Landesregierung übernimmt EU- und Staatsverordnung – Übergangsregelung gilt ein Jahr – Südtirols Besonderheiten berücksichtigt
BOZEN (LPA). Lebensmittelproduktion mit Herz: Das ist es, was die bäuerlichen Lebensmittel aus Südtirol auszeichnet und etwas, das die Konsumentinnen und Konsumenten immer mehr schätzen. Auf EU-Ebene wurde eine Verordnung erlassen, welche alle Akteure dazu verpflichtet, Kurse zu Tiergesundheit und Tierwohl zu absolvieren. In der Folge wurde diese Verordnung vom Staat übernommen, heute (15. Oktober) hat die Landesregierung diese Verpflichtung für Südtirol eingeführt. Bis Ende 2025 gilt eine Übergangslösung, dann startet das breite Kursprogramm. Die Tierhalter werden von den Zuständigen auf dem Laufenden gehalten.
Federführend hat sich der Landestierärztliche Dienst in Rom dafür eingesetzt, dass Südtirols Besonderheiten – vor allem die Kleinstrukturiertheit und die Zweisprachigkeit – Berücksichtigung finden. "Südtirols Viehbäuerinnen und Viehbauern haben keine anonymen Herden in ihren Ställen stehen, die meisten kennen alle Tiere beim Namen. Die Kurse vermitteln theoretisches Wissen zusätzlich zu jenem, das unsere Bäuerinnen und Bauern in den Genen haben. Weiterbildung tut allen gut, ein Schritt nach vorn und ein aufmerksamer Blick auf die eigene Arbeit im Stall ist interessant", sagt Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher.
Grundsätzlich gilt: Wer Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe, Hasen, Hühner oder Fische zur Lebensmittelproduktion züchtet bzw. hält, ist dazu angehalten, einen Kurs, der 18 Unterrichtseinheiten umfasst, zu absolvieren – dabei wird in einem Kurs das Wissen für alle Tiergattungen vermittelt. Bei kleineren Viehbeständen (bis 49 Rinder, 49 Schafe/Ziegen, 9 Einhufer, 39 Schweine, 499 Stück Geflügel oder Hasen, 9 Laufvögel, 19 Bienenstöcke, 50 Tonnen Fisch) wird die Stundenanzahl um 30 Prozent reduziert. Ab 1. Jänner 2026 müssen Tierhalter und Tierhalterinnen, die die Tätigkeit neu aufnehmen, die bestandene Prüfung als Voraussetzung für die Eintragung des Tätigkeitsbeginns in die Tierdatenbankvorweisen. Ab diesem Datum sind auch Sanktionen vorgesehen und der Kursbesuch wird Voraussetzung für den Zugang zu einigen Förderungen.
Die Kurse werden vom Beratungsring Berglandwirtschaft (BRING) in Zusammenarbeit mit der Bauernbund-Weiterbildungsgenossenschaftangeboten; sie werden über eine digitale Plattform als Digital- und Präsenzkurse angeboten. "Wenn ein Bauer oder eine Bäuerin beim Tier eine Krankheit frühzeitig erkennt, kann er oder sie vielleicht selbst zu dessen Genesung beitragen oder rechtzeitig den Tierarzt oder die Tierärztin rufen. Das ist im Interesse aller – gesunde Tiere sind produktiver und verursachen weniger Ausgaben. Besonders wichtig ist die Früherkennung von Seuchen“, sagt Paolo Zambotto, Direktor des Landestierärztlichen Dienstes.
Von der Kurspflicht ausgenommen sind Halter familiärer Herden. Familiäre Herden sind Tiere in einer kleinen Anzahl, deren Produkte ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt sind; auch ist Zucht in der Regel nicht zugelassen. Ebenso keinen Kurs absolvieren müssen Abgängerinnen und Abgänger der Landwirtschaftlichen Fachoberschulen, sofern sie innerhalb von drei Jahren ab Abschluss ihren Tätigkeitsbeginn in der Tierdatenbank eintragen lassen. Nach diesem Zeitrahmen dürfen sie direkt zur Abschlussprüfung antreten. Ebenfalls direkt zur Prüfung dürfen Tierhalter, die ihre Tätigkeit nachweislich seit mehr als zehn Jahren ausüben.
uli