Landesregierung gegen Steuerschulderlass

Die Landesregierung wird den vom staatlichen Haushaltsgesetz ermöglichten Steuerschulderlass nicht gewähren. Dies sei eine Frage der Gerechtigkeit, sagte Landeshauptmann Kompatscher. (Foto: LPA/Bruccculeri) Die Landesregierung wird den vom staatlichen Haushaltsgesetz ermöglichten Steuerschulderlass nicht gewähren. Dies sei eine Frage der Gerechtigkeit, sagte Landeshauptmann Kompatscher. (Foto: LPA/Bruccculeri)

Die Landesregierung wird den vom staatlichen Haushaltsgesetz ermöglichten Steuerschulderlass nicht gewähren. "Das wäre ein falsches Signal für alle, die ihre Schulden beglichen haben", so Kompatscher.

Mit dem Haushaltsgesetz 2023 macht es der Staat den Gebietskörperschaften möglich, Steuerschulden bis zu 1000 Euro aus den Jahren 2000 bis 2015 zu erlassen. Öffentliche Verwaltungen können demnach von der Einhebung von Zinsen wegen verspäteter Einleitung der Zwangseintreibung, Strafgebühren und Verzugszinsen absehen, wenn diese zum 1. Jänner 2023 den Betrag von 1000 Euro nicht überschreiten. 

Die Landesregierung hat heute (31. Jänner) auf Vorschlag von Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher beschlossen, von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch zu machen. Es sei dies eine Frage der Gerechtigkeit, betonte Landeshauptmann Kompatscher: "Die Annullierung von Steuerzahlkarten wäre gegenüber jenen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Steuern bezahlt und den Forderungen der Verwaltung fristgerecht entsprochen haben, ungerecht." Zudem verwies Kompatscher darauf, dass das Land auch in der Vergangenheit davon abgesehen habe, beispielsweise Bausünden zu erlassen. Inhaltlich sei zu bemängeln, dass die staatliche Bestimmung Unterschiede zwischen den Forderungen der staatlichen Verwaltung und jenen der Körperschaften mache und die Steuerkraft der Schuldner und Schuldnerinnen nicht berücksichtige, so seien beispielsweise keine Einkommensgrenzen für den Schuldenerlass vorgesehen.

Steuerforderungen von rund 2,5 Millionen Euro

Die Forderungen des Landes, die im Sinne des heutigen Landesregierungsbeschlusses nicht erlassen werden, betreffen zum einen die Kraftfahrzeugsteuer. Sie belaufen sich laut Schätzungen der Landesfinanzabteilung auf rund 2,5 Millionen Euro zuzüglich Verzugszinsen. 2,1 Millionen Euro davon sind Strafgebühren und 0,4 Millionen Euro Zinsen. Hinzu kommen weitere zirka 40.000 Euro (zuzüglich Verzugszinsen) auf außersteuerliche Einnahmen. Die Anzahl der Schuldnerinnen und Schuldner der Landesverwaltung im besagten Zeitraum von 2000 bis 2015 beläuft sich auf rund 25.000, juristische Personen eingeschlossen.

"Wir werden also auf der Eintreibung beharren", sagte der Landeshauptmann. Über die Entscheidung der Landesregierung, den Steuerschulderlass nicht anzuwenden, werden nun die Eintreibungsbeauftragten unterrichtet.

Im Sinne einer Empfehlung des Rates der Gemeinden haben sich bereits auch zahlreiche Gemeinden für die Nichtanwendung des Schuldenerlasses ausgesprochen. Ein Ausnahme macht die Stadtgemeinde Bozen.

jw

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