Das Taschenmesser
Per Dekret bin ich jetzt ein Verbrecher. Das „nuovo decreto sicurezza“ sagt, dass ein Tragen von Taschenmessern mit Knast von 6 Monaten bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Seit Jahrzehnten hab ich ein Taschenmesser im Hosensack. Das ist eine Erbschaft vom Kloster Marienberg. Wer als Schüler dort kein Taschenmesser gehabt hat, war arm dran. Speck, Wurst, Käse zum köstlichen Klosterbrot vom Bruder Alois war ohne Taschenmesser nicht denkbar. Speck und Wurst und Käse sind es heute noch, die am Berg oben aufgeschnitten werden. Oder die Maipfeifen schnitzen - ohne Taschenmesser geht das nicht. Spinnen die Römer?
Jetzt hab’ ich mir das „nuovo decreto sicurezza“ genauer angeschaut. Dort ist eine Länge der Klinge mit 8 Zentimeter angegeben, ab der das Taschenmessertragen strafbar wird. Da hab ich dann extra mein Taschenmesser abgemessen (ist mir bislang noch nie in den Sinn gekommen): 7 Zentimeter hat das unkaputtbare Schweizer Victorinox Messer, das ich vor Jahren von einem meiner zahlreichen Cousins (danke Luis) geschenkt bekommen habe. Also doch kein Taschenmesser-Verbrecher? Zudem steht im „nuovo decreto sicurezza“, dass man „senza giustificato motivo“ weggesperrt werden kann. Ich kann, neben der Marienberger Erbschaft, noch viele Erklärungen aufführen, warum für mich ein Taschenmesser unabdingbar ist. Im Schweizer Messer sind neben anderem auch Schraubenzieher und Zahnstocher drin.