Wohnreform 2025

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Kommentar von Heinrich Zoderer (Freier Mitarbeiter) - Das Recht auf Wohnen ist ein Grundrecht, meint Georg Lechner von der Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“ im KVW Vinschgau. Zu lange hat die Politik zugeschaut und auf den freien Markt vertraut. So sind in den letzten Jahren die Bau- und Mietpreise gewaltig nach oben gestiegen. Der Ruf nach leistbarem Wohnraum und bezahlbaren Mieten wurde immer lauter. Nun hat die Landesregierung bzw. die Wohnbaulandesrätin Ulli Mair ein erstes großes Reformpaket für die Wohnbauförderung vorgelegt, das am 6 Juni vom Landtag verabschiedet wurde. Das Reformpaket enthält drei Kernpunkte: Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum für Einheimische, Bürger und gemeinnützige Wohnbauträger gezielt fördern, größere Kontrollen und Verfahren vereinfachen. Mit der Reform wird auch ein neues Modell für den gemeinnützigen Mietwohnungsbau eingeführt. Auch die Gemeinden können nun aktiv werden, Wohnungen und Mietwohnungen bauen. Durch die Festsetzung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS kann auch der Leerstand abgebaut und ein Anreiz zum Vermieten geschaffen werden. Die Landesregierung muss die Neuregelung für das Bausparen beschließen. Ebenfalls in Kraft treten wird die neu geschaffene Förderschiene für zinsbegünstigte Darlehen. Das sind alles wichtige und notwendige Schritte in die richtige Richtung. Ob damit das Grundrecht auf Wohnen für alle Wirklichkeit wird, muss sich erst zeigen. Wahrscheinlich braucht es noch einige Reformen und ein noch größeres Engagement vom Land und von Gemeinden, um auch Mietkauf, generationenübergreifendes, gemeinschaftliches und betreutes Wohnen verstärkt zu realisieren. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten. 

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