten auch die von den Rekurswerbern gestellte Frage nach der Verfassungsmäßigkeit und Übereinstimmung mit dem EU-Recht des Gesetzes, mit dem das Konzept der Weideschutzgebiete eingeführt wurde. Überprüft wird auch die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Durchführungsverordnung sowie die Ausweisung der einzelnen Weideschutzgebiete. Die Schriftsätze waren bereits im Vorfeld hinterlegt worden, beide Parteien – die Anwaltschaft des Landes und die Vertretungen der Tierschutzorganisationen – legten kurz ihre Position dar. Die Richter haben sich das Urteil vorbehalten, es wird zu einem anderen Zeitpunkt schriftlich hinterlegt.

"Wir warten das Urteil ab und werden daraus unsere Schlüsse ziehen", sagt Land- und Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher. Parallel zum juridischen Iter wird er den politischen Austausch in Rom und in Brüssel intensivieren, um das Thema Großraubwild möglichst noch vor Beginn der Weidesaison erneut zum Thema zu machen. "In den vergangenen Monaten hat es in mehreren europäischen Regionen Probleme mit Großraubwild gegeben, weshalb vor allem auf europäischer Ebene ein Umdenken in Bezug auf den Schutzstatus von Wolf und Bär zu erkennen ist", sagt Walcher.

uli

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