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Mittwoch, 04 Dezember 2019 09:19

Land fördert postuniversitäre Ausbildung

Die Landesregierung hat die Ausschreibung zur Gewährung von Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen genehmigt. Angesucht werden kann mit Jahresbeginn 2020.

Im Rahmen der Hochschulförderung unterstützt das Land Südtirol auch im akademischen Jahr 2019/20 Studierende, die im Anschluss an ihr mindestens dreijähriges Hochschulstudium eine postuniversitäre Ausbildung absolvieren.

Unterstützung gibt es für Forschungsdoktorate, universitäre Ausbildungen des dritten Studienzyklus, Spezialisierungskurse, verpflichtende Ausbildungs- und Berufspraktika sowie universitäre Ausbildungen zur Erlangung einer Lehrbefähigung an der Freien Universität Bozen, wobei das erste abgeschlossene Studium nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen darf.

Für Studienzeitraum 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020

Um Förderung ansuchen können Studierende, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 ihre postgraduale Ausbildung beginnen oder fortsetzen. FürForschungsdoktorate beträgt die Studienbeihilfe zum Beispiel maximal 9000 Euro und kann für einen maximalen Zeitraum von vier Studienjahren gewährt werden.

"Spezialisierungen und höhere Qualifizierungen sind nicht nur ein besseres Sprungbrett für die berufliche Laufbahn, sondern eröffnen den jungen Menschen meist auch neue Perspektiven. Daher fördert das Land weiterführende Studien", betont Bildungslandesrat Philipp Achammer, auf dessen Antrag die Landesregierung heute (3. Dezember) die Wettbewerbsausschreibung genehmigt hat. Der Landesrat verweist darauf, dass die universitären Berufsbildungskurse für den Sekundarbereich als postuniversitäre Ausbildung gefördert werden, nicht aber die regulären Masterstudien mit 120 ECTS, da für diese um ordentliche Studienbeihilfe angesucht werden kann.

Einkommenslimits von 32.000 beziehungsweise 20.000 Euro

Ausbildungen des dritten Studienzyklus werden nur gefördert, wenn das bereinigte Jahreseinkommen 32.000 Euro nicht überschreitet. Für Praktika gilt hingegen ein Einkommen von höchstens 20.000 Euro. Zudem darf im selben Zeitraum keine andere Beihilfe zur Bildungsförderung in Anspruch genommen werden und es muss es sich um die erste postuniversitäre Ausbildung der entsprechenden Art handeln. 

Das Ausmaß der Studienbeihilfen wird aufgrund von Studienkrediten, Arbeitsstunden beziehungsweise der Ausbildungsdauer sowie des bereinigten Einkommens berechnet. Bei Praktika und Doktoratsstudien wird das eventuell bezogene Entgelt berücksichtigt. Fallen für die postuniversitäre Ausbildung Studiengebühren von mehr als 1000 Euro an, wird die Studienbeihilfe angehoben. Beziehen Studierende in dem Zeitraum, für den eine Studienbeihilfe beantragt wird, ein Praktikumsentgelt, das mehr als 1300 Euro brutto pro Monat beträgt, oder erhalten sie ein Gehalt als wissenschaftliche Mitarbeiter, das mehr als 1500 Euro brutto pro Monat beträgt, wird keine Studienbeihilfe gewährt.

Die Ansuchen sind an das Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen zu richten. Auf den Webseiten des Landes unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ sind ab sofort neben der Wettbewerbsausschreibung auch die Antragsformulare sowie weitere Informationen zu finden. Studierende können ab 1. Januar und bis 30. September 2020 ihre Ansuchen einreichen.

LPA/jw

Dienstag, 03 Dezember 2019 09:06

Forsttagsatzungen im Dezember und Jänner

Nach den Forsttagsatzungen in Meran folgen ab 5. Dezember jene des Forstinspektorates Brixen, ab 9. und 14. Jänner dann jene von Schlanders und Sterzing. Sie sind öffentlich zugänglich.

In den Herbst- und Wintermonaten finden in den verschiedenen Bezirken des Landes die Forsttagsatzungen statt. Forsttagsatzungen sind öffentlich zugänglich und werden in der Regel in jeder Gemeinde einmal im Jahr veranstaltet. In ihrem Rahmen wird Bilanz über das zu Ende gehende Jahr gezogen, Informationen zu aktuellen Fragen zu Wald- undAlmthemen gegeben. Es werden Ziele definiert, Jahresprogramme mit anderen Verwaltungen vereinbart sowie Nutzungsermächtigungen erteilt.

Nachdem die Forsttagsatzungen im Einzugsgebiet des Forstinspektorates Meran bereits stattgefunden haben, starten am Donnerstag, 5. Dezember jene des Forstinspektorates Brixen. In diesem Bezirk finden die letzten Forsttagsatzungen am Donnerstag, 16. Jänner statt.

Das Forstispektorat Schlanders organisiert seine Forsttagsatzungen vom Donnerstag, 9. Jänner bis Dienstag, 4. Februar, das Forstinspektorat Sterzing vom Dienstag, 14. Jänner bis Dienstag 28. Jänner.

Anlagen:
Terminübersicht der drei Forsttagsatzungen im PDF-Format

LPA/gst

Das Land erarbeitet an einem Koordinierungstisch Maßnahmen, um Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. LRin Deeg ruft zu nachhaltigem Umgang auf, LH Kompatscher nimmt an heutiger Sammelaktion teil.

Am heutigen Samstag (30. November) sammelt die Organisation Banco Alimentare in 98 Supermärkten Lebensmittel ein. Anlässlich dieser Aktion ruft auch Soziallandesrätin Waltraud Deeg zu einem sorgsameren, nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln auf und lobt die Aktion: "Damit leisten die beteiligten Helferinnen und Helfer einen wertvollen Beitrag." Gleichzeitig erinnert Deeg, dass vor rund einem Jahr der Koordinierungstisch für die Maßnahmen zur Reduzierung der Verschwendung und zur Verteilung von Überschüssen seine Arbeit aufgenommen hat. Begründet wurde der Tisch durch das Landesgesetz 2/2018 (Förderung von Initiativen gegen die Verschwendung von Lebensmittelnund anderen Produkten). Darin tauschen sich Vertreter der Landesverwaltung (Gesundheit, Landwirtschaft, Wirtschaft, Umweltagentur) und der Gemeinde Bozen mit Vertretern von Freiwilligenvereinen (Banco Alimentare, Vinzenzgemeinschaft, Bröseljäger) in diesem Bereich sowie der Wirtschaftsverbände (hds, HGV) aus. Das Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion koordiniert die Arbeiten des Tisches. "Oft ist uns gar nicht bewusst, wie viele Lebensmittel wir tagtäglich umsonst kaufen oder verschwenden. Mit gezielten Maßnahmen wollen wir genau dafür mehr Bewusstsein schaffen", erklärt Soziallandesrätin Deeg.

Auch die Europäischen Union schlage diesen Weg immer deutlicher ein. So soll bis 2025 die Verschwendung von Lebensmitteln pro Einwohner um 30 Prozent, bis 2030 sogar bis 50 Prozent reduziert werden. Während auf der einen Seite Lebensmittel verschwendet werden, könnten diese an anderer Stelle, beispielsweise bei den auch in Südtirol aktiven Tafeln, sinnvoll eingesetzt werden. 

LH Kompatscher bei Sammelaktion: "Lebensmittel für die Schwächsten"

Darauf verweist auch Landeshauptmann Arno Kompatscher, der heute selbst an der Sammelaktion von Banco Alimentare teilgenommen hat. "Es war mir ein Anliegen", sagt der Landeshauptmann, "gemeinsam mit den Freiwilligen dieser Organisation Hand anzulegen. Die heute gesammelten Lebensmittel helfen vielen Organisationen, die Schwächsten in unserem Land das ganze Jahr über zu versorgen." Gleichzeitig unterstütze Banco Alimentare das Land Südtirol aktiv beim Einsatz gegen die Lebensmittelverschwendung.

Im Vorjahr 2018 konnte Banco Alimentare insgesamt 71 Tonnen an Lebensmitteln einsammeln und an über 40 karitative Organisationen weitergeben. Banco Alimentare sammelte in Südtirol Lebensmittel im Wert von 2,5 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Lebensmittel im Wert von 172.000 Euro, die von den Bröseljägern (Cacciatori di briciole) in Bäckereien, Supermärkten und Bars in Meran, Bozen und Bruneck eingesammelt wurden.

LPA/ck

Südtiroler Wirtschaftsring – Economia Alto Adige: Gemeinsame Sitzung des SWR-EA mit Vertretern der Jungen Wirtschaft Südtirol zu den Themen Fachkräftemangel und Betriebsnachfolge.

Der Fachkräftemangel und die Betriebsnachfolge standen im Mittelpunkt des Austauschs des Präsidiums im Südtiroler Wirtschaftsring – Economia Alto Adige mit Vertretern der Jungen Wirtschaft Südtirol. In den kommenden Wochen soll dazu ein gemeinsames Positionspapier mit konkreten Vorschlägen der Wirtschaft erarbeitet werden.

Das Finden von Fachkräften stellt viele Südtiroler Unternehmen vor große Herausforderungen. Ein ebenso wichtiges Thema in jedem Betrieb ist die Betriebsübergabe. „Zu diesen zwei zentralen Themen haben wir uns mit den Vertretern der Jungen Wirtschaft Südtirol ausgetauscht, um von ihnen zu erfahren, wie sie die Dinge sehen und was sie bewegt“, so Hannes Mussak, Präsident des SWR-EA.

Begeisterung für MINT-Fächer neu wecken

Für die Vertreter der Jungen Wirtschaft ist klar: Wenn es um den Fachkräftemangel geht, muss man von Vorurteilen und Klischees wegkommen und die Begeisterung für MINT-Fächer neu wecken. Diese Aufgabe beginnt bereits im Volksschulalter und zieht sich weiter durchs gesamte Ausbildungssystem. Parallel dazu gilt es auch die Rahmenbedingungen im Bildungsbereich laufend zu verbessern. Hoffnungen setzt man auf das geplante Talentcenter in Südtirol, das Neigungen und Potenziale jener Menschen untersucht, die an der Schwelle einer Entscheidung um Ausbildung oder Beruf stehen.

Verbesserung der Erreichbarkeit ist ein großes Thema

Will man abgewanderte Fachkräfte aus dem Ausland zurückzuholen, ist neben dem Thema Wohnen für die Junge Wirtschaft noch etwas von zentraler Bedeutung: Die Verbesserung der Erreichbarkeit Südtirols, sei es was die Verkehrsanbindungen angeht, wie auch der Ausbau von schnellem Internet.

Image des Unternehmertums aufwerten

Beim Thema Betriebsnachfolge sind sich die Vertreter der Jungen Wirtschaft Südtirol sicher, dass man auch für das Image des Unternehmertums etwas tun muss. Zudem schreckt die ständig wachsende Bürokratie vor dem Schritt in die Selbständigkeit ab. Der Austausch war für beide Seiten bereichernd. „Wir wollen an diesem Austausch anknüpfen und in den nächsten Wochen gemeinsam mit der Jungen Wirtschaft Südtirol ein Positionspapier zu diesen beiden Themen erarbeiten“, so Andreas Mair, SWR-EA Geschäftsführer.

Noch bis Freitag dieser Woche zieht der CO2-Kubus am Silvius-Magnago-Platz in Bozen alle Blicke auf sich. LH Kompatscher und LR Vettorato: "Bewusstsein der Bürger für das Thema Klimawandel schärfen."

Acht mal acht mal acht Meter groß ist der riesige aufblasbare Würfel, der derzeit mitten auf dem Silvius-Magnago-Platz in Bozen steht. Sein Volumen vermittelt einen konkreten Eindruck, wie groß eine Tonne des klimaschädlichen Treibgases Kohlendioxid (CO2) ist. Der CO2-Kubus markiert den Auftakt für die CO2-Sensibilisierungskampagne der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus und wird noch bis 29. November zu bestaunen sein. Ziel ist es, ein starkes Zeichen zum Thema Klimaerwärmung und Kohlendioxid zu setzen. "Der Klimawandel betrifft uns alle. Wir müssen sofort damit beginnen, unser Verhalten in allen Lebensbereichen zu ändern", unterstreicht dazu Landeshauptmann Arno Kompatscher. "Diese Änderung bedeutet aber nicht, – und das ist wichtig – dass wir unsere Lebensqualität einschränken müssen, im Gegenteil, wir können sie dadurch verbessern."

Eigenen CO2-Fußabdruck messen

Allein 2018 wurden weltweit über 37 Milliarden Tonnen CO2 ausgestoßen, 2,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor. "Durchschnittlich emittiert jeder Südtiroler", erklärt der Direktor der KlimaHaus-Agentur Ulrich Santa, "knapp 7,4 Tonnen CO2 im Jahr." Da Kohlendioxid ein farb- und geruchloses Gas ist und somit nicht direkt wahrgenommen werden kann, könnten sich aber nur die wenigsten darunter konkret etwas vorstellen. "Mit diesem hausgroßen Kubus wollen wir unseren CO2-Fußabdruck besser begreifbar machen und zugleich aufzeigen, welche Handlungsmöglichkeiten wir täglich haben." Wer herauszufinden will, wie es im Detail um den eigenen ökologischen Fußabdruck steht, kann über das Smartphone auf den CO2-Rechner der Agentur (www.klimahaus.it/CO2) zugreifen und die eigene CO2-Bilanz ziehen.

Jeder kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten

Das ressourcenintensive Konsumverhalten und die eigenen Gewohnheiten im Alltag ändern und somit den Energiebedarf und die damit verbundenen Emissionen reduzieren: Das ist die Botschaft des CO2-Kubus auf dem Silvius-Magnago-Platz. "Derzeit überarbeiten wir unseren Klimaplan mit dem Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2050 auf unter 1,5 Tonnen im Jahr zu senken", berichtet dazu Umweltlandesrat Giuliano Vettorato. Neben den vielen politischen Maßnahmen, müsse aber auch die Bevölkerung mit auf den Weg Richtung KlimaLand Südtirol genommen werden. "Jeder Einzelne von uns kann einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem er das eigene Konsumverhalten kritisch unter die Lupe nimmt", ist der Landesrat überzeugt.

LPA/tl/mpi

Der neue Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art für den Zeitraum 2016-2018 ist unterschriftsreif. Die Landesregierung hat dem ausgehandelten Vertrag heute zugestimmt.

Nach intensiven Verhandlungen haben sich Lehrergewerkschaften und Öffentliche Delegation in der vergangenen Woche auf die Inhalte des "Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2016-2018" geeinigt. Heute (26. November) hat die Landesregierung auf Vorschlag der drei Bildungslandesräte Philipp Achammer, Daniel Alfreider und Giuliano Vettorato dem Vertragsentwurf zugestimmt.

Es handelt sich dabei um den dritten Landeskollektivvertrag für den Dreijahreszeitraum 2016-18. Mit dem ersten Landeskollektivvertrag von Ende 2016 waren unter anderem die Lohnerhöhungen des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages BÜKV von 2016 über die Landeszulage an die Lehrpersonen weitergegeben worden. Der zweite Landeskollektivvertrag von Februar 2018 hatte dem Lehrpersonal den Zugang zum ergänzenden Gesundheitsfonds "Sanipro" ermöglicht.

Mit diesem dritten Vertrag wird zum einen die Regelung bezüglich der Ergänzungsvorsorge des Landespersonals auch auf das Lehrpersonal ausgedehnt. Demnach verdoppelt das Land seine bisherige Beitragsleistung für das Lehrpersonal mit einem Dienstalter von bis zu acht Jahren und erhöht seine Beitragsleistung für das übrige Lehrpersonal, sofern auch die Lehrperson ihren Beitragssatz auf mindestens zwei Prozent anhebt oder dieser bereits zwei Prozent beträgt. "Damit können auch Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art mit einer zusätzlichen Unterstützung des Landes ihre Zusatzrente ausbauen", betont Landesrat Philipp Achammer. Der Landesrat ruft in diesem Zusammenhang die Lehrpersonen auf, diese Möglichkeit zu nutzen und ein entsprechendes Ansuchen zu stellen.

Der neue Vertrag sieht zudem die Anpassung der Landeszulage aufgrund der Erhöhung der staatlichen Grundgehälter vor, die der gesamtstaatliche Kollektivvertrag für den Dreijahreszeitraum 2016-2018 vorgegeben hat. Geregelt werden außerdem die Gewährung der Landeszulage für das Lehrpersonal der Grundschule mit dem Abschlussdiplom der Lehrerbildungsanstalt und die Vergütung der Aufholmaßnahmen in den Oberschulen.

Die Landesregierung hatte mit dem Landesgesetz zum Nachtragshaushalt 2019 für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 Geldmittel in Höhe von 11,4 Millionen Euro für den Abschluss dieses Landeskollektivvertrages zur Verfügung gestellt, und zwar: 3,8 Millionen Euro für das Jahr 2019, 3,8 Millionen für das Jahr 2020 und 3,8 Millionen Euro für das Jahr 2021. "Die bereitgestellten Mittel decken den Finanzbedarf des Vertrages, den wir in Kürze unterzeichnen wollen", bestätigt Landesrat Achammer. Voraussetzung für die endgültige Besiegelung und damit die Anwendung des Vertrags ist die Zustimmung des Unterrichtsministeriums.

LPA/jw

Bau -Nur noch bis Ende Dezember kann um den Vorschuss auf die staatlichen Steuerabzüge für Wiedergewinnungsmaßnahmen im privaten Wohnbau angesucht werden.

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen (26. November) Sitzung über die Aussetzung der Vorschüsse auf die Steuerabzüge für Sanierungsarbeitenbefunden. Seit dem Jahr 2014 konnte um dieses zinslose Darlehen angesucht werden, mit dem das Land die vom Staat gewährten Steuerabzüge vorfinanziert hat. Der gewährte Vorschuss musste im Anschluss über zehn Jahresraten an das Land zurückerstattet werden. Nun wird diese vorzeitige Auszahlung ab 1. Jänner 2020 ausgesetzt.

Bisher wurde diese Maßnahme von 1652 Antragstellern in Anspruch genommen. Dafür hat das Land einen Betrag von insgesamt 54 Millionen Euro ausbezahlt. Die Anzahl der genehmigten Gesuche ist jedoch seit Beginn rückläufig: Waren es 2015 noch 391, so haben im Jahr 2018 nur mehr 287 Antragsteller die Förderung erhalten. Im laufenden Jahr 2019 sind bisher 205 Ansuchen eingereicht worden.

(Autor: LPA/ck)

Die Landesregierung hat heute (26. November) beschlossen, die derzeit bestehende Regelung zum Energiebonus bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern.

Da das Landesgesetz "Raum und Landschaft" vom 10. Juli 2018 nicht wie ursprünglich vorgesehen am 1. Jänner 2020, sondern erst am 1. Juli 2020 in Kraft treten wird, wird die derzeit bestehende Regelung zum Energiebonus bis zu diesem Zeitpunkt verlängert. Dies hat die Landesregierung heute (26. November) auf Vorschlag von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzerentschieden.

Dazu erklärt die Landesrätin: "Der Energiebonus will einerseits nachhaltige Sanierungen und Bauarbeiten fördern und ist zugleich eine wirtschaftliche Maßnahme."

Der so genannte Energiebonus ist mit dem derzeit noch gültigen Landesraumordnungsgesetz von 1997 im Artikel 127 eingeführt worden. Er sieht einen Kubaturbonus für jene vor, die über die vorgeschriebenen Mindeststandards hinaus die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern. Die diesbezüglichen Richtlinien zur Anwendung sind mit einem Beschluss der Landesregierung am 5. August 2014 (Nr. 964) festgelegt worden. Ihre aktuelle Gültigkeit endet mit 31. Dezember 2019.

"Es ist nicht zweckmäßig, für das halbe Jahr bis zum Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes 'Raum und Landschaft' (Nr. 9/2018)  am 1. Juli 2020 eine Neuregelung einzuführen", betont Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Aus diesem Grund werde die derzeit geltende Regelung bis zum 30. Juni 2020 verlängert. "Damit schaffen wir die Voraussetzungen für einen geregelten Übergang und können somit verstärkte Rechtssicherheit gewährleisten", unterstreicht die Landesrätin.

LPA/mpi

Dienstag, 26 November 2019 16:03

Traum und Vision

Gomagoi/Stilfs/Prad - Albrecht Plangger und die Arbeitsgruppe für die Aufwertung der Stilfserjochstraße und des Stilfserjochs haben am vergangenen Montag zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung geladen. Es gehe schleppend voran und die Anwohner fordern mehr Mitsprache.

von Erwin Bernhart

Die Sache gestalte sich „zach“, sagte Der SVP-Kammerabgeordnete Albrecht Plangger gleich zu Beginn. Bisher könne man von keinem Erfolg sprechen, nicht einmal die Müllfrage konnte geklärt werden. Der derzeitige Stand der Dinge: Stillstand. Denn die seit Juni von LH Arno Kompatscher eingesetzte Arbeitsgruppe ist dabei, sich die Zähne auszubeißen. Ein Zahn ist schon gezogen: Die Lombarden bzw. die dortige ANAS ist gegen eine wie auch immer geartete Eintrittskarte auf’s Joch. Auf Schweizer Seite kommt diese ohnehin nicht in Frage. Also wolle man darauf hinarbeiten, vorerst ausschließlich eine Eintrittskarte auf Südtiroler Seite einzuheben. Auch das ist nicht einfach, denn es fehlen Daten, wer wohin und von wo aufs Joch fahre. Deshalb, so Kurt Sagmeister, seien Kameras für ein Monitoring ein erster Schritt. Die anderen Dinge sind bekannt und wurden im Sitzungssaal des E-Werkes Stilfs am Montagabend wiederholt: Man wolle am Joch oben „aufräumen“, Parkplätze, Sanitäranlagen usw. Man wolle die Festung Gomagoi herrichten, vielleicht mit einem Museum darin, und dazu habe der Architekt Markus Scherer einen Planungswettbewerb gewonnen. Eine Radroute zwischen Prad und Stilfserbrücke sei in Planung und zwar auf der zu verlegenden Wasserableitung für das E-Werk Prad, erläuterte Stefan Gander. Der Müll auf dem Joch soll in Richtung Bormio abtransportiert werden. Das sei, so Plangger bislang noch nicht gelungen. Die Stromleitungen auf’s Joch hinauf sollen unterirdisch verlegt werden, Beschilderung, Lawinensprengungen... Die Visionsliste ist lang. Vor drei Jahren habe man bereits ein fertiges Konzept gehabt, sagt Kurt Sagmeisgter. Die Visionen blieben dieselben. Als Ziel hinzugekommen sei eine Verkehrslenkung, eine Verkehrssteuerung.
Der Prader BM Karl Bernhart erläuterte das Bemühen auf Prader Seite, den Verkehr zu beruhigen und zu verlangsamen.
Das primäre Ziel von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer ist es, den Parkplan rasch unter Dach und Fach bringen zu können.
Aus der anschließenden Diskussion ging klar hervor, dass die Anrainer mitsprechen, miteingebunden sein wollen. Diesen Informationsabend habe man als ersten Schritt dahin gesehen. Klagen kamen aber vor allem über den zunehmenden Verkehr, über den Motorradlärm und vor allem auch über die Mountainbiker, die auf allen Wanderwegen unterwegs seien und diese regelrecht zerstören würden.

Dienstag, 26 November 2019 10:50

Atomstrom durch Graun und Mals

Mals/Graun - Seit April 2019 liegt das „Decreto di autorizazzione“ vor, also grünes Licht aus dem Ministerrat. Die Trasse für die 220 Kilovolt-Leitung zwischen Reschen und Schluderns ist fixiert und somit fix. Es gibt keine Rekusmöglichkeit mehr. Im kommenden Frühjahr soll mit den Arbeiten an diesem sogenannten „Intercennector“ begonnen werden. TERNA, der für die Hochspannungleitungen zuständige staatliche Betrieb, plant und begleitet die Verlegung der Stromtrasse. Die Trasse wird zur Gänze unterirdisch verlegt werden.
Eine erste Variante für diese Trasse hat TERNA im Jahr 2015 vorgelegt. Dann wurden Gespräche mit Vertretern der zwei Gemeinden Graun und Mals geführt, mit interessierten Grundbesitzern, mit wehrhaften Anrainern, mit Technikern. Im Zuge dieser Gespräche ist eine Trasse herausgekommen - in Graun auf der orografisch rechten Uferseite des Reschenstausees, vor St. Valentin in Richtung linke Talseite, von dort über alte Straßen und Heuwege oberhalb von Burgeis vorbei, mit einem Bogen um Mals herum und durch die Sportanlagen wieder hinauf nach Tartsch und von dort nach Schludern in die Umspannkabine. 2017 wurde vom damaligen Energielandesrat Richard Theiner ein erstes OK von Seiten der Landesregierung gegeben. Um die 74 Millionen Euro werden investiert. Die Investoren dieser Trasse sind Industriebetriebe vorwiegend aus der Poebene, die elektrischen Strom zu günstigen Kondiionen aus dem Ausland beziehen können.
Die Trasse wird ab Fertigstellung von einer „Resia srl“ betrieben und zwar 10 Jahre lang. In dieser eigens für den „Interconnector Resia“ gegründeten Gesellschaft sind die Investoren und TERNA Gesellschafter. Nach 10 Jahren geht die Starkstromleitung unentgeltlich an TERNA über. Weder Gemeinden noch Bürger haben etwas von dieser Trasse davon, außer Atomstrom unter den Füßen.
Um die Bevölkerung von all diesen Dingen und vor allem auch um die Art der Verlegung in Kenntis zu setzen, haben Techniker, Mitarbeiter und Öffetnlichkeitsarbeiter von TERNA zwei Informationsabende, einen in der Gemeinde Mals und einen in der Gemeinde Graun abgehalten. Ein Schwarm junger und zuvorkommender Techniker hat sich bemüht, die Fragestellungen möglichst zu beantworten.
Einige Grundbesitzer, durch deren Grund die Trasse verlaufen wird, haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Informationen zu bekommen. Die Verlegung der Stromleitung wird, so die Auskunft der Techniker, in einer Tiefe von 1,5 und an manchen Stellen von 8 Metern erfolgen. Die SErvituten auf den GRundstücken werden laut Provinz-Tarif einmalig abgegolten und dann je nach nachträglichem Eingriff errechnet. Die Servituten können je 3 Meter links und rechts der verlegten Trasse oder auch je 10 Meter zu beiden Seiten im Grundbuch eingetragen werden. (eb)


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