Bevölkerungsschutz
Öffentliches Wassergut: Abstände einhalten
Innerhalb des Bannstreifens von Domanialgewässern gilt: Mindestabstand bei Pflanzungen vier Meter, bei Ablagerungen fünf Meter – Landesamt für Öffentliches Wassergut muss alle Eingriffe genehmigen
BOZEN (LPA). Wasser stellt für alle Lebewesen die essenziellste Lebensgrundlage dar und verdient deshalb besonderen Schutz. Viele der Gewässer, sogenannte Domanialgewässer, unterliegen der Zuständigk…