PNRR-Förderung für Energiegemeinschaften jetzt auch in kleineren Orten

Jetzt können auch Energiegemeinschaften oder gemeinschaftliche Eigenverbrauchssysteme in Gemeinden unter 50.000 Einwohner um Beiträge für Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie ansuchen. (Foto: LPA/Abteilung Europa) Jetzt können auch Energiegemeinschaften oder gemeinschaftliche Eigenverbrauchssysteme in Gemeinden unter 50.000 Einwohner um Beiträge für Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie ansuchen. (Foto: LPA/Abteilung Europa)

In Gemeinden unter 50.000 Einwohnern können Projekte für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie innerhalb 30. November eingereicht werden 

BOZEN/ROM (LPA). Über den staatlich gesteuerten Resilienz- und Aufbaufonds "Next Generation EU - PNRR" werden unter anderem Fördermittel für Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie bereitgestellt und zwar für Energiegemeinschaften oder kollektive Eigenverbrauchssysteme. Jetzt ist es auch in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern möglich, auf diese Mittel zuzugreifen. 

Das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit hat vor kurzem den Aufruf zur Einreichung von Beitragsanträgen aktualisiert und den Kreis der Begünstigten erweitert. 

„Nach den insgesamt knapp 1,3 Milliarden Euro an PNRR-Geldern, die wir nach Südtirol holen konnten, eröffnet diese Erweiterung der Förderungsbegünstigten unseren Gemeinden nochmals Spielräume für nachhaltige Energieprojekte", erklärt der Generaldirektor der Landesverwaltung, Alexander Steiner. 

Das gesamtstaatliche Budget für die Maßnahme beläuft sich auf 2,2 Milliarden Euro. Die Anträge müssen online über das GSE-Portal (https://areaclienti.gse.it) eingereicht werden und zwar bis zum 30. November 2025 um 18 Uhr (vorbehaltlich der vorherigen Ausschöpfung der verfügbaren Mittel).

pir/gm

Gelesen 7 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.