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Wirtschafts-Info

Anstatt den Verwaltungsaufwand (der Unternehmen) zu reduzieren, werden mit Verweis auf die chronische Steuerhinterziehung ständig neue Meldepflichten eingeführt. Eine davon ist die Meldung von Leasing- und Mietverträgen von Transportmitteln.
Diese Verpflichtung wurde im August 2011 ursprünglich nur für Banken, Finanzintermediäre und Leasingfirmen (Finanzdienstleister) eingeführt. Im November ist die Meldepflicht nun auch auf alle anderen Unternehmen ausgedehnt worden, die entsprechende Transportmittel entgeltlich vermieten.
Die wichtigsten Merkmale der Meldepflicht können wie folgt zusammengefasst werden:
Was muss gemeldet werden: Vermietung / Verleih und Leasing (auch nur gelegentlich) von folgenden Transportmitteln: Autos, Wohnwagen und
sonstige in öffentliche Register eingetragene Fahrzeuge, Wasser-fahrzeuge wie Schiffe, Segler etc, und Luftfahrzeuge, an Unternehmen und Privatpersonen (In- und Ausländer).
Gibt es Ausnahmen hinsichtlich Vertragsdauer oder Betrag: Nein, die Meldung ist unabhängig von der Vertragsdauer und dem vereinbarten Entgelt vorzunehmen, d.h. auch bei der Vermietung eines PKWs für 2 Tage und unabhängig von der Höhe des Mietpreises.
Welche Daten sind anzugeben:
• meldeamtliche Daten des Miet- bzw. Leasingnehmers;
• Eckdaten des Vertrages wie Vertragsart, Datum Vertragsabschluss, Gegenstand, Vertragsdauer, etwaige Garantieleistungen, vereinbarter Gesamtbetrag und im Geschäftsjahr bezahlter Betrag inklusive MwSt und Nebenspesen, geleistete Anzahlungen und bezahlte Beträge für die Ausübung der Kaufoption;
• etwaig vereinbarte Garantieleistungen (z.B. Bankgarantie etc).
Wann, für welchen Zeitraum und wie hat die Meldung zu erfolgen: Die Meldung ist grundsätzlich auf elektronischem Weg und jeweils innerhalb 30.06. des Folgejahres (für ein Kalenderjahr) zu übermitteln. Für das Jahr 2011 müssen die „normalen“ Unternehmen (nicht Finanzdienstleister) die o.g. Informationen für die nach dem 21.11.2011 abgeschlossenen Verträge berücksichtigen. Für die Finanzdienstleister gelten hier eigene Bestimmungen.

Lorin Wallnöfer, Wirtschaftsberater

Zeitung Vinschgerwind Bezirk Vinschgau

Publiziert in Ausgabe 2/2012

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