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Dienstag, 18 September 2018 00:00

In Würde sterben: Patientenverfügung

s38 Gruber Tscholl Schenk StockerSchlanders/Infoabend - Was passiert mit mir, wenn ich nicht mehr selbständig entscheiden kann, welche Therapien erhalte ich, wie kann ich in Würde sterben? Um für Angehörige, Ärzte und das Pflegepersonal in einer solchen Situation Klarheit zu schaffen, kann und soll jeder eine schriftliche Patientenverfügung verfassen und beim Vertrauensarzt, bei einer Vertrauensperson und bei der Gemeinde abgeben. Durch das Staatsgesetz Nr. 219 vom 22.12.2017, das mit Ende Jänner 2018 in Kraft getreten ist, kann jede Person verbindlich ihren Willen über das eigene Lebensende und ein Sterben in Würde festlegen. Um darüber aufzuklären, organisiert das Landesethikkomitee eine Informationsreihe im ganzen Land. Am 13. September informierte Anita Tscholl, die Koordinatorin der Caritas-Hospiz-Bewegung in Schlanders, sehr ausführlich über das Staatsgesetz und die Vorgangsweise beim Erstellen einer Patientenverfügung. Zusätzliche Informationen gaben die Landesrätin Martha Stocker, der Krankenhausseelsorger Pater Peter Gruber, BM Dieter Pinggera und Evi Schenk vom Landesethikkomitee. In der Hospizbewegung sind Hauptamtliche, aber auch viele Freiwillige tätig, um Schwerkranke und Sterbende, sowie deren Familienangehörige zu begleiten und die Gesellschaft für dieses Thema zu sensibilisieren. Durch das Staatsgesetz soll die Selbstbestimmung des Menschen, auch im Fall von Entscheidungsunfähigkeit, bis zum Lebensende erhalten bleiben. Anita Tscholl meinte, dass man sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, ein Gespräch mit dem Vertrauensarzt suchen, eine Vertrauensperson benennen und eine schriftliche Patientenverfügen abfassen sollte. Dabei sollte man sich mit folgenden Fragen befassen: zu welchem Preis darf eine medizinische Behandlung mein Leben verlängern bzw. den Sterbeprozess verzögern und in welchen Lebenssituationen möchte ich keine lebensverlängernde Maßnahmen und keine therapeutischen Eingriffe mehr? Tscholl betonte auch, dass eine Patientenverfügung jederzeit abgeändert oder neu formuliert werden kann. Landesrätin Stocker rief dazu auf, sich mit dem Thema zu beschäftigen, die Broschüren anzuschauen und einen Nachdenkprozess über unser Lebensende zu beginnen. (hzg)

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Publiziert in Ausgabe 19/2018

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