In enger Zusammenarbeit streben Bozen und Trient eine Klärung für die Geburtenabteilungen an den kleineren und mittleren Krankenhäusern der beiden Länder an. „Die definitive Antwort aus Rom steht noch aus und wird für Südtirol und das Trentino gleichermaßen gelten“, erklärt Landesrätin Stocker. „Ergeben sich im Rahmen der gemeinsamen Auslotung Änderungen und Spielräume, so haben diese eine generelle Wirksamkeit  und gelten somit auch für beide Länder Südtirol und Trentino gleichermaßen“, erklärt Stocker entgegen anders lautender Medienmeldungen.

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Publiziert in Ausgabe 18/2015

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