Ecobonus: Staat stellt Förderungen für E-Fahrzeuge bereit

Wer ein E-Fahrzeug kauft, kann ab 3. Juni über den Autohändler einen staatlichen Zuschuss (Ecobonus) beantragen. Diese Zuschüsse lassen sich mit den Landesbeiträgen kombinieren. (Foto: LPA/Pexels) Wer ein E-Fahrzeug kauft, kann ab 3. Juni über den Autohändler einen staatlichen Zuschuss (Ecobonus) beantragen. Diese Zuschüsse lassen sich mit den Landesbeiträgen kombinieren. (Foto: LPA/Pexels)

Der Staat stellt ab 3. Juni Zuschüsse für den Kauf von E-Fahrzeugen (Ecobonus) bereit, die man nur über die Autohändler beantragen kann. Damit kombinierbar sind die Zuschüsse des Landes.

Der italienische Staat stellt ab Montag, 3. Juni, um 10 Uhr, für Privatpersonen und Betriebe wieder Förderungen für den Ankauf umweltfreundlicher E-Fahrzeugen bereit ("Ecobonus“). Die Anträge können ausschließlich über die Autohändler beantragt werden.

Zuschüsse vom Staat für Elektrofahrzeuge

Die Höhe der Förderung des Staats für Elektrofahrzeuge richtet sich nach dem Einkommen des Käufers laut EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) bzw. ob beim Neukauf ein altes Fahrzeug verschrottet wird. Maximal werden 13.750 Euro für den Ankauf eines E-Fahrzeuges bereitgestellt. Für den Kauf von Plug-In-Hybriden gewährt der Staat maximal 10.000 Euro und für den Kauf von Verbrennern/Hybridfahrzeugen werden maximal 3.000 Euro bezuschusst.

Elektromotorräder und -scooter werden mit maximal 30 Prozent des Verkaufspreises bezuschusst (maximal 3.000 Euro), wobei sich bei einer Verschrottung (Euro 0 bis Euro 3) dieser Betrag auf 4.000 Euro erhöht.

Informationen zu den staatlichen Förderungen "Ecobonus": https://ecobonus.mise.gov.it/

Zuschüsse vom Land für Elektrofahrzeuge

Auch das Land Südtirol gewährt für Elektrofahrzeuge Zuschüsse, und zwar für Privatpersonen, öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Vereine. Diese sind für den Kauf, die Langzeitmiete oder das Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen in den Kategorien Kraftfahrzeuge, Kleinkrafträder/Motorräder und Lastenfahrräder vorgesehen.

Die Förderungen des Landes sind mit anderen öffentlichen Förderungen (auch mit dem "Ecobonus") kumulierbar.

Informationen zu den Landesförderungen für Privatpersonen, öffentliche Körperschaften und Vereine: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1043605

Informationen zu den Landesförderungen für Unternehmen: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1043166 

red/san

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