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Eigentlich sollte nicht schon wieder über die leidige Marmorgeschichte geschrieben werden. Doch dann ergaben sich gewisse Zwänge, welche dem Thema neue Aktualität verleihen und es quasi zum Dauerbrenner werden lassen. Da war zum einen der Vorwurf des Bürgermeisters von Schlanders in seiner Gegendarstellung (Wind vom 03.10.2013), die Gemeinde würde sehr wohl den aufgewerteten Pachtschilling und die Transportkosten im Betrag von Euro 249 pro m³ kassieren. Nun, wir haben recherchiert und sind dabei auf verlässliche und unverdächtige Quellen gestoßen: Am 14.03.2013 hat die Eigenverwaltung Göflan (Vorsteher Alber Erhard, Sekretär Dr. Georg Sagmeister) einen Beschluss gefasst, in welchem die „Einnahmen an Pachtschilling einschließlich Transportgeld zur Zeit“ (März 2013) mit Euro 200,00 (140,00 + 60,00) pro m³ Marmor angegeben werden, also im gleichen Betrag, wie er mit dem Konzessionsvertrag vom Jahre 2003 vereinbart worden war. Wo bleibt da die Angleichung? Die Gemeinde wird doch nicht die aufgewerteten Beträge den Göflanern vorenthalten? Nur am Rande und eher oberflächlich streift der Bürgermeister dann den weiteren Kernpunkt des Konzessionsvertrages, nämlich die Pflicht für den Konzessionär Pohl, 95% des in Göflan abgebauten Marmors auch vor Ort zu verarbeiten. Dabei gibt er sich offensichtlich mit den vom Vertragspartner gelieferten Informationen zufrieden! Stattdessen würde es wahrscheinlich nicht schaden, von der Göflaner Marmorwerke G.m.b.H. einmal eine gesicherte Bilanz anzufordern und diese zu analysieren. Bei der Handelskammer dürfte er allerdings vergeblich nach einer solchen fragen, denn dort wurde bisher keine hinterlegt. Doch um die Bescheidenheit der Zahl der angeblich Beschäftigten zu unterstreichen: die Lasa Marmo war unter der Leitung Sonzogno bei Gott kein Musterbetrieb. Aber selbst in den schlechtesten Zeiten, als sie nur ca. 2.000 m³ Marmor im Jahr abbauten – also die geringere Menge als derzeit aus dem Göflaner Bruch kommen (ca. 2.250 m³) –, hatte sie immerhin noch 36 (!) Beschäftigte! Schlanders kann es sich offenbar leisten, in Zeiten wie diesen auf gut 20 Arbeitsplätze und die damit verbundene Wertschöpfung zu verzichten, und das nun schon seit über 7 Jahren!
Statt jedoch auf Einhaltung des Konzessionsvertrages zu pochen verrennen sich die Gemeinde Schlanders und in ihrem Schlepptau die Eigenverwaltung Göflan in der Sackgasse der Abtransporttrasse. In diesem Zusammenhang kam jetzt eine weitere Hiobsbotschaft aus Rom. Am 08.10.2013 hat nämlich der Staatsrat, also das Oberste Verwaltungsgericht, eine Berufung der Gemeinde gegen den Tafratzhofbauern Gurschler Johann abgewiesen. Dem „Tafratzer“ war im Jahre 2012 entschädigungslos (!) ein Grund besetzt und enteignet worden, welcher für die Verbindung der „Marmorstraße“ mit dem Gemeindeweg benötigt wurde. Dagegen hatte der Grundbesitzer erfolgreich zuerst vor dem Verwaltungsgericht in Bozen und dann vor dem Staatsrat gestritten. Nun dürfte sich in der Gemeindestube ein größerer Katzenjammer einstellen. Denn ohne den Grund des „Tafratzers“ hängt die ganze Verbindung mit dem Göflaner Bruch buchstäblich in der Luft. Inzwischen gilt jedoch der am Ende des Urteils angemerkte Befehl: „Allen Verwaltungsbehörden obliegt es, diese Entscheidung auszuführen“.
Tappeiner Peter, Rechtsanwalt

Publiziert in Ausgabe 21/2013

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