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Wie der Unterricht im kommenden Schuljahr gestaltet wird, darauf haben sich Staat und Regionen geeinigt. Südtirol will seine autonomen Befugnisse ausschöpfen und so viel Regelbetrieb wie möglich.

Wie die Schule in Italien im Bildungsjahr 2020/21 arbeiten wird und in welcher Form der Unterricht stattfinden soll, legt der staatliche Schulplan (Piano scuola) fest. Im Zusammenhang mit dem Coronavirus kommt dem schulischen Neustart im Herbst besondere Aufmerksamkeit zu. Über den Planentwurf für das kommende Schuljahr haben heute (26. Juni) die Vertreter der Regionen und autonomen Provinzen im Rahmen der Staat-Regionen-Gemeinden-Konferenz (Conferenza Unificata) befunden, die am Nachmittag als Videokonferenz stattgefunden hat.

Für Regelunterricht ohne Maske

"Wir sind mit der Marschroute des Staates grundsätzlich einverstanden", erklärt dazu Landeshauptmann Arno Kompatscher, "wollen aber unsere autonomen Spielräume nutzen." So wird Südtirols Schule an ihrem Südtiroler Schulkalender festhalten: Kindergarten und Schule werden am 7. September beginnen. Landeshauptmann Kompatscher sprach sich heute in der Konferenz mit den Vertretern der anderen italienischen Regionen und mit der Regierung für "einen Regelbetrieb ohne Maske" aus. Vereinbart wurde, dass die Entscheidung aufgrund der epidemiologischen Situation Ende August getroffen werde. Die angepeilte Verlagerung von Unterricht auf den Samstag wurde zu einer "Kann"-Bestimmung umformuliert. 

Soziale Kontakte ermöglichen

Auch der italienische Landeshauptmannstellvertreter und Schullandesrat Giuliano Vettorato, der sowohl gestern als auch heute an den Staat-Regionen-Konferenzen teilgenommen hat, verweist auf den vereinbarten Unterrichtsbeginn in Südtirol: "Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Schule in Südtirol am 7. September wieder mit dem Unterricht beginnt und das der Unterricht in Anwesenheit erfolgt, in der Hoffnung, dass es nicht zu einer neuen Ansteckungswelle kommt." Landesrat Vettorato ist überzeugt, dass "unsere Kinder und Jugendlichen den persönlichen Austausch und die sozialen Kontakte mit den Lehrpersonen und den Klassenkameraden brauchen". Zudem unterstreicht der Landesrat, dass die Vertreter des Landes Südtirol in den vergangenen Tagen "intensiv mit den anderen Regionen zusammengearbeitet haben, damit der Plan so weit wie möglich den Bildungsbedürfnisse unserer Schülerinnen und Schüler entspricht". 

Konzept mit drei Szenarien

"Wir müssen das Recht auf Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen unter allen Umständen gewährleisten", sagt auch Landesrat Philipp Achammer. "Selbstverständlich ist es daher unser Wunsch, im Herbst mit einem Regelbetrieb in Kindergärten und Schulen zu starten mit nur wenigen Einschränkungen. Vor diesem Hintergrund haben wir ein Konzept mit drei verschiedenen Szenarien ausgearbeitet. Schließlich müssen wir auf alles vorbereitet sein." 

Recht auf Bildung gewährleisten

Der ladinische Landesrat Daniel Alfreider unterstreicht, dass auch im ladinischen Bildungssystem bereits die Vorbereitung für den Start des neuen Schuljahres 2020/21 in vollem Gange sind. "Unser Ziel ist es, dass im September der reguläre Präsenzunterricht wieder stattfinden kann. Dafür erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten die notwendigen Sicherheitsbestimmungen. Bildung ist ein grundlegendes Recht aller Schüler und Schülerinnen, und es ist unsere Aufgabe, dieses Recht soweit es nur möglich ist, zu garantieren."

LPA/jw

Das Landesamt für Wildbach- und Lawinenverbauung West nimmt in diesen Tagen die Arbeiten an Sperren und Ablenkdämmen im Zaytalbach in Sulden wieder auf.

Die Wassergefahr in der Gemeinde Stilfs war im Rahmen des EU-Projektes "flussaufwärts Suldenbach" untersucht worden, unter anderem auch am Schwemmkegel des Zaytalbaches in Sulden. Dabei wurde erkannt, berichtet der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Rudolf Pollinger, dass sich mehrere Gebäude - darunter auch ein großes Hotel - in Zonen mit hoher und sehr hoher Gefahr durch Hochwasser und Murgänge befinden. Deshalb wurden Maßnahmen ausgearbeitet, um die Sicherheit für die Siedlungsbereiche zu verbessern.

Im vergangenen Jahr begannen die Arbeiten zur Erhöhung des Hochwasserschutzes. In dieser Woche werden die Arbeiten nun fortgesetzt, coronabedingt etwas später als geplant.

Gearbeitet wird bis Ende Oktober

Das Projekt, berichtet Bauleiter Julius Staffler vom Amt für Wildbach- und Lawinenverbauung West, sieht die Errichtung von acht Wildbachsperren im mittleren Bereich des Schwemmkegels und von Ablenkdämmen vor. Die Abflusssektion wird vergrößert und das Bachbett tiefer gelegt, um die Sicherheit für die Gebäude zu verbessern. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende Oktober andauern.

In das erste Baulos wird eine Million Euro investiert, es wird im Rahmen der Achse 4 "Sicherer Lebensraum" des operationellen Programms "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" EFRE 2014-2020 kofinanziert.

Landschaftsbild besonders im Blick

Die Maßnahmen wurden noch vom ehemaligen Direktor des Amtes für Wildbach- und Lawinenverbauung West Mauro Spagnolo projektiert. Sie werden von der Agentur für Bevölkerungsschutz in Eigenregie von einem Bautrupp mit Vorarbeiter Hansjörg Stricker ausgeführt.

Besonderes Augenmerk wird bei diesem Projekt auch auf die Erhaltung des Landschaftsbildes gelegt, da sich die Baustelle im Nationalpark Stilfserjoch befindet. Durch umfangreiche Geländemodellierungen, Bepflanzungen und Begrünungen sollen die Schutzbauwerke aus Stahlbeton und Steinen bereits wenige Jahre nach der Fertigstellung kaum noch sichtbar sein.

LPA/mac

Durch die neue Verordnung von Landeshauptmann Kompatscher gibt es weitere Lockerungen. Betroffen davon sind u.a. der Pferderennplatz Meran und die Schutzhütten.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (26. Juni) am Nachmittag die 32. Verordnung dieses Jahres unterzeichnet. In der "Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr im Verzug des Landeshauptmannes Nr. 32/2020 vom 26.06.2020" werden unterschiedliche Lockerungen festgehalten, die mit der heutigen Veröffentlichung auf der Neustart-Website des Landes gültig sind.

Ab morgen, 27. Juni können die Rennveranstaltungen am Pferderennplatz von Meran wieder mit Publikumsbeteiligung stattfinden. Dabei müssen die Regelungen des operativen Protokolls, das der Verordnung als Anlage beigefügt ist, eingehalten werden. Im Hinblick auf den Restaurantbetrieb müssen auch am Pferderennplatz die im Landesgesetz Nr. 4/2020 festgelegten Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Eine weitere Lockerung betrifft die Schutzhütten. Den Betreibern ist es ab sofort gestattet mit einem Hubschrauber Container zur Hütte zu transportieren. Diese müssen dann in unmittelbarer Nähe der Schutzhütte aufgestellt werden und dürfen nicht für Bettenplätze verwendet werden. Diese Maßnahme gilt lediglich für die Sommersaison 2020, innerhalb 31. Oktober sind die Container wieder zu entfernen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. 

LPA/fgo/ck

Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Landesgesetzes Raum und Landschaft am 1. Juli sind alle Bauleitpläne und Landschaftspläne zusammengeführt.

Begonnen hat die kartographische Erfassung von Südtirols Flächen analog: Mit Hand und technischen Hilfsmitteln wurden bis in die 1990er Jahre sämtliche Daten für die Raumplanung - Siedlungen, Landschaften, Infrastrukturen und vieles andere mehr - Gemeinde für Gemeinde aufgezeichnet.

Die Digitalisierung erfolgte im Laufe der 1990er Jahre. Doch die unterschiedlichen Informationen wurden in verschiedene Pläne eingetragen: Bauleitpläne – die seit 1972 für alle Gemeinden verpflichtend geführt werden – wurden in eine Karte eingetragen. Landschaft, Schutzgebiete und alle Flächen außerhalb des Siedlungsgebietes wurden in den Landschaftsplänen festgehalten.

Nun sind erstmals alle Daten in einem einzigen digitalen Plan zusammengeführt: dem NewPlan. "Das ist eine wichtige Grundlagenarbeit, die genau zum richtigen Zeitpunkt abgeschlossen worden ist", sagt die für die Kartographie zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. Denn mit dem neuen Landesgesetz Raum und Landschaft, das am 1. Juli in Kraft tritt, gilt mit NewPlan erstmals ein digitaler Karteninhalt in Südtirols Raumordnung als rechtlich verbindlich. Bis Ende Juni ist noch die analog festgehaltene Information über die Flächen ausschlaggebend.

Für alle online zugänglich

NewPlanMaps ist eine technische Karte mit Informationen aus der gesamten Landesplanung, aus den Gemeindeverwaltungen, aus der Landschaftsplanung und aus dem Landschaftsschutz. User können verschiedene Informationen herausfiltern. Zur besseren Orientierung am Bildschirm können die Daten auf Wunsch bei der Ansicht auch mit Orthofotos, aktuellen Luftaufnahmen, unterlegt werden. NewPlanMaps ist ein etwas vereinfachtes, dafür für alle Bürgerinnen und Bürger online zugängliches System.

"Wir haben Gemeinde für Gemeinde eingearbeitet", erklärt Kartograph Giorgio Zanvettor, Leiter des Landschafts- und Rauminformationssystems LARIS. Beim Übertragen wurden die Daten zugleich auch aktualisiert: Nicht immer waren die Informationen aus den getrennt geführten Planungsinstrumenten deckungsgleich. Entscheidend war dabei die Überprüfung, welches die aktuellste Bestimmung war. "Deshalb handelt es sich nicht um ein einfaches Zusammenlegen, sondern tatsächlich um die Harmonisierung der Pläne", sagt Kartograph Zanvettor. "In der Kartographie gilt: Je öfter man in verschiedene Pläne eine Information eintragen muss, desto höher ist die Fehleranfälligkeit."

Ständig aktualisierte Informationen

NewPlan wird zudem ständig aktualisiert. Alle Gemeinden erhalten ihren Zugang zum System, um ihre neu beschlossenen Informationen einzutragen. "Dabei haben wir den Eingabe-Editor so gestaltet, dass fehlerhafte Einträge sofort markiert und damit erkannt werden", so Zanvettor. Die Schaltstelle aber bleibt das Landschafts- und Rauminformationssystem LARIS in der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung: NewPlan zeigt den Kartographen dort etwaige Änderungen an, die Gemeinde informiert, wann genau die jeweilige Änderung in Kraft tritt. Ab dann ist die neue Information für alle in NewPlan ersichtlich.

LPA/jk

Ein gültiger Fahrschein ist Voraussetzung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Auf diese Pflicht weist Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider alle Fahrgäste hin.

Auch in der Zeit des Lockdowns und der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wurde der öffentliche Personentransport, wenn auch in verringerter Form, ununterbrochen gewährleistet.

Im März und April war wegen der hohen Ansteckungsgefahr das Entwerten der Fahrscheine nicht verpflichtend und es gab entsprechende Hinweise für die Fahrgäste. Inzwischen hat sich die Situation geändert und die Fahrkarten müssen seit einigen Wochen wieder entwertet werden.

Fahrkarten müssen regulär entwertet werden

Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider sagt: "Die Verkehrsdienste in Südtirol werden nun zu 100 Prozent garantiert, mit allen dafür notwendigen Kosten. Da aber in den vergangenen Wochen nur ein Bruchteil der Fahrgäste regulär ihr Fahrticket entwertet hat, fallen die zusätzlichen Kosten durch das Schwarzfahren auf die öffentliche Hand und somit auf alle Bürger zurück." Der Landesrat fordert deswegen alle Fahrgäste auf, sei es Touristen als auch Pendler und Ausflügler, jede Fahrt nur mit einem gültigen Fahrschein zu machen. "Nur so wird es möglich, langfristig die Standards des öffentlichen Nahverkehrs in Südtirol zu optimieren. Jedes gültige Ticket ist nämlich auch eine Investition in neue und moderne Verkehrsmittel und ermöglicht den Ausbau des Angebots", erklärt Alfreider.

Südtirol-Pass nutzen bringt Vorteile

Bürger und Bürgerinnen sind auch angehalten, keine Fahrkarten in den Überlandbussen zu kaufen, sondern den Südtirol-Pass zu benützen. Jeder kann jetzt die Möglichkeit nutzen, den Südtirol-Pass anzufordern. Die Abo-Spesen für den Südtirol-Pass sind außerdem steuerlich absetzbar. In den nächsten Wochen werden auch wieder verstärktFahrscheinkontrollen stattfinden.

Zum Schutz der Fahrgäste und zum Schutz der Fahrer erinnert das Mobilitätsressort daran, dass das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes während der Fahrt für alle Pflicht ist.

LPA/rc/san

Um innovative Start-up-Unternehmen bei der Überbrückung coronabedingter Liquiditätsengpässe zu unterstützen, hat die Landesregierung zeitbefristete Hilfsmaßnahmen beschlossen.

Das Land Südtirol unterstützt innovative Start-up-Unternehmenim 
im Rahmen seiner Forschungs- und Innovationsförderung über das Landesgesetz Nr. 14 aus dem Jahr 2006.

"Um diesen meist kleinen, aber sehr innovativen Unternehmen mit besonderen Geschäftsideen dabei zu helfen, finanzielle Engpässe in Folge der Corona-Krise zu überwinden, haben wir gestern Sondermaßnahmen beschlossen", berichtet Landeshauptmann Arno Kompatscher. Der Landeshauptmann hat gestern (23. Juni) in der Landesregierung die Beschlussvorlage eingebracht, mit dem die entsprechenden Anwendungsrichtlinien abgeändert werden, um für Start-ups eine zeitlich beschränkte Mietbeihilfe vorzusehen.
 
Mietkostenbeihilfe von bis zu hundert Prozent
 
Demnach können Start-ups mit Produktionseinheit in Südtirol für die Zeit vom 1. April bis zum 30. September 2020 beim Land um eine Mietkostenbeihilfe von bis zu hundert Prozent ansuchen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in der Handelskammer in der Sondersektion als innovative Start-up eingetragen ist, unabhängig davon in welcher Form es gegründet wurde. 
 
Die Anträge um Mietkostenbeihilfe können bis zum 15. Okotber 2020 auf elektronischem Weg an das Landesamt für Technologie und Innovation gerichtet werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf den Landeswebseiten zur Innovation.
 

LPA/jw

Mit der gestern beschlossenen Änderung des Dienstleistungsvertrags des Landes mit der Südtiroler Einzugsdienste AG werden auch in Südtirol die Eintreibungsquoten gesenkt.

Seit sechs Jahren hebt die Gesellschaft Südtiroler Einzugsdienste AG für die Landesverwaltung und für andere öffentliche Körperschaften Gebühren und Strafen ein. Die Gesellschaft, an der das Land zu zwei Dritteln beteiligt ist, wurde gemeinsam mit dem Gemeindenverband im Sommer 2013 gegründet. Über dreijährige Dienstleistungsverträge wird die Einzugsdienste AG beauftragt, für Land, Gemeinden und öffentliche Körperschaften örtliche Gebühren einzuziehen. Gestern (23. Juni) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher beschlossen, den geltenden Dienstleistungsvertrag für den Jahreszeitraum 2020 bis 2022 zu ändern und zu ergänzen. Gleichzeitig hat sie den Landeshauptmann als für Finanzen zuständigen Landesrat zur Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung ermächtigt.

"Mit diesen Änderungen tragen wir den Vorgaben des staatlichen Haushaltsrahmengesetzes 2020 Rechnung, das die Zwangseintreibung wesentlich ändert und die Eintreibungsquote senkt, die den Schuldnerin in Rechnung gestellt wird", erklärt Landeshauptmann Kompatscher. Neue Berechnungsmodi sollen gewährleisten, dass der Landesverwaltung dadurch keine Mehrkosten entstehen. Zudem beauftragt das Land die Einzugsdienste AG über den ergänzten Dienstleistungsvertrag mit der Durchführung verfahrensinterner Aktivitäten zur Einhebung von Verwaltungsstrafen, wofür es 7500 Euro bereitstellt. 

LPA/jw

Lehrpersonen, die an einer Stammrollenstelle an einer italienischen Mittel- oder Oberschule interessiert sind, können bis 31. Juli um Teilnahme am ordentlichen Stellenwettbewerb ansuchen.

Insgesamt 22 Stammrollenstellen sollen an italienischen Schulen in Südtirol über einen ordentlichen Wettbewerb besetzt werden, elf davon an Mittelschulen, weitere elf an Oberschulen. An der Mittelschule sind Lehrpersonen für die Fächer Italienisch, Geschichte und Bürgerkunde sowie Geografie (4), Mathematik und Naturwissenschaften (4) sowie Technik (3) gesucht. In der Oberschule sollen freie und verfügbares Stellen in "Literarische Fächer" (4), Elektronik und Elektrotechnik (3), Biologie, Chemie und Naturwissenschaften (2) sowie Laborunterricht Mechanik (2) besetzt werden.

Die Ausschreibung des ordentlichen Wettbewerbs nach Titeln und Prüfungen für die Einstellung von Lehrpersonal an den italienischsprachigen Mittel- und Oberschulen staatlicher Art in Südtirol ist heute (24. Juni) im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden. Ab sofort und bis 31. Juli 2020 (12 Uhr) können somit Lehrpersonen, welche die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, in der Italienischen Bildungsdirektion um Wettbewerbsteilnahme ansuchen. Gesuchsformulare finden sich auf den Landeswebseiten zu Bildung und Sprachen (http://www.provincia.bz.it/formazionelingue/scuola-italiana/). Die Ansuchen sind mittels zertifizierter Mail (Pec) an folgende assunzionecarriera@pec.prov.bz.it zu richten, oder mittels regulärer E-Mail an assunzionecarriera@pec.prov.bz.it, wobei die Kopie eines Personalausweises beizulegen ist. 

Weitere Informationen finden sich auf den Landeswebseiten zu Bildung und Information (http://www.provincia.bz.it/formazione-lingue/scuola-italiana/personale-scolastico/concorsi-personale-docente.asp).

Was den geplanten außerordentlichen Wettbewerb angeht, so rechnet man für die erste Julihälfte mit Änderungen der entsprechenden Wettbewerbsausschreibung des Ministeriums. Vorgesehen sind insgesamt 21 Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschulen.

LPA/LPA/jw

Die Abschlusskonzerte der deutschen und ladinischen Musikschulen finden heuer cornabedingt im Internet statt.

Es braucht besonderes Engagement, um in Zeiten des Fernunterrichts Abschlusskonzerte möglich zu machen. Lehrpersonen und Schulführungskräfte der deutschen und ladinischen Musikschulen setzten dafür in den letzten Wochen und Monaten vor allem Kreativität und digitale Hilfsmittel ein. 

Einige Musikschulen aktivierten YouTube-Kanäle, auf denen digitale Abschlusskonzerte und weitere musikalische Highlights der Schule für alle Interessierten abrufbar sind. Die Lehrpersonen, die ihre Schülerinnen und Schüler in den letzten Monaten, wo immer es möglich war, über Fernunterricht begleitet hatten, griffen den Nachwuchs-Musikerinnen und -Musikern dabei kräftig unter die Arme. Sie koordinierten die einzelnen musikalischen Beiträge und stellten daraus Videos zusammen. 

Herausgekommen sind kleine und große Kunstwerke, die für die Musikerinnen und Musiker selbst als auch für die Zuhörenden eine inspirierende Erinnerung sind. "Wir haben versucht, das Beste aus der Situation zu machen", unterstreicht Bernhard Pircher, Direktor der Musikschule Sterzing. "Die Zeit des Online-Unterrichts hat auf jeden Fall neue Ideen und Möglichkeiten des Unterrichts zutage gefördert. Wir freuen uns aber alle wieder auf den direkten Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern." Der zwischenmenschliche Kontakt sei im Musikunterricht ausschlaggebend, denn Haltung und Klang könnten nur zu einem geringen Teil über die digitalen Medien transportiert werden, betont Pircher. 

Auch die Direktorin der Musikschule Oberer Vinschgau, Simone Stanzel, freut sich über die gelungenen Ergebnisse in diesem Schuljahr – trotz der schwierigen Umstände: "Corona hat uns vor Augen geführt, dass wir als Musikschule auch in schwierigen Situationen Menschen zusammenbringen und etwas Schönes erschaffen können – das  ist ein gutes Gefühl!" 

An der Musikschule Bozen hingegen haben das Abschlusskonzert nicht die Schülerinnen und Schüler gestaltet, sondern die Lehrpersonen: Lehrer Stefan Geiers Eigenkomposition "Ålle zomm" beinhaltet sämtliche Instrumente, die an der Musikschule Bozen unterrichtet werden. "Wir haben gemerkt, dass der Fernunterricht auch für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern eine große Herausforderung darstellte. Ihnen ist das Stück ‚Ålle zomm‘ gewidmet – als Dankeschön fürs Durchhalten", sagt Musikschuldirektorin Margarethe Pohl.

Eine Übersicht über die digitalen Abschlussveranstaltungen 2019/20 sowie eine Auswahl anderer digitaler Konzerte der Musikschulen finden sich unter den folgenden Links:

Musikschule Brixen: Digitales Abschlusskonzert

Musikschule Oberer Vinschgau: 40 Jahre Musikschule Oberer Vinschgau

Musikschule Sterzing: Digitales Abschlusskonzert

Musikschule Bozen: Abschiedskonzert der Lehrpersonen

Musikschule Überetsch/Mittleres Etschtal

Musikschule Brixen: Digitales Abschlusskonzert

LPA/LPA/jw

Zur Absicherung der Arbeitsplätze und zur Deckung eventueller Einkommensausfälle erhalten die 76 Seniorenwohnheime einen außerordentlich erhöhten Landesbeitrag.

Auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung ihre Zustimmung zu einer außerordentlichen finanziellen Absicherung der Seniorenwohnheime erteilt. Damit soll eventuellen finanziellen Ausfällen aufgrund des coronabedingten Aufnahmestopps entgegengewirkt werden. "Nicht nur in den vergangenen Wochen, aber besonders in diesen, wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 76 Südtiroler Seniorenwohnheime eine großartige Arbeit geleistet. Ihren Bemühungen ist es zu verdanken, dass die Infektionszahlen in den Heimen wesentlich geringer als im restlichen Staatsgebiet ausgefallen sind", betont Landesrätin Deeg.

Der nun gefasste Beschluss diene vor allem der Absicherung der Arbeitsplätze in den Seniorenwohnheimen. So wird der Prozentsatz des Landeseinheitsbeitrages für Seniorenwohnheime auf 98 Prozent angehoben. "Mit insgesamt fünf Millionen Euro wollen wir einen Beitrag dazu leisten, die qualitativ hochwertige und hochprofessionelle Arbeit in den Heimen weiterhin garantieren zu können", unterstreicht die Soziallandesrätin. Der erhöhte Beitrag ist für jene Plätze gedacht, die aufgrund des Aufnahmestopps nicht gefüllt werden konnten. Ähnliche Mechanismen sind auch für andere soziale Dienste vorgesehen, um eventuelle Verluste öffentlich auffangen zu können.

Im Bereich der Dienste für Menschen mit Behinderungen, psychischer Erkrankung und Abhängigkeitserkrankungen soll die gestern (23. Juni) genehmigte Änderung die vollständige Auszahlung des Entgelts bewirken, auch wenn aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten nur Teile der Arbeitszeit geleistet werden konnten und können.

LPA/ck


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