Toter Wolf im Gemeindegebiet von Kastelruth

Alle Sichtungen von Wölfen müssen an das Landesamt für Wildtiermanagement in der Brennerstraße 6 in Bozen gemeldet werden. (Foto: LPA/Maja Clara) Alle Sichtungen von Wölfen müssen an das Landesamt für Wildtiermanagement in der Brennerstraße 6 in Bozen gemeldet werden. (Foto: LPA/Maja Clara)

Wolfskadaver wird im Labor des Instituts für Tierseuchenbekämpfung der Venetien untersucht - Alle Sichtungen von Wölfen an das Landesamt für Wildtiermanagement melden

KASTELRUTH/BOZEN (LPA). In den Wäldern von Marinzen in der Gemeinde Kastelruth wurde am 17. Mai ein toter Wolf aufgefunden und dem Landesamt für Wildtiermanagement gemeldet. Dazu wurde auch ein Foto des Kadavers übermittelt. "Bei dem gefundenen Kadaver handelt es sich um einen adulten männlichen Wolf, der äußerlich keine besonderen Auffälligkeiten zeigte", berichtet Dominik Trenkwalder vom Landesamt für Wildtiermanagement.

Sichtungen an das Landesamt für Wildtiermanagement melden

Die Bevölkerung ist angehalten, sämtliche Sichtungen von Wölfen an das  Landesamt für Wildtiermanagement oder in Notfällen auch über die Landesnotrufzentrale unter der Einheitlichen Notrufnummer 112 zu melden.

Zudem gilt: Hunde müssen generell an der Leine geführt und dürfen nicht unbeaufsichtigt im Freien streunen. Wildtieren sollte weiters grundsätzlich keine Nahrung, auch in Form von Restmüll, vorgelegt werden. Bei Sichtungen gilt: Ruhe bewahren, Abstand halten, sich bemerkbar machen, in lautem Ton sprechen. 

Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von "streng geschützt" auf "geschützt" ist zwar auf EU-Ebene bereits genehmigt (LPA hat berichtet), bedarf aber noch einer Änderung des staatlichen Jagdgesetzes Nr. 157/1992, bevor das Land Südtirol juridische Anpassungen vornehmen kann. Erst dann wird sich zeigen, ob auch eine Abänderung des aktuell noch sehr strengen Protokolls zum Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen möglich ist.

mac

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