Autonomie-Reform / Die wesentlichen Ziele erreicht: wiederherstellen, erweitern, absichern

Mit der heutigen Zustimmung des Regionalrates zum neuen Autonomietext wurde ein weiterer Meilenstein für die Reform der Autonomie erreicht. Nachdem der Text bereits letzte Woche im Südtiroler Landtag auf viel Zustimmung stieß und parteiübergreifend breit mitgetragen wurde, bildet die heutige positive Abstimmung die Grundlage für die nächsten Schritte in Rom.

„Mit diesem Schritt stärken wir unsere Autonomie und schaffen klare Perspektiven für die Zukunft unseres Landes. Die heutige Zustimmung zeigt: Wir gehen gemeinsam und entschlossen mit dem Trentino in die richtige Richtung“, erklärt der SVP-Fraktionsvorsitzende Harald Stauder nach der erfolgreichen Abstimmung.

Die Reform betrifft beide autonomen Provinzen und auch die autonome Region. „Diese Reform der Autonomie hat drei Ziele: Erstens die Wiederherstellung der Kompetenzen, die durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ausgehöhlt wurden; zweitens, den Ausbau der Kompetenzen, und drittens den Schutz und zusätzliche Garantien für unsere Autonomie. In all diesen Bereichen bringt diese Reform bedeutende Fortschritte“, erläutert Stauder.

Künftig bekommen die autonomen Provinzen verlorene Kompetenzen zurück. Hinzu kommen neue Kompetenzen im Bereich Handel, Umweltschutz und Ökosystem sowie im Wildtiermanagement – und im Bereich Wildtiermanagement (bei Gefahren für Personen durch Großraubwild) erstmals auch die Zuständigkeit der öffentlichen Sicherheit, was ein absolutes Novum darstellt.

Die Grenze der „grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik“, die regelmäßig zur Aufhebung von Gesetzen durch den Verfassungsgerichtshof führte, wurde gestrichen. Die gesamte primäre Gesetzgebungskompetenz wird nun als „ausschließlich“ eingestuft. Bislang war das „ausschließlich“ bei der Gesetzgebungskompetenz dem Staat vorbehalten. Auch die Funktion der Durchführungsbestimmungen (zum Autonomiestatut) wurde präzisiert: Die Durchführungsbestimmungen können künftig eine klärende Rolle zwischen staatlichen und autonomen Zuständigkeiten einnehmen und die Autonomie dynamisch machen – also an neue Bedürfnisse anpassen, ohne dass es dafür künftig ein Verfassungsgesetz braucht.

Nicht zuletzt ist die Schutzniveau-Klausel wichtig, die das Einvernehmens-Prinzip einführt: Für Gesetzesentwürfe zur Änderung des Autonomiestatuts muss – nach erster Lesung in beiden Parlamentskammern – das Einvernehmen mit der autonomen Region und den beiden autonomen Provinzen eingeholt werden. Zwar kann das Parlament die Änderungen auch ohne Einvernehmen mit absoluter Mehrheit beschließen, aber nur, wenn die bereits bestehenden Autonomiestandards gewährt bleiben. Das bedeutet, wenn es kein Einvernehmen gibt, kann die Autonomie nicht verschlechtert werden. Noch dazu wird klar Bezug genommen auf jene Standards, die zur Verzichtserklärung durch Österreich geführt haben.

„Das Parlament kann die Südtirol-Autonomie nicht mehr verschlechtern und neue Kompetenzen und Innovationen stärken die Autonomie. Es liegt ein konkretes, gutes Verhandlungsergebnis für die Autonomie, für Südtirol auf dem Tisch. Beide Landtage und der Regionalrat haben dieses positiv beurteilt. Nun liegt es an der Regierung und dem Parlament in Rom diese Reform zeitig in Kraft zu setzen“, zeigt sich Stauder zufrieden.

Nachdem nun beide Landtage und der Regionalrat ein positives Gutachten zur Autonomie-Reform abgegeben haben, geht der Text zurück an den Ministerrat, der diesen beschließen und an das Parlament weiterleiten wird. Dieses muss dann die Reform in doppelter Lesung verabschieden.

sa

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