Dreijahresplan für Zuteilung des kostenlosen Stroms genehmigt

Produzenten, die viel Energie produzieren, müssen laut Autonomiestatut einen bestimmten Anteil an Energie kostenlos abtreten. Die Landesregierung hat nun die Zuteilung des Gratisstroms für die nächsten drei Jahre beschlossen. (Foto: LPA/gst) Produzenten, die viel Energie produzieren, müssen laut Autonomiestatut einen bestimmten Anteil an Energie kostenlos abtreten. Die Landesregierung hat nun die Zuteilung des Gratisstroms für die nächsten drei Jahre beschlossen. (Foto: LPA/gst)

Der Plan zur Zuweisung von Gratisstrom ist beschlossen: 2024 erhalten Krankenhäuser, 2025 Schulen, Verwaltungsgebäude und Straßentunnel, 2026 die Universität kostenlosen Strom. 

Die Landesregierung hat heute (19. Dezember) den Plan für die Zuteilung von kostenlosem Strom für den Dreijahreszeitraum 2024/2026 beschlossen. Dieser sieht vor, dass Krankenhäuser, Schulen, Landesgebäude, Straßentunnel und die Freie Universität Bozen von den Inhabern von Konzessionen für Wasserkraftwerke mit einer durchschnittlichen jährlichen Nennleistung von mindestens 220 Kilowatt kostenlos Strom erhalten.

In Artikel 13 des Autonomiestatuts heißt es nämlich: "Bei Konzessionen für große hydroelektrische Ableitungen sind die Konzessionäre verpflichtet, den Autonomen Provinzen Trient und Bozen für öffentliche Dienste und für bestimmte, mit Landesgesetz festzusetzende Verbrauchergruppen jährlich 220 Kilowattstunden für jedes Kilowatt konzessionierter mittlerer Nennleistung gemäß den von den Provinzen festgelegten Modalitäten liefern."

Mit dem heute genehmigten Plan 2024/26 wird die kostenlose Energie, die dem Land zufließt, öffentlichen Einrichtungen und wesentlichen öffentlichen Diensten zugewiesen, um die Stromausgaben zu minimieren und so einen allgemeinen sozialen Nutzen zu schaffen. Für die Umsetzung ist ein schrittweiser Übergang vorgesehen: Bestehende Verträge sollen geändert und Verbrauchsmuster vereinbart werden, neue Verträge sollen unterzeichnet und Abrechnungsmaßnahmen auf Landesebene eingeleitet werden. Im Jahr 2024 soll mit den Krankenhäusern (Bozen, Meran, Schlanders, Brixen, Sterzing, Bruneck, Innichen) der Anfang gemacht werden; etwa 47 Millionen Kilowattstunden (kWh) Gratisstrom sollen abgetreten werden (Schätzung aufgrund des Verbrauchs 2023). Für das Jahr 2025 ist eine Ausweitung auf den Eigenverbrauch der Landesverwaltung (Schulen, Landesgebäude und Straßentunnel) – weitere 22,5 Millionen Kilowattstunden, immer geschätzt aufgrund des Verbrauchs 2023, sollen abgetreten werden; damit sind es insgesamt 69,666 Millionen Kilowattstunden. Schließlich folgt im Jahr 2026 die Universität - weitere knapp 8 Millionen Kilowattstunden  werden abgetreten – geschätzt aufgrund des Vorjahresverbrauchs. Insgesamt werden dann 77,166 Millionen Kilowattstunden an Gratisstrom abgetreten.

Der Plan wird alle drei Jahre überprüft, um seine Gültigkeit und die Einhaltung der Anforderungen zu kontrollieren.

gm/tl/uli

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