Land fördert Produktion und wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken

Die Produktion und wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken wird künftig vom Land Südtirol finanziell gefördert - Anträge sind bis Ende Oktober an das Landesamt für Handwerk und Gewerbegebiete zu richten. (Foto: LPA/Maja Clara) Die Produktion und wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken wird künftig vom Land Südtirol finanziell gefördert - Anträge sind bis Ende Oktober an das Landesamt für Handwerk und Gewerbegebiete zu richten. (Foto: LPA/Maja Clara)

Landesregierung genehmigt Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für die Produktion und die wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken - Ansuchen bis 31. Oktober stellen

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat heute (10. September) Richtlinien für die "Gewährung von Beiträgen für die Produktion und die wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken" für den Dreijahreszeitraum 2024-26 genehmigt. Dem Beschluss vorausgegangen war die Einbindung von Vertretern der lokalen Musikbranche. 

Mit dem heutigen Beschluss, eingebracht von Landesrat Marco Galateo, wird ein neuer Musikfonds eingerichtet, der die wirtschaftlichen Auswirkungen kultureller und kreativer Aktivitäten unterstützt. Gefördert wird die Bewahrung des musikalisch-kulturellen Erbes. Südtirol soll zudem als attraktiver Standort für Musikproduktionen und der damit zusammenhängenden Berufe gestärkt werden. "Wir wollen mit diesem Beitrag unsere lokalen Künstlerinnen und Künstler, ebenso wie die in der Musikbranche tätigen Unternehmen fördern. Damit investieren wir in Kreativität, in Talente, in die Professionalisierung und in unser Land als ganzes", ist Landesrat Galateo überzeugt.

Anspruchsberechtigt sind freiberuflich tätige Berufsmusikerinnen und -musiker sowie Musikgruppen und Unternehmen der Musikwirtschaft (mit Eintragung ins Unternehmensregister der Handelskammer). Der Förderbeitrag liegt zwischen 10.000 und 100.000 Euro, ein Expertengremium überprüft und begutachtet den kulturellen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Wert der eingereichten Musikprojekte. Entsprechende Anträge können bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres beim Landesamt für Handwerk und Gewerbegebiete eingereicht werden. 

red/ck

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