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Freitag, 02 Juli 2021 12:20

Vor- und Nachteile der Covid-Impfung

Das Paul-Ehrlich-Institut (nomen est omen!), das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel hat im Mai einen Sicherheitsbericht zu den Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor Covid-19 veröffentlicht. (https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-30-04-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5)

Wenn etwas wirkt, hat es in der Regel auch Nebenwirkungen. So weit, so gut. Nebenwirkungen unterteilt man in unerwünschte Reaktionen wie Fieber oder Kopfschmerzen und in schwerwiegende unerwünschte Reaktionen wie anaphylaktische Reaktionen, das sind starke allergische Reaktionen, Thrombosen, das sind Blutgerinnsel oder gar der Tod.

Der Sicherheitsbericht des ehrlichen Institutes spricht von 5.000 schwerwiegenden Reaktionen auf die Impfung und von 524 Todesfällen, die direkt ursächlich mit der Impfung zusammenhängen. Das ist Fakt, bezogen auf Daten bis zum 30. April.

Zu bedenken ist, dass diese ohnehin enorm hohen Zahlen 1:1 von den Meldungen der Ärzteschaft abhängig sind. Berichte, die wohl nicht nur den Landtagsabgeordneten Josef Unterholzner erreicht haben, sprechen davon, dass manchmal, von Patienten selbst zaghaft vorgebrachte Vermutungen eines Zusammenhanges zwischen Impfung und Beschwerden von Ärzten häufig kategorisch abgelehnt werden. So ist die Höhe der Melderate von 1,7 auf 1.000 bei unerwünschten und von 0,2 pro 1.000 bei schwerwiegenden Reaktionen nicht verwunderlich.

Es geht Josef Unterholzner nicht darum, Impfungen abzulehnen, ihm geht es darum, die direkte oder indirekte Verpflichtung dazu zu verhindern. Denn alle Covid-19-Impfstoffe wurden ohne ausreichende Sicherheitsdaten in einem Schnelldurchlauf genehmigt.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie (2021 von H. Walach, R. Klement und W. Aukema https://doi.org/10.3390/vaccines9070693) basiert auf der Analyse einer großen israelischen Feldstudie. Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass wir für 3 durch Impfung verhinderte Todesfälle 2 durch die Impfung herbeigeführten Todesfälle akzeptieren müssen. Das ist zwar zugegebenermaßen ein Erfolg, aber sicher kein Beweis für einen klaren Nutzen. Zudem kommt, dass die durch die Impfung herbeigeführten Todesfälle auch bis dahin kerngesunde Menschen treffen können.

Der Enzian-Abgeordnete möchte diese Studien allen Ärztinnen und Ärzten zur Begutachtung empfehlen und vor allem die Landesregierung dazu auffordern, die Impfstrategie zu überdenken und gegebenenfalls eine Empfehlung an Rom und Brüssel weiterzugeben. Vielleicht liegt der Schlüssel zum Erfolg ja auch – zumindest teilweise – in der Forcierung und Überprüfung von Covid-Therapien.

Genossenschaften mit sozialem Charakter steht im Jahr 2021 wieder ein Beitrag von bis zu 50 Prozent der Mietkosten zu. Auch der Beitrag für Investitionen werde erhöht, informiert Landesrat Widmann.

Als Antwort auf die Covid-19-Pandemie hat die Landesregierung bereits vor einem Jahr außerordentliche Unterstützungsmaßnahmen für Sozialgenossenschaften und anderen Genossenschaften mit sozialem oder innovativem Charakter in die Wege geleitet. Angesichts der gravierenden Umsatzeinbrüche werden die außerordentlichen Mietbeihilfen bis Dezember 2021 verlängert und die bestehenden Richtlinien zur Förderung von Genossenschaften so angepasst, dass sie weitere Vorteile für die Förderberechtigten bringen. Dies hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am gestrigen 29. Juni festgelegt. "Speziell die Sozialgenossenschaften haben coronabedingt heftige Umsatzeinbußen verzeichnet, eine spürbare Unterstützung seitens des Landes ist daher für viele davon schlicht überlebenswichtig", betont Genossenschaftslandesrat Thomas Widmann. Auf seinen Vorschlag hin hat die Landesregierung daher die geltenden Förderrichtlinien in mehreren Punkten abgeändert. 

Außerordentlicher Mietbeitrag auch 2021 bestätigt 

So wird der Beitrag für die Anmietung von Liegenschaften, die der Ausübung der Tätigkeit der Genossenschaft dienen, für den Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember 2021 verlängert und kann auch rückwirkend für bereits getätigte Ausgaben beantragt werden. Zum Beitrag zugelassen sind bis zu 100 Prozent des Mietzinses, maximal deckt der Beitrag die Hälfte davon.

Höhere Investitionszuschüsse, vorteilhaftere Beitragsberechnung 

Für die Jahre 2021 und 2022 wird zudem der Beitragssatz bei Investitionen um fünf Prozentpunkte erhöht. Falls vorteilhafter für die Genossenschaft, werden die Höchstgrenzen der Beiträge künftig auf das Nettovermögen im Finanzjahr 2019 bemessen (und nicht wie bisher auf die Jahre 2020 und 2021). Zudem wurde die Bestimmung aufgehoben, wonach innovative und sozial relevante Genossenschaften nur zeitlich begrenzt (während der ersten zehn Jahre nach der Gründung) förderberechtigt waren. Somit besteht nun für die Inanspruchnahme der Förderungen kein zeitliches Limit mehr.

Auf fünf Jahre beschränkt wurde hingegen der zulässige Zeitraum für Beiträge an Genossenschaften, in denen die Bediensteten den Betrieb übernommen haben (sog. Workers Buyout). 

Anspruchsberechtigt sind "sozialrelevante Genossenschaften"

Die außerordentliche Unterstützung können sogenannte "sozialrelevante Genossenschaften", sprich Genossenschaften mit sozialem Zweck, in Anspruch nehmen. Im Detail umfasst die Zielgruppe rund 250 Sozialgenossenschaften und andere Genossenschaften, welche die Eingliederung von Frauen, Langzeitarbeitslosen oder Jugendlichen betreiben, innovative Projekte realisieren sowie Arbeitergenossenschaften, die in Folge einer Betriebsschließung entstanden sind. Es handelt sich unter anderem um Sozialgenossenschaften, Weltläden, Genossenschaften in der Kleinkind- oder Seniorenbetreuung, im Kultur- und Bildungsbereich sowie Genossenschaften, die Arbeitseingliederung von benachteiligten Menschen betreiben und in den verschiedensten Wirtschaftssektoren tätig sind.

Ansuchen bis 30. September 2021 möglich

Der Beschluss wird in den kommenden Tagen im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Ab diesem Moment kann um Beiträge angesucht werden. Beitragsanträge können bis 30. September 2021 mittels zertifizierter Mail (PEC) im Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens eingereicht werden.

kl

Die Landesregierung hat sich auf die Regelungen zur Verwendung des Green Pass verständigt. LH Kompatscher: "Wollen durch den Green Pass Sicherheit für Bevölkerung und Veranstalter erhöhen."

Rund die Hälfte aller impfberechtigten Südtirolerinnen und Südtiroler hat bisher das Impfangebot wahrgenommen und ist mit zumindest einer Dosis gegen das Coronavirus geimpft. Dennoch sei in den vergangenen Tagen eine schwindende Impfbereitschaft feststellbar gewesen, hielt Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz im Anschluss an die heutige (29. Juni) Landesregierungssitzung fest. Um vor allem jene zu überzeugen, die sich derzeit der Impfung gegenüber abwartend verhalten, wolle man das Angebot weiter stärken: "Das Angebot wird so einfach wie möglich und natürlich kostenlos gestaltet. Schließlich ist die Impfung die Möglichkeit sich selbst zu schützen, aber auch einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Es wäre schade, wenn wir die Instrumente, die uns die Wissenschaft zur Verfügung stellt, nicht nützen würden, und im Herbst wieder dort landen, wo wir im vorigen Herbst waren", gab der Landeshauptmann zu bedenken.

Green Pass für Personen ab 12 Jahren

Neben der Verstärkung der Überzeugungsarbeit für die Impfung habe sich die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung auch auf die Regelungen zur Verwendung des digitalen COVID-Zertifikats der EU, dem sogenannten Green Pass, verständigt. Demnach sei ein Vorweisen des Green Pass bei Festveranstaltungen im Freien (Wiesen- und Dorffeste u.ä.), beim Besuch von Theater-, Konzert- oder Kinoaufführungen mit einer Publikumsbesetzung von über 50 Prozent oder beim Besuch von öffentlichen Hallenbädern, Thermalbädern, Turnhallen oder Wellnessanlagen nötig. Dies werde beim Einlass kontrolliert.

Auch bei Übernachtungen in gemeinschaftlichen Schlafräumen auf den Südtiroler Schutzhütten, Herbergen und Berggasthäusern sowie bei Proben (und Auftritten) von Chören und Musikkapellen sei ein gültiger Green Pass vorzuweisen. Für die Vereinstätigkeiten gebe es für die nächsten Wochen noch eine Übergangsregelung, die den betroffenen Vereinen über ein Rundschreiben im Detail mitgeteilt werden. "Mit diesen Regelungen sollen sowohl die Veranstalter bzw. Betreiber mehr Sicherheit bekommen, aber auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden damit geschützt", betont Landeshauptmann Kompatscher. 

Nasenflügeltests für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren

Das Vorweisen des Green Pass gelte für alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren; für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren bestehe jedoch jeweils das alternative Angebot eines Tests vor Ort. Dieser werde vom Veranstalter oder von den Betreibern kostenlos zur Verfügung gestellt. Für Angebote der Sommerbetreuung gebe es die Empfehlung, bei allen teilnehmenden Kindern und Jugendlichen Nasenflügeltests durchzuführen. Auch hier erhalten die Veranstalter die Tests kostenlos. "Wir hoffen sehr stark, dass dies der letzte Sommer ist, in dem wir Maßnahmen dieser Art ergreifen müssen", zeigte sich der Landeshauptmann zuversichtlich.

Informationen zu den Details der Regelungen sind in den nächsten Tagen auf den Landeswebseiten zum Thema Coronavirus abrufbar, die Veranstalter bzw. Betreiber der genannten Aktivitäten werden über eigene Rundschreiben über die Details informiert.

Link zum vollständigen Streaming der PK vom 29. Juni 2021 auf dem Youtube-Kanal des Landes Südtirol.

ck

Ab morgen (28. Juni) wird es richtig heiß: Bei sehr hohen Temperaturen und bei Gewittern und Starkregen ist es wichtig, einige Grundregeln zu berücksichtigen, rät die Agentur für Bevölkerungsschutz.

Die Meteorologen vom Landesamt für Meteorologie und Lawinenwarnung der Landesagentur für Bevölkerungsschutz sagen für Montag (28. Juni) den Beginn einer Hitzewelle voraus: Es werden Höchstwerte um die 35 Grad oder knapp darüber in den tiefen Lagen erreicht. Es wird also noch etwas heißer, als es bisher war. Aufgrund der hohen Temperaturen treten nachmittags verstärkt Gewitter auf, die lokal auch stark ausfallen können. Auch wenn ab der Wochenmitte die Temperaturen nicht mehr so hoch ansteigen werden, wird es als sinnvoll erachtet, die Bevölkerung immer wieder auf die Einhaltung wichtiger Grundregeln hinzuweisen.

Grundlegende Vorsichtsmaßnahmen

Negative Effekte der hohen Temperaturen auf den menschlichen Körper treten vor allem bei länger anhaltenden Hitzeperioden auf. Die große Hitze stellt vor allem für ältere Menschen, Personen mit Einschränkungen sowie Kranke, Kinder und Neugeborene eine hohe Belastung dar und birgt gesundheitliche Risiken in sich.

Die Agentur für Bevölkerungsschutz verweist darauf, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Einhaltung von grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen vermieden oder reduziert werden können.

Verhalten bei Hitze

Vor allem bei hohen Temperaturen muss dem Körper ausreichend Flüssigkeit zugeführt werden, und zwar auch dann, wenn kein Durst verspürt wird: Mindestens zehn Gläser Flüssigkeit täglich sind während einer Hitzewelle ratsam, am besten Wasser oder andere ungezuckerte Getränke wie Tee oder Fruchtsäfte, ohne diese allzu sehr zu kühlen. Zudem wird angeraten, während einer Hitzewelle leicht verdauliche Nahrung zu sich zu nehmen und fetthaltige, frittierte, stark verarbeitete, allzu pikante oder stark zuckerhaltige Speisen zu streichen. Körperliche Anstrengungen sollten vermieden werden.

Im Haus ist darauf zu achten, die Wohnung nachts gut zu lüften und die Fenstertagsüber zu schließen, bei den direkt von der Sonne beschienenen Fenstern sollen Rollos oder Fensterläden zugezogen werden. Die Kleidung sollte aus luftdurchlässigen Stoffen wie Baumwolle oder Leinen bestehen. Auf Aufenthalte im Freien sollte während der heißesten Tageszeit möglichst verzichtet werden. Im Freien ist der Kopf vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen, die Augen sind mit einer Sonnenbrille mit UV-Schutz abzuschirmen.

Verhalten bei Gewittern und Starkregen

Befindet man sich bei Ausbruch eines Gewitters im Haus, sollen alle Türen, Fenster und Dachluken umgehend geschlossen werden. So dringt kein Wasser in die Wohnung, und es entsteht auch kein Luftzug, der Türen oder Fenster zuknallen - und damit eventuell zu Bruch gehen - lassen könnte. Starkregen kann zudem tiefer gelegene Räume, also vorwiegend Keller und Garagen, überfluten, elektrische Geräte in diesen Räumen sollten deshalb ausgesteckt und durch Wasser gefährdete Gegenstände erhöht gelagert werden.

Blitze schlagen immer in die am höchsten aufragenden Objekte ein: Bei einem Aufenthalt während eines Gewitters im Freien gilt deshalb, Bäume zu meiden und sich auch von Strommasten, Antennen oder Gipfelkreuzen zu entfernen, auch von Gipfeln, Hügeln oder Graten sollte man schnellstmöglich absteigen und Deckung in einer Senke suchen.

Was ist bei Starkregen im Freien zu beachten?

Wird man von einem Starkregen überrascht, während man sich im Freien befindet, sollte man zuallererst Schutz vor dem Regen suchen. In der Stadt können die enormen Wassermengen oft von der Kanalisation nicht mehr geschluckt werden, was zur Überflutung von Straßen führen kann. Zudem kann die Gewalt des Wassers Kanaldeckel anheben und verschieben. Deshalb gilt in so einem Fall: Aufpassen, wohin man die Füße setzt oder das Auto lenkt.

In Notfällen soll Hilfe über die Einheitliche Notrufnummer 112 gerufen werden.

Verhaltenstipps bei Hitzewellen und Gewittern sowie laufend aktualisierte Informationen zum Wetter finden sich hier:

www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/hitzewellen.asp

www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/gewitter.asp

wetter.provinz.bz.it/suedtirolwetter.asp

mac

Freitag, 25 Juni 2021 15:02

EU-Zertifikat löst Corona-Pass ab

Mit der heute (25. Juni) veröffentlichten Verordnung, wird ab 1. Juli der Corona-Pass vom grünen EU-Zertifikat abgelöst. LH Kompatscher: "Vorsicht weiterhin oberstes Gebot."

Mit 1. Juli startet die Anwendung des europaweit einheitlichen grünen EU-Zertifikats zum Nachweis der so genannten "3-G" (getestet, genesen oder geimpft) und löst den Südtiroler Corona-Pass ab. "Wir haben lange auf verschiedenen Ebenen auf eine einheitliche europäische Lösung gedrängt und hoffen nun, dass mit dem einheitlichen Zertifikat auch weitere Schritte der Vereinheitlichung der Corona-Reise- und -Vorsorgeregeln gesetzt werden", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. 

In welchen Fällen der Zugang zu Ereignissen oder Veranstaltungen auch mittels alternativer Modalitäten zum grünen Pass erlaubt wird, das werde die Landesregierung am kommenden Dienstag, 29. Juni, entscheiden. So wolle man zum Beispiel Antigentestungen vor Ort in Schutzhütten sowie bei Proben von Musikkapellen oder Chören zulassen. Die entsprechenden Regeln werden in der Anlage Ades Landesgesetzes vom 8. Mai 2020, Nr. 4 definiert werden. 

"Mit dem einheitlichen grünen Zertifikat ist ein wichtiger Schritt gemacht, und die Impfung ist der Königsweg, um dieses Zertifikat dauerhaft zu erhalten", betont der Landeshauptmann. Gerade jetzt gelte es weiterhin am Ball zu bleiben, "denn das Coronavirus wird jede Kontermöglichkeit eiskalt ausnutzen und mit der Delta-Variante ist ein neuer Gegner auf dem Platz, der aktuell auch den Impfweltmeister Israel ins Schwitzen bringt".

Mit Blick auf die bevorstehenden Fußball-Finalspiele der Euro 2020 ruft der Landeshauptmann alle Fans im Lande zur Besonnenheit auf. "Ich kann auch einige Entscheidungen der UEFA sowie einzelner Gastgeberländer nicht nachvollziehen, denn durch allzu volle Stadien wird das Risiko steigen. Es gilt für uns alle weiterhin Vorsicht und Vernunft walten zu lassen", betont Landeshauptmann und Sportlandesrat Kompatscher abschließend. 

Die Verordnung Nr. 26 ist im Corona-Portal der Internetseite des Landes Südtirol veröffentlicht.

red

 

Am Samstag, 26. Juni 2021 können sich alle Interessierten in Mals spontan und ohne Voranmeldung impfen lassen - ein einfaches und unbürokratisches Angebot für die Bevölkerung des oberen Vinschgau, die noch nicht geimpft ist.

Im Rahmen einiger spezieller Aktionen organisiert der Südtiroler Sanitätsbetrieb zusammen mit verschiedenen Gemeinden mehrere „Open Vax Days“. Am Samstag, 26. Juni kommt die Coronaschutz-Impfung direkt zu den Bürgerinnen und Bürgern des oberen Vinschgaus und zu allen, die in der Umgebung arbeiten. Damit wird all jenen, die noch nicht geimpft sind, die Möglichkeit geboten, sich ihre erste Teilimpfung verabreichen zu lassen.

Geimpft wird im Kulturhaus von Mals, durchgehend von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Das Impfangebot richtet sich an alle noch nicht geimpften Personen ab 12 Jahren. Es steht Impfstoff für 540 Personen zur Verfügung. Verimpft wird der Impfstoff von BionTech Pfizer von den Ärzten Dr. Georg Hofer, Dr. Christian Hofer, Dr. Stefan Waldner, Dr. Kurt Habicher, Dr. Ernst Oberschartner und Dr. Helmut Weiss. Außerdem beteiligt sich an der Aktion die leitende Kinderärztin des Krankenhauses Schlanders, Dr.in Stefanie Plössel, die für Aufklärungsgespräche und Impfungen Minderjähriger zur Verfügung stehen wird.

Generaldirektor Florian Zerzer, selbst ein gebürtiger Malser, ruft alle Bürgerinnen und Bürger seines Heimatortes und der umliegenden Gemeinden dazu auf, sich zahlreich am „Open Vax Day“ zu beteiligen: „Nur die Impfung schützt vor schweren oder tödlichen Verläufen und nur wenn ein Großteil der Bevölkerung geimpft ist, können wir die Pandemie überwinden. Damit die Ansteckungen im Herbst nicht wieder steigen und wir nicht von einer 4. Welle überrollt werden, müssen wir so viele Menschen wie möglich impfen. In diesem Sinne bitte ich alle, die bis jetzt noch unschlüssig sind, sich für die Impfung zu entscheiden.“

Mitzubringen ist lediglich die blaue Gesundheitskarte und nach Möglichkeit die ausgefüllten Formulare, die unter folgendem Link herunterladen werden können: https://www.coronaschutzimpfung.it/de/downloads

Genauere Informationen zu der Initiative „Impfen vor Ort“ finden sich auf der Homepage www.coronaschutzimpfung.it unter der Kategorie „Impftermine / Impfen vor Ort“ beziehungsweise direkt auf der Webseite der Gemeinde Mals.

Informationen für die Medien: Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb

(VS)

Mittwoch, 23 Juni 2021 13:04

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Landesrat Schuler,
Sehr geehrte Herren Obleute Kössler und Oberhofer,


nachdem Sie zum Gerichtstermin im Prozess gegen mich Ihre Nebenklägerschaft zurückgenommen haben, möchte ich Ihnen erneut einen öffentlichen Brief schreiben und unser Angebot aus dem Herbst erneuern.
Zur Erinnerung: In meinem Brief vom 18.11.2020 hatten wir zugesagt,
• unsere Untersuchung über die Daten aus den Betriebsheften, wenn sie fertig ist, der Provinz und dem Apfelkonsortium im Vorfeld zukommen zu lassen,
• die Erstveröffentlichung der Untersuchung auf einer gemeinsamen Veranstaltung unter Moderation des österreichischen Nachhaltigkeitsberaters Alfred Strigl in Südtirol vorzunehmen,
• auf jede Form der Veröffentlichung vorab zu verzichten, so auch die Provinz und die Obstwirtschaft dazu nicht vorher an die Öffentlichkeit kommuniziert,
• so es von der Provinz und der Obstwirtschaft gewünscht ist, zwischen der Fertigstellung und der Veröffentlichung der Untersuchung an einem nicht-öffentlichen Runden Tisch unter Beteiligung von Expert:innen von beiden Seiten zu diskutieren und
• in unserer Untersuchung auf eine eventuell vorhandene Antwort der Provinz und Obstwirtschaft zu verweisen, so in dieser Antwort auch auf unsere Untersuchung verwiesen wird,
wenn bis zur vom Gericht gesetzten Frist alle Strafanträge gegen mich zurückgezogen werden. Mit dem Verhandlungstag am 28. Mai 2021 ist diese Frist nun endgültig abgelaufen.
Wir haben in den letzten Wochen im Umweltinstitut München intensiv diskutiert, wie wir mit der aktuellen Situation umgehen wollen. Bei uns ist nach fast einem Jahr Verschiebungen und Unklarheiten das Bedürfnis groß, voranzukommen. Wir wollen in der Sache diskutieren.
Ich werde eine Rücknahme der Strafanträge auch dann akzeptieren, wenn zwei davon aufrechterhalten werden und das Verfahren gegen mich weitergeht. Und wir sind als Umweltinstitut auch in diesem Fall bereit, die Veröffentlichung unter den oben genannten Bedingungen im Dialog durchzuführen.
Um zügig Klarheit zu bekommen, setzen wir für die Rücknahme der Anzeigen eine Frist bis zum 9. Juli 2021. Wir planen die Auswertung der Daten aus den Betriebsheften Ende des Jahres zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Karl Bär
Referent für Agrar- und Handelspolitik

Mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU, das ab 1. Juli auch für Südtirol gilt, sowie mit dem aktuellen Stand in puncto Corona-Impfungen hat sich die Landesregierung heute (22. Juni) befasst.

Am ersten 1. Juli tritt der digitale Green Pass der EU, also das digitale COVID-Zertifikat der EU, in Kraft. Über diesen Nachweis und die aktuellen Daten zu den Corona-Schutzimpfungen in Südtirol haben Landeshauptmann Arno Kompatscher und Gesundheitslandesrat Thomas Widmann heute (22. Juni) im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung berichtet.

Land Südtirol begrüßt einheitliche Regelung der EU

"In Südtirol gehören wir zu den ersten in Europa, wo den Bürgerinnen und Bürgern in Erwartung eines einheitlichen europäischen Systems ein Corona-Pass angeboten wurde, um Lockerungen der Anti-Corona-Regelungen zu ermöglichen", betonte Kompatscher. Nun begrüße das Land Südtirol die Standardisierung auf europäischer Ebene: "Unser Corona-Pass fließt durch die bisherige Vorbereitung problemlos und ohne Aufwand in das neue europäische System ein – somit gilt ab 1. Juli das digitale COVID-Zertifikat der EU." Bis dahin gelte weiter der Corona-Pass Südtirol, der danach vom einheitlichen europäischen Zertifikat abgelöst werde, erklärte Kompatscher. 

E-Mail oder SMS des Gesundheitsministeriums zur Aktivierung des Zertifikats

Die Bürgerinnen und Bürger bekommen in diesen Tagen eine E-Mail oder ein SMS vom Gesundheitsministerium in Rom mit den Anweisungen, wie sie den Green Pass abrufen und aktivieren können, wozu es die Gesundheitskarte braucht. Das Zertifikat gilt als digitaler Nachweis dafür, dass man entweder gegen COVID-19 geimpft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder von Corona genesen ist. Die digitale Version kann man auf einem mobilen Gerät speichern. Es gibt auch eine Papierfassung. Beide Versionen weisen einen QR-Code mit zentralen Informationen sowie eine digitale Unterschrift auf. Weiter gültig bleiben auch die entsprechenden Zertifikate des Sanitätsbetriebs auf Papier. "Wir sind überzeugt, dass wir mit dem Corona-Pass Südtirol einen wichtigen Mehrwert für die Menschen in Südtirol geschaffen haben und damit in den vergangenen Wochen das tägliche Leben erleichtern konnten", sagte Kompatscher.

Corona-Pass Südtirol 600.000 Mal genutzt

Seit der Einführung am 6. Mai ist der Corona-Pass 283.000 Mal heruntergeladen worden. "Rund 600.000 Nutzungen wurden registriert", berichtete Gesundheitslandesrat Widmann. "Da die Südtiroler Datenbank bereits sehr gut vorbereitet ist, funktioniert die Übermittlung der Daten zu Geimpften, Genesenen und negativ auf Corona Getesteten für den Pass ans Ministerium in Rom einwandfrei und das Ministerium könne allen Interessierten nun den Nachweis schicken", zeigte sich Widmann zufrieden. Ab 1. Juli gilt der Nachweis, den das Ministerium derzeit auf Italienisch und Englisch ausstellt, dann in allen Mitgliedsstaaten der EU. Der Landesrat erinnerte daran, dass die jeweiligen nationalen Behörden für die Ausstellung zuständig seien und auch weitere Nachweise anerkennen könnten. Bei den Tests gelten nach derzeitigem Stand negative Ergebnisse von PCR-Tests und Antigen-Tests für den Green Pass. Selbsttests werden nicht akzeptiert.

411.234 Dosen mit Impfstoff gegen das Coronavirus verimpft 

"Das Impfen ist weiterhin unsere wichtigste Waffe im Kampf gegen die Pandemie. Wir müssen weiter vorsichtig bleiben; die Zweitimpfungen vorantreiben, um den Impfschutz zu erhöhen und so vorzubeugen, dass die Delta-Variante des Coronavirus sich nicht weiter ausbreitet und wir in eine ähnliche Situation geraten wie im vergangenen Herbst", betonte Widmann.

Bisher wurden insgesamt 411.234 Dosen mit Impfstoff gegen das Coronavirus verimpft (262.310 Erstdosen und 198.924 Zweitdosen). Somit wurden in Südtirol bisher 169.420 Impf-Zyklen abgeschlossen.

82,1 Prozent der Menschen mit über 80 Jahren sind gegen COVID-19 geimpft, 81 Prozent der Altersgruppe zwischen 70 und 79 Jahren, 74,4 Prozent der Altersgruppe zwischen 60 und 69 Jahren, 65,9 Prozent der Altersgruppe zwischen 50 und59 Jahren, 58,9 Prozent der Altersgruppe zwischen 40 und 49 Jahren sowie 36,7 Prozent der über Vierzigjährigen.

Bis zum 12. Juli werden in Südtirol weitere 106.310 Impfdosen erwartet (Pfizer: 90.030; Moderna: 7260; Astra-Zeneca: 5170; Johnson & Johnson: 3850). In den kommenden Tagen sind eine Reihe von sogenannten Open Vax Days geplant, bei denen man sich nahe dem Wohn- oder Arbeitsort ohne Anmeldung unkompliziert impfen lassen kann (Liste siehe Anlage).

Auf die abschließende Frage einer Journalistin bei der Pressekonferenz, zu wem er am Samstagabend beim Achtelfinale der Fussball-EM zwischen Österreich und Italien halte, antwortete der LH, dass er beim Fußball bekanntermaßen den Azzurri die Daumen drücke, dass dieses Achtelfinale für ihn als Angehöriger der österreichischen Minderheit in Italien aber eine besondere Situation sei, nachdem die beiden Mannschaften erstmals seit langem wieder bei einem offiziellen Spiel aufeinandertreffen. Er freue sich deshalb auf ein spannendes Spiel zweier starker Mannschaften, bei dem die bessere gewinnen möge, so der Landeshauptmann.

LINKS zum digitalen COVID-Zertifikat der EU:

Webseite der EU (auf Deutsch):

https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/eu-digital-covid-certificate_de

Webseiten des Gesundheitsministeriums (auf Italienisch):

https://www.dgc.gov.it/web/ oder www.salute.gov.it

VIDEO- und AUDIO-Dateien zur Pressekonferenz

fg/san

Die Landesregierung hat heute pandemiebedingte Erleichterungen bei der Rückerstattung der Studiengebühren beschlossen. Die Anträge können ab 28. Juni bis Ende Juli online gestellt werden.

Das Land Südtirol erstattet jungen Menschen Studiengebühren im Ausmaß von bis zu 80 Prozent und bis zu 3000 Euro zurück. Es handelt sich dabei um Maßnahme der Studienförderung, deren rechtliche Grundlage das Hochschulförderungsgesetz aus dem Jahr 2004 bildet.

Heute (22. Juni) hat die auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur teilweisen Deckung der Studiengebühren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Hochschulbetrieb geändert.

Online-Ansuchen ab 28. Juni

Demnach können neben den Studierende, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Rangordnung Anspruch auf eine ordentliche Studienbeihilfe des Landes haben, auch Studierende ansuchen, die in der Rangordnung der Anspruchsberechtigten für eine außerordentliche Studienbeihilfe aufscheinen. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind heuer jene Studierende, die Gewinner einer einmaligen außerordentlichen Studienbeihilfe für Studierende an universitären Einrichtungen oder Fachhochschulen (Notstipendium) sind.

Um eine Rückerstattung von Studiengebühren können seit dem akademischen Jahr 2018/19 nicht nur Studierende von Universitäten im deutschen und italienischen Sprachraum ansuchen, sondern auch von Universitäten aller Länder, die das Lissabon-Abkommen unterschrieben haben.

Neuerdings auch Zugriff über EIK und eIDAS möglich

Die Anträge für das Studienjahr 2020/21 sind ab 28. Juni über den Online-Dienst der Landesverwaltung zu stellen. Studierenden können über die digitale Identität SPID, die aktivierte Bürgerkarte oder mit ihrem zertifizierten eGov-Account auf den Online-Dienst zugreifen. Neu sind die Zugriffsmöglichkeiten über die elektronische Idenditätskarte (EIK) und über die digitale europäische Identität (eIDAS). Die Ansuchen sind am Ende des akademischen Jahres nach Zahlung der letzten Rate und jedenfalls bis zum 31. Juli zu stellen. Nicht berücksichtigt werden Anträge unter 300 Euro. 

Informationen und Formulare: www.provinz.bz.it/studiengebuehren

jw

Eine noch detaillierte Definition der Fixkosten und eine Beitragsdeckelung: das sind die Änderungen, welche die Landesregierung an den Richtlinien zu den Corona-Fixkostenzuschüssen vorgenommen hat.

Mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt die LandesregierungUnternehmen, die wegen des Covid-19-Notstands Schaden genommen haben. Eine dieser Maßnahmen, die vor allem für Unternehmen mit höheren Strukturkosten gedacht ist, sind die nach den Fixkosten bemessenen Landesbeihilfen. Die Landesregierung hat die entsprechenden Richtlinien Ende April genehmigt. Heute (22. Juni) hat sie auf Vorschlag der Landesräte Philipp Achammer und Arnold Schuler diese Richtlinien in zwei Punkten geändert.

Definition und Deckelung

Mit der heute beschlossenen Änderung werden die Fixkosten noch detaillierter definiert, um möglichst viele Zweifel ausräumen. Zudem hat die Landesregierung beschlossen, die Zuschüsse zu deckeln. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass die Unterstützung für Unternehmen die Corona-Hilfen des Landes für besonders betroffene Sektoren erhalten haben und sich auch um die Fixkosten-Beihilfen bewerben, die Summe der Fixkosten des Jahres 2020 überschreitet.

280 Millionen Euro

Für die Fixkosten-Zuschüsse hat die Landesregierung 280 Millionen Euro und damit den Löwenanteil des 500-Millionen-Euro-Pakets an Corona-Hilfen reserviert, das im März geschnürt worden war. Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen aus Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Privatzimmer- und Wohnungsvermietung, Schutzhütten, Gärtnereien, Milch- und Weinwirtschaft​ können bis Ende September darum ansuchen.

Zuschüsse bis 100.000 Euro

Es handelt sich um Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro, die auf der Grundlage der Fixkosten und dem Umsatzrückgang bemessen werden. Bei einem dreißigprozentigen Umsatzrückgang liegt der Zuschuss bei bis zu 30 Prozent der zugelassenen Fixkosten, bei 50 Prozent Umsatzrückgang steigt der Betrag ebenfalls auf 50 Prozent an. Vorausgesetzt wird, dass die Wirtschaftstreibenden ihre Tätigkeit vor dem 31. März 2021 aufgenommen haben und ihr Gesamtumsatz in der Zeit vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum​ um mindestens 30 Prozent​ zurückgegangen ist. Des Weiteren muss für das Jahr 2019 ein Mindestumsatz von 30.000 Euro erreicht worden sein. Wirtschaftstreibende, die ihre Tätigkeit nach dem 1. April 2019 aufgenommen haben, müssen den Umsatzrückgang sowie den Mindestumsatz nicht nachweisen. Für sie hingegen ist ein Umsatz von mindestens 700 Euro im Monat vorgeschrieben. Bei der Kostenberechnung dürfen 69 verschiedene Positionen mitberechnet werden, darunter Strom, Heizung, Telefon, Versicherungen, Werbung, Reinigungsspesen, Abfallgebühren, Pacht, Miete und Instandhaltungsspesen.

Ansuchen nur über befähigte Vermittelnde

"Der Gesuchstermin wird in Kürze und spätestens am 28. Juni eröffnet", informiert die Direktorin der Landesabteilung Wirtschaft, Manuela Defant. Sie erinnert daran, dass ausschließlich die zur Einreichung der Steuererklärungen befähigten Vermittelnden (z. B. Wirtschaftsberater) über den E-Government-Service der Landesverwaltung die Ansuchen einreichen können, die dann chronologisch bearbeitet werden. Die zuständigen Landesämter rechnen damit, dass die Corona-Hilfen einen Monat nach Beantragung bereits ausbezahlt werden können.

Informationen zu den Corona-Hilfen gibt es im Corona-Hilfen-Portal der Landeswebseite: https://coronahilfen.provinz.bz.it/suche-nach-massnahmen.asp#requiredfields=TAGS_AZ%3ABeitr%25C3%25A4ge-Unternehmen-Wirtschaft-CoronaHilfen&start=0

jw


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/user.php on line 260

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