Kultur: Förderkriterien überarbeitet

Gefördert wird vom Land unter anderem der Ankauf, die Instandhaltung und die Restaurierung von Orgeln. (Foto: Pixabay - Das Foto darf nur im Zusammenhang mit dieser Aussendung verwendet werden.) Gefördert wird vom Land unter anderem der Ankauf, die Instandhaltung und die Restaurierung von Orgeln. (Foto: Pixabay - Das Foto darf nur im Zusammenhang mit dieser Aussendung verwendet werden.)

Anpassungen vereinfachen Verwaltungsverfahren und vereinheitlichen Einreichtermine 

BOZEN (LPA). Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am 17. Dezember die Richtlinien zur Förderung von Tätigkeiten und Investitionen im kulturellen und künstlerischen Bereich durch die Landesabteilung Deutsche Kultur geändert. Eingeführt werden damit mehrere Verfahrensvereinfachungen bei der Einreichung der Anträge und der Gewährung von Förderungen. "Südtirols Kunst- und Kulturlandschaft ist eine sehr vielfältige. Damit weiterhin in jedem Ort in Südtirol Kunst und Kultur gelebt werden kann, unterstützt das Land mit finanziellen Beiträgen", betont Landesrat Achammer. Im Jahr 2023 wurden dafür knapp 25 Millionen Euro an 535 Kulturorganisationen unterschiedlicher Größe und Organisationsformen (darunter auch Verbände und Körperschaften mit Landesbeteiligung) sowie 135 Privatpersonen gewährt.

Zu den wichtigsten Änderungen des Beschlusses zählt die Regelung der Einreichtermine für Anträge auf Förderungen. Die Einreichtermine werden an die Erfordernisse der Digitalisierung angepasst. Dies heißt, dass um ordentliche Beiträge im Zeitraum vom 15. Oktober bis 31. März angesucht werden kann, Anträge um Beiträge für Projekte, Investitionen und Künstlerbeihilfen sind innerhalb 31. Oktober des Bezugsjahres fällig. Anträge um ergänzende Beiträge können bis zum 25. September des Bezugsjahres eingereicht werden. Die geänderten Richtlinien gelten ab dem Bezugsjahr 2025.

Das Land unterstützt die kulturelle Tätigkeit von Körperschaften, Stiftungen, Genossenschaften, Vereinigungen und Komitees. Die Organisationen ohne Gewinnabsicht müssen laut Satzung ausschließlich oder überwiegend kulturelle Tätigkeiten ausüben, die öffentlich zugänglich sind, seit mindestens zwei Jahren in Südtirol tätig sein und über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen. Gefördert werden zudem künstlerische Projekte, Studienaufenthalte von Kunstschaffenden sowie Investitionen für Flächen, die für kulturelle oder künstlerische Vorhaben genutzt werden, für den Ankauf und die Restaurierung vonKunstwerken, Musikinstrumenten und Trachten sowie für den Ankauf, Instandhaltung und Restaurierung von Orgeln.

 
ck
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